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Junger Beamtenanwärter im Referendariat am Schreibtisch – Dienstunfähigkeitsschutz für Anwärter und Referendare vor der Fünf-Jahres-Wartezeit

Dienstunfähigkeit · Anwärter & Referendare

Dienstunfähigkeitsschutz für Anwärter & Referendare

Gerade zu Beginn der Laufbahn ist die Versorgungslücke am größten: Als Beamter auf Widerruf oder auf Probe werden Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel entlassen – ohne gesicherte Versorgungsansprüche. Wir zeigen Ihnen sachlich, warum die frühe Absicherung so wichtig ist.

  • Monatliche DU-Rente – nach Beamtenstatus und Besoldungsgruppe abgestuft
  • Echte DU-Klausel: wir folgen dem Votum des Dienstherrn
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung auf einen unzumutbaren Beruf
  • Umfangreiche Nachversicherungsgarantien und weltweiter Schutz

Kurz beantwortet

Warum ist die DU-Absicherung für Anwärter und Berufsanfänger besonders dringend?

Anwärter und Referendare werden als Beamte auf Widerruf bei Dienstunfähigkeit meist entlassen statt pensioniert, weil die Fünf-Jahres-Wartezeit (§ 4 BeamtVG) noch nicht erfüllt ist. Auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift anfangs nicht (§§ 43, 50 SGB VI). Eine private DU-Versicherung mit echter DU-Klausel schließt diese Versorgungslücke früh (Stand 2026).

Im Video erklärt

Dienstanfängerpolice für Lehrer

Im folgenden Video erklären wir, wie die Dienstanfängerpolice Lehrer doppelt absichert – gegen Dienstunfähigkeit und für die Altersvorsorge.

Dienstanfängerpolice für Lehrer

Die Dienstanfängerpolice kombiniert eine Dienstunfähigkeitsrente mit der Altersvorsorge und übernimmt im Leistungsfall zusätzlich die Beiträge zur Altersvorsorge.

Transkript lesen

Für mich als Beamten ist es wichtig, eigene Vorkehrungen zu treffen. Weil ich nicht ins gesetzliche Sozialsystem einzahle, kann ich im Ernstfall keine staatlichen Leistungen beanspruchen.

Die Dienstanfängerpolice ist eine Kombination aus der Dienstunfähigkeitsrente und der Altersvorsorge, also praktisch eine doppelte Absicherung. Im Leistungsfall ist es so, dass die Dienstunfähigkeitsrente gezahlt wird und gleichzeitig auch die Beiträge in die Altersvorsorge übernommen werden.

So muss ich mir keine Sorgen um das Hier und Jetzt machen und auch nicht um die Zukunft.

Für wen

Für wen diese Seite ist

Diese Seite richtet sich an alle, die am Anfang ihrer Beamtenlaufbahn stehen und noch keine gesicherten Versorgungsansprüche haben.

  • Beamtenanwärter und Beamte auf Widerruf

    Anwärterinnen und Anwärter in Verwaltung, Polizei, Feuerwehr und Justiz – in der Ausbildungsphase besteht bei Dienstunfähigkeit noch kein Anspruch auf Ruhegehalt.

  • Lehramtsreferendarinnen und -referendare

    Im Vorbereitungsdienst am Studienseminar sind Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf – dieselbe Versorgungslücke gilt auch für Sie.

  • Beamtinnen und Beamte auf Probe

    In den ersten Dienstjahren nach dem Vorbereitungsdienst, solange die fünfjährige Wartezeit nach § 4 BeamtVG noch nicht erfüllt ist.

  • Junge Berufseinsteiger im öffentlichen Dienst

    Typischerweise zwischen 17 und 35 Jahren – wer früh einsteigt, sichert sich in der Regel den günstigen Gesundheitszustand als Kalkulationsgrundlage.

Worum es geht

Diese Risiken sollten Sie kennen

Am Anfang der Laufbahn treffen zwei Versorgungslücken zusammen. Die zugrunde liegenden Regelungen sind gesetzlich belegbar (BBG, BeamtStG, BeamtVG, SGB VI).

Entlassung statt Pensionierung

Werden Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf oder auf Probe dienstunfähig, folgt in der Regel die Entlassung – nicht die Versetzung in den Ruhestand (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 BBG / § 23 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG).

Fünf-Jahres-Wartezeit nicht erfüllt

Ein Anspruch auf Ruhegehalt setzt eine versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren voraus (§ 4 BeamtVG). Zu Laufbahnbeginn ist sie noch nicht erfüllt – es bleibt nur die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Auch die gesetzliche Rente greift anfangs nicht

Die Erwerbsminderungsrente setzt ebenfalls eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren voraus (§§ 43, 50 SGB VI). In den ersten Dienstjahren fehlt sie als Auffangnetz meist ebenfalls.

So läuft es ab

Ihr Weg in wenigen Schritten

So klären wir Ihre Situation – ohne Verpflichtung und ohne Online-Abschluss.

  1. Rückruf anfordern

    Sie hinterlassen Ihre Kontaktdaten über den Rückruf-Weg. Wir melden uns zu einer Zeit, die zu Ihrem Ausbildungs- oder Dienstplan passt.

  2. Status und Laufbahn klären

    Wir ordnen Ihre Situation ein: Anwärter, Referendarin, Beamter auf Probe oder bereits auf Lebenszeit – daraus ergibt sich Ihr aktueller Versorgungsstand.

  3. Versorgungslücke sachlich einschätzen

    Gemeinsam gehen wir durch, was bei Dienstunfähigkeit in Ihrer Phase versorgungsrechtlich tatsächlich greift – und was nicht.

  4. Passenden DU-Schutz besprechen

    Wir erklären die Merkmale der DBV-Dienstanfänger-Police, darunter die echte DU-Klausel und die Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung.

  5. In Ruhe entscheiden

    Sie erhalten eine nachvollziehbare Ersteinschätzung und entscheiden anschließend selbst und unverbindlich, ob und wann Sie den Schutz aufbauen.

Leistungen

DU-Rente nach Besoldungsgruppe (Phase 1)

DU-Rente nach Besoldungsgruppe (Phase 1) — Leistungsmerkmale je Tarifstufe
BesoldungsgruppeMonatliche DU-Rente
A1 bis A8bis zu 2.000 €
A9 bis A10bis zu 2.200 €
A11bis zu 2.300 €
A12bis zu 2.500 €
A13bis zu 2.800 €
A14 bis A16bis zu 3.000 €

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Stand 07/2026 · Leistungsauszug, verbindlich ist Ihr persönliches Angebot. Bis-zu-Werte der ersten Phase (vor der Verbeamtung auf Lebenszeit); die tatsächliche Höhe wird individuell vereinbart. Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen.

Entscheidungshilfe

Situation, Bedeutung und Handlung

Was Ihr Status versorgungsrechtlich bedeutet – und welche Handlung sich daraus ableitet.

Entscheidungshilfe — Situation, was das bedeutet und welche Handlung sich empfiehlt
SituationWas das bedeutetHandlung
Beamter auf Widerruf (Anwärter, Referendariat)Bei Dienstunfähigkeit droht die Entlassung (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 BBG / § 23 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG); kein Ruhegehalt, nur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.Die private DU-Absicherung so früh wie möglich prüfen – der Gesundheitszustand ist jetzt in der Regel am günstigsten.
Beamter auf Probe in den ersten fünf JahrenDie versorgungsrechtliche Wartezeit nach § 4 BeamtVG ist noch nicht erfüllt – ein Ruhegehaltsanspruch besteht in dieser Phase regelmäßig nicht.Bestehenden Schutz überprüfen oder aufbauen und über spätere Anpassung an die Verbeamtung auf Lebenszeit sprechen.
Keine fünf Jahre rentenrechtliche WartezeitAuch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift ohne erfüllte allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nicht (§§ 43, 50 SGB VI).Die Lücke privat schließen, statt auf die gesetzliche Rente als Auffangnetz zu vertrauen.
Bereits Vorerkrankungen oder BeschwerdenMit zunehmendem Alter und Krankheitsgeschichte kann die Gesundheitsprüfung aufwendiger werden.Nicht abwarten – je früher der Einstieg, desto einfacher ist in der Regel die Annahme.

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Die Zwei-Phasen-Police: Der Schutz wächst mit Ihrem Status

Die DBV-Dienstanfänger-Police ist auf den Verlauf einer Beamtenlaufbahn zugeschnitten. Sie ist in zwei Phasen aufgebaut, die sich an Ihrem versorgungsrechtlichen Status orientieren.

In der ersten Phase – vor der Verbeamtung auf Lebenszeit – steht die Absicherung der Dienstunfähigkeit im Vordergrund, während der Vorsorgeanteil bewusst gering gehalten wird. In der zweiten Phase, nach der Verbeamtung auf Lebenszeit, lässt sich die Absicherung an die veränderte Versorgungssituation anpassen. So passt der Schutz zu jeder Phase Ihrer Laufbahn.

Konkrete Renten- oder Beitragshöhen hängen von Ihrem individuellen Fall ab und besprechen wir persönlich – hier nennen wir bewusst keine Beispielwerte.

  • Phase 1: Fokus auf hohe Dienstunfähigkeits-Absicherung vor der Lebenszeit-Verbeamtung
  • Phase 2: Anpassung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit
  • Der Schutz orientiert sich am jeweiligen Beamtenstatus

Echte DU-Klausel und Nachversicherungsgarantien

Entscheidend für die Qualität einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Bedingungsgestaltung. Die DBV-Absicherung enthält eine echte DU-Klausel: Wird eine Beamtin oder ein Beamter durch den Dienstherrn wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder – in der Anfangsphase – entlassen, folgt die Versicherung dem Votum des Dienstherrn und nimmt keine eigene medizinische Nachprüfung vor.

Ergänzend sind Nachversicherungsgarantien vorgesehen: Zu bestimmten Anlässen – etwa bei der Verbeamtung auf Lebenszeit – lässt sich der Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung ausbauen. Das ist besonders für junge Menschen wertvoll, deren Lebens- und Einkommenssituation sich noch stark verändert.

  • Echte DU-Klausel: die Versicherung folgt dem Votum des Dienstherrn
  • Verzicht auf eine abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten
  • Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung zu vertraglich festgelegten Anlässen

FAQ

Häufige Fragen

Brauchen Referendare eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Ja. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf besteht vor der Fünf-Jahres-Wartezeit (§ 4 BeamtVG) noch kein Anspruch auf Dienstunfähigkeitsrente – bei Dienstunfähigkeit folgt in der Regel die Entlassung statt der Pensionierung. Auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift anfangs meist nicht. Eine private DU-Versicherung schließt diese Lücke bereits im Referendariat.

Was passiert, wenn ich als Referendar oder Anwärter dienstunfähig werde?

Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf werden Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 BBG / § 23 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG). Ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht in dieser Phase nicht; Sie werden lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Einzelheiten hängen vom jeweiligen Landesrecht ab (Stand 2026).

Warum reicht die gesetzliche Rente in den ersten Dienstjahren nicht?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt unter anderem eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren voraus (§§ 43, 50 SGB VI). Wer erst am Anfang seiner Laufbahn steht, hat diese Wartezeit meist noch nicht erfüllt – auch dieses Auffangnetz greift dann in der Regel nicht.

Ab wann sollte ich mich um eine DU-Versicherung kümmern?

So früh wie möglich. Der Gesundheitszustand ist zu Beginn der Laufbahn in der Regel besonders günstig, und die Gesundheitsprüfung fällt dadurch meist einfacher aus. Wer wartet, riskiert, dass später Vorerkrankungen die Absicherung erschweren.

Was bedeutet die Zwei-Phasen-Police der DBV?

Die DBV-Dienstanfänger-Police ist in zwei Phasen aufgebaut: Vor der Verbeamtung auf Lebenszeit liegt der Schwerpunkt auf der Dienstunfähigkeits-Absicherung, danach lässt sich der Schutz an die veränderte Versorgungssituation anpassen. So orientiert sich die Absicherung an Ihrem jeweiligen Beamtenstatus. Konkrete Leistungshöhen besprechen wir individuell.

Was ist eine echte DU-Klausel?

Eine echte DU-Klausel bedeutet: Versetzt der Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand oder entlässt Sie in der Anfangsphase deswegen, folgt die Versicherung diesem Votum des Dienstherrn und nimmt keine eigene medizinische Nachprüfung vor. Das ist wichtig, weil die beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit nicht deckungsgleich mit der Berufsunfähigkeit klassischer Bedingungen ist.

Kann ich den Schutz später erhöhen, wenn ich verbeamtet werde?

Die DBV-Absicherung sieht Nachversicherungsgarantien vor: Zu bestimmten Anlässen – etwa bei der Verbeamtung auf Lebenszeit – können Sie den Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung ausbauen. Welche Anlässe und Grenzen im Einzelnen gelten, ergibt sich aus den jeweiligen Vertragsbedingungen.

Was kostet die Absicherung als Berufsanfänger?

Der Beitrag hängt von individuellen Faktoren wie Status, gewünschter Absicherung und Gesundheitszustand ab. Deshalb nennen wir hier bewusst keine Beispielbeiträge. In einem persönlichen Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein und besprechen die für Sie passende Lösung – unverbindlich.

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