
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
Private Krankenversicherung im Referendariat
Mit dem Vorbereitungsdienst sind Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf ab dem ersten Tag beihilfeberechtigt. Wir zeigen Ihnen, wie der Einstieg in die beihilfekonforme PKV zu Anwärter-Konditionen gelingt – abgestimmt auf Ihren Dienstherrn.
Öffentlichen Dienst
Kurz beantwortet
Wie versichern sich Referendarinnen und Referendare im Lehramt richtig?
Als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind Lehramtsreferendarinnen und -referendare ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes beihilfeberechtigt. Die Beihilfe des Dienstherrn trägt in den meisten Ländern rund 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Gesundheitskosten; die verbleibende Differenz decken Sie mit einer beihilfekonformen privaten Restkostenversicherung ab. In der Anwärterzeit gelten dafür besonders günstige Ausbildungskonditionen (Stand 2026).
Für wen
Für wen diese Seite ist
Diese Seite richtet sich an angehende verbeamtete Lehrer im Vorbereitungsdienst und alle, die den Einstieg vor Dienstantritt richtig planen wollen.
Lehramtsreferendarinnen und -referendare
Sie treten den Vorbereitungsdienst als Beamtin oder Beamter auf Widerruf an und sind ab dem ersten Tag beihilfeberechtigt. Jetzt entscheidet sich, wie Sie die Restkosten absichern.
Anwärterinnen und Anwärter vor Dienstantritt
Sie haben die Einstellungszusage und möchten die Krankenversicherung vor dem ersten Diensttag klären – inklusive Gesundheitsprüfung und Beginn zum passenden Termin.
Wechslerinnen und Wechsler aus der gesetzlichen Krankenversicherung
Sie sind aktuell gesetzlich versichert und prüfen, wie Sie mit Beginn des Referendariats über § 188 Absatz 4 SGB V in die beihilfekonforme PKV wechseln.
Familien mit Kindern und Ehe- oder Lebenspartnern
Sie möchten wissen, wie Kinder und Partnerin oder Partner beihilferechtlich berücksichtigt werden und welche Kombination im Referendariat sinnvoll ist.
Worum es geht
Diese Risiken sollten Sie kennen
Im Vorbereitungsdienst wird die Weichenstellung oft unter Zeitdruck getroffen. Diese Punkte werden dabei am häufigsten übersehen.
Zahnersatz-Ausschluss in einzelnen Ländern übersehen
In mehreren Bundesländern – darunter Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland – ist Zahnersatz in der Anwärterzeit von der Beihilfe ausgeschlossen oder mit Wartezeit belegt. Ohne passenden Zahnbaustein bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen. Der konkrete Umfang hängt vom jeweiligen Landesrecht ab (Stand 2026).
Frist für die gesetzliche Krankenversicherung verpasst
Wer bislang pflicht- oder familienversichert war, kann die gesetzliche Kasse mit Beginn der Beihilfeberechtigung über das besondere Austrittsrecht nach § 188 Absatz 4 SGB V beenden (bereits freiwillig Versicherte kündigen regulär). Dieser Schritt ist fristgebunden – wird er versäumt, läuft die Mitgliedschaft ungewollt weiter.
Gesundheitsprüfung zu spät angestoßen
Der Vorbereitungsdienst ist meist der Zeitpunkt mit dem besten Gesundheitszustand. Wer die Risikoprüfung erst kurz vor Dienstantritt beginnt, verliert Spielraum – etwa für eine anonyme Voranfrage bei Vorerkrankungen.
So läuft es ab
Ihr Weg in wenigen Schritten
So begleiten wir Sie vom ersten Gespräch bis zum passenden Versicherungsbeginn – ohne Vorfestlegung.
Bedarfscheck machen
Sie starten den kostenlosen Bedarfscheck und geben Ihren Status – Referendariat – sowie Ihr Bundesland an. So kennen wir Ihren Beihilfesatz und mögliche Leistungsausschlüsse in der Anwärterzeit.
Situation einordnen
Wir klären, ob Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung kommen, welche Fristen für Sie gelten und ob in Ihrem Land ein Zahnersatz-Ausschluss zu berücksichtigen ist.
Restkostenschutz zusammenstellen
Auf Basis Ihres Beihilfesatzes stellen wir einen beihilfekonformen Anwärtertarif zusammen – bei Bedarf mit Zahnbaustein für Länder mit Zahnersatz-Ausschluss.
Gesundheitsfragen vorbereiten
Wir gehen die Gesundheitsfragen mit Ihnen durch. Bei Vorerkrankungen ist eine anonyme Risikovoranfrage möglich, bevor ein Antrag gestellt wird.
Beginn zum Dienstantritt setzen
Wir stimmen den Versicherungsbeginn auf Ihren ersten Diensttag ab und – falls nötig – auf die Beendigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nach § 188 Absatz 4 SGB V.
Leistungen
Anwärtertarif: Leistungslinien S, M und L im Überblick
| Leistungsbereich | S | EmpfohlenM | L |
|---|---|---|---|
| Ambulante ärztliche Behandlung | ✓ | ✓ | ✓ |
| Direkter Facharztzugang | ✓ | ✓ | ✓ |
| Arzneimittel | 80 % bis 1.000 € / Jahr | 80 % bis 1.000 € / Jahr | 100 % |
| Sehhilfen | bis 300 € / 3 Jahre | bis 300 € / 3 Jahre | bis 1.000 € / 2 Jahre |
| Psychotherapie | 100 % (bis 30. Sitzung), danach gestaffelt | 100 % (bis 30. Sitzung), danach gestaffelt | 100 % (bis 30. Sitzung), danach 80 % |
| Heilpraktiker (ambulant) | nach Gebührenordnung | nach Gebührenordnung | nach Gebührenordnung |
| Unterbringung im Krankenhaus | Zweibettzimmer | Einbettzimmer | Einbettzimmer |
| Chefarztbehandlung (stationär) | ✓ | ✓ | ✓ |
| Zahnbehandlung | ✓ | ✓ | ✓ |
| Zahnprophylaxe | ✓ | ✓ | ✓ |
| Zahnersatz-Baustein (bei Landesausschluss in der Anwärterzeit) | zubuchbar | ✓ | ✓ |
| Präventionskurse | 2 / Jahr, max. 200 € | 2 / Jahr, max. 200 € | 2 / Jahr, max. 200 € |
| Anwärter-Konditionen in der Ausbildungszeit | ✓ | ✓ | ✓ |
Zum Vergleich der Linien seitlich wischen →
Stand 07/2026 · Leistungsauszug, verbindlich ist Ihr persönliches Angebot. Es gelten die Tarifbedingungen der DBV. Linie M ist häufig gewählt: Sie enthält den Zahnersatz-Baustein serienmäßig (in S nur zubuchbar) und schließt so die Anwärter-Lücke in Ländern mit Zahnersatz-Ausschluss, dazu das Einbettzimmer statt Zweibettzimmer. Ob M passt, hängt von Bundesland und Bedarf ab.
Entscheidungshilfe
Situation, Bedeutung und Handlung
Ihre Ausgangslage entscheidet, worauf es im Referendariat ankommt. Diese Übersicht ordnet die häufigsten Situationen ein (Rechtsstand 2026, Details je nach Dienstherr).
| Situation | Was das bedeutet | Handlung |
|---|---|---|
| Sie kommen aus der gesetzlichen Krankenversicherung | Mit Beginn der Beihilfeberechtigung entsteht das besondere Austrittsrecht nach § 188 Absatz 4 SGB V. Die Mitgliedschaft endet nicht automatisch. | Austritt fristgerecht erklären und den PKV-Beginn nahtlos auf den Dienstantritt legen. Wir stimmen die Termine mit Ihnen ab. |
| Ihr Bundesland schließt Zahnersatz in der Anwärterzeit aus | In Ländern wie Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern oder dem Saarland trägt die Beihilfe Zahnersatz in der Anwärterzeit nicht oder erst nach Wartezeit. | Anwärtertarif mit Zahnbaustein prüfen, damit die Lücke bei Zahnersatz geschlossen ist. Wir gleichen den konkreten Ausschluss mit Ihrem Landesrecht ab. |
| Sie haben eine Vorerkrankung | Die private Krankenversicherung stellt Gesundheitsfragen. Eine offene Vorerkrankung kann zu Zuschlag oder Nachfrage führen. | Vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage stellen. So kennen Sie die Einschätzung, bevor ein formeller Antrag läuft. |
| Sie werden nach dem Referendariat nicht sofort übernommen | Ohne Anschluss-Beamtenverhältnis endet die Anwärterzeit, ohne dass eine Planstelle feststeht. Ihr PKV-Schutz und die Anwärter-Konditionen sollten nicht verloren gehen. | Frühzeitig eine Anwartschaft prüfen, um Konditionen und Gesundheitszustand für die spätere Verbeamtung zu sichern. Wir zeigen die Optionen auf. |
| Sie haben Kinder oder eine Partnerin bzw. einen Partner | Kinder und Ehe- oder Lebenspartner können beihilferechtlich berücksichtigt werden – abhängig von Einkommen und Landesrecht. | Familiensituation im Bedarfscheck mitangeben, damit wir die sinnvollste Kombination für den Haushalt zusammenstellen. |
Zum Vergleich seitlich wischen →
Bereit für Ihren Beihilfesatz? Der kostenlose Bedarfscheck zeigt ihn in 15 Minuten — unverbindlich.
Bedarfscheck startenWarum der frühe Einstieg im Referendariat zählt
Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind Sie ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes beihilfeberechtigt. Die Beihilfe des Dienstherrn übernimmt in den meisten Ländern rund 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten; die private Krankenversicherung deckt beihilfekonform die verbleibende Differenz ab.
Für die Anwärterzeit bieten die Versicherer besonders günstige Ausbildungskonditionen. Zugleich ist der Gesundheitszustand zu Beginn der Laufbahn meist am besten – beides zusammen macht den Vorbereitungsdienst zum sinnvollen Zeitpunkt, den Restkostenschutz aufzubauen und den erreichten Gesundheitsstand als Kalkulationsbasis festzuhalten.
- Beihilfeberechtigung ab dem ersten Diensttag als Beamtin oder Beamter auf Widerruf
- Anwärter-Konditionen für den Restkostentarif in der Ausbildungszeit
- Beihilfesatz und Leistungsausschlüsse hängen vom jeweiligen Dienstherrn ab (Stand 2026)
Zahnersatz-Ausschluss: Worauf es je nach Bundesland ankommt
In mehreren Ländern ist Zahnersatz in der Anwärterzeit von der Beihilfe ausgeschlossen oder erst nach einer Wartezeit beihilfefähig. Betroffen sind nach aktuellem Rechtsstand unter anderem Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland; Ausnahmen bestehen etwa bei einem Unfall im Vorbereitungsdienst oder nach mehrjähriger Vorbeschäftigung im öffentlichen Dienst.
In anderen Ländern – etwa Berlin, Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Thüringen – ist Zahnersatz auch in der Anwärterzeit beihilfefähig. Welche Regel für Sie gilt, hängt vom Dienstherrn ab. Wo ein Ausschluss besteht, fängt ein Anwärtertarif mit Zahnbaustein die Lücke auf. Den konkreten Umfang gleichen wir im Bedarfscheck mit Ihrem Landesrecht ab.
PKV für Lehrer im Vorbereitungsdienst: Was gilt ab dem ersten Tag?
Damit der beihilfekonforme Restkostenschutz nahtlos zum Dienstantritt beginnt, sind drei Schritte vor dem ersten Diensttag sinnvoll: die Gesundheitsprüfung rechtzeitig anstoßen, bei gesetzlich Versicherten den Austritt nach § 188 Absatz 4 SGB V fristgerecht klären und den Versicherungsbeginn auf den ersten Diensttag legen. Wo Ihr Land Zahnersatz in der Anwärterzeit ausschließt, ergänzt ein Zahnbaustein die Lücke.
- Gesundheitsprüfung rechtzeitig vor dem Dienstantritt anstoßen
- GKV-Austritt nach § 188 Absatz 4 SGB V fristgerecht klären
- Versicherungsbeginn und GKV-Austritt auf den Dienstantritt abstimmen
FAQ
Häufige Fragen
Ist man im Referendariat privat versichert?
Nicht automatisch – die private Krankenversicherung ist eine Entscheidung. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind Sie beihilfeberechtigt und können den Beihilfeanteil mit einer beihilfekonformen PKV zu Anwärter-Konditionen ergänzen. Alternativ bleibt der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, dann allerdings ohne Beihilfe. Was für Ihre Situation passt, klären wir im Bedarfscheck.
Welche Versicherungen brauche ich fürs Referendariat?
Im Mittelpunkt steht die Krankenversicherung: als beihilfeberechtigte Anwärterin oder Anwärter eine beihilfekonforme private Restkostenversicherung, die den Beihilfeanteil ergänzt. Sinnvoll ergänzen lässt sich das durch eine Dienstunfähigkeitsabsicherung, da Beamtinnen und Beamte auf Widerruf bei Dienstunfähigkeit kaum gesetzlich abgesichert sind. Welche Bausteine im Einzelfall passen, hängt von Ihrer Lebenssituation ab.
Haben Referendare Anspruch auf Beihilfe?
Ja. Lehramtsreferendarinnen und -referendare werden zu Beamtinnen und Beamten auf Widerruf ernannt und sind damit ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes beihilfeberechtigt. Die Beihilfe des Dienstherrn übernimmt in den meisten Ländern rund 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Gesundheitskosten. Der genaue Beihilfesatz und mögliche Leistungsausschlüsse richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht (Stand 2026).
Bin ich als Referendarin oder Referendar automatisch beihilfeberechtigt?
Ja. Mit der Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf sind Sie ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes beihilfeberechtigt. Die Beihilfe trägt in den meisten Ländern rund 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten; den Rest deckt eine beihilfekonforme private Restkostenversicherung ab.
Was sind Anwärter-Konditionen?
Für die Ausbildungszeit bieten die Versicherer besonders günstige Konditionen für den beihilfekonformen Restkostentarif. Sie gelten für die Dauer der Anwärterzeit. Nach der Übernahme in ein weiteres Beamtenverhältnis wird der Tarif auf die dann geltenden Bedingungen umgestellt.
Wie beende ich meine gesetzliche Krankenversicherung?
Mit Beginn der Beihilfeberechtigung entsteht ein besonderes Austrittsrecht nach § 188 Absatz 4 SGB V. Sie erklären den Austritt fristgerecht gegenüber Ihrer Krankenkasse; die Mitgliedschaft endet nicht von selbst. Wir stimmen den Zeitpunkt mit dem Beginn Ihrer PKV ab.
In welchen Bundesländern ist Zahnersatz für Anwärter ausgeschlossen?
Nach aktuellem Rechtsstand ist Zahnersatz in der Anwärterzeit unter anderem in Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland von der Beihilfe ausgeschlossen oder mit Wartezeit belegt. In anderen Ländern wie Berlin, Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Thüringen besteht kein solcher Ausschluss. Welche Regel für Sie gilt, klären wir im Bedarfscheck anhand Ihres Dienstherrn (Stand 2026).
Was passiert, wenn ich nach dem Referendariat nicht sofort übernommen werde?
Endet die Anwärterzeit ohne anschließendes Beamtenverhältnis, sollten Ihr Versicherungsschutz und die erreichten Konditionen nicht verloren gehen. Eine Anwartschaft kann Gesundheitszustand und Konditionen für die spätere Verbeamtung sichern. Wir zeigen Ihnen die Optionen im Gespräch.
Sollte ich die Versicherung vor oder nach Dienstantritt klären?
Am besten davor. So kann der Versicherungsschutz nahtlos zum ersten Diensttag beginnen, die Gesundheitsprüfung ist rechtzeitig abgeschlossen und der Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich fristgerecht abstimmen.
Kann ich mit einer Vorerkrankung überhaupt in die PKV?
In vielen Fällen ja. Die private Krankenversicherung stellt Gesundheitsfragen; eine Vorerkrankung kann zu einer Nachfrage oder einem Zuschlag führen. Vor dem Antrag ist eine anonyme Risikovoranfrage möglich, mit der Sie die Einschätzung des Versicherers kennen, bevor ein formeller Antrag läuft.
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