
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
Private Krankenversicherung im Referendariat
Mit dem Vorbereitungsdienst sind Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf ab dem ersten Tag beihilfeberechtigt. Wir zeigen Ihnen, wie der Einstieg in die beihilfekonforme PKV zu Anwärter-Konditionen gelingt – abgestimmt auf Ihren Dienstherrn.
Fachlich geprüft von Peter Wagner und Jürgen Fink · Aktualisiert Juli 2026 · Lesezeit 9 Min.
Öffentlichen Dienst
Kurz beantwortet
Wie versichern sich Referendarinnen und Referendare im Lehramt richtig?
Als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind Lehramtsreferendarinnen und -referendare ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes beihilfeberechtigt. Die Beihilfe des Dienstherrn trägt in den meisten Ländern rund 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Gesundheitskosten; die verbleibende Differenz decken Sie mit einer beihilfekonformen privaten Restkostenversicherung ab. In der Anwärterzeit gelten dafür besonders günstige Ausbildungskonditionen (Stand 2026).
Wer zahlt
Wer zahlt die Krankenversicherung im Referendariat?
Im Referendariat zahlen zwei Seiten: Ihr Dienstherr übernimmt über die Beihilfe in den meisten Ländern rund 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Gesundheitskosten – ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes. Die verbleibende Hälfte sichern Sie selbst ab, üblicherweise mit einem beihilfekonformen Anwärtertarif der privaten Krankenversicherung, dessen Beitrag Sie aus den Anwärterbezügen zahlen.
Anders verteilt sich die Rechnung in zwei Sonderfällen:
- Sie bleiben freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung: Dann zahlen Sie den vollen GKV-Beitrag allein – einen Arbeitgeberanteil gibt es für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf nicht. Ausnahme ist die pauschale Beihilfe: In inzwischen zehn Bundesländern – neben Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen auch in Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen und seit 2026 in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern – beteiligt sich der Dienstherr auf Antrag hälftig am GKV-Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich; Details regelt das Landesrecht.
- Ihr Vorbereitungsdienst läuft angestellt: Dann sind Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, und der Arbeitgeber trägt seinen Beitragsanteil – rund die Hälfte – direkt.
Familien
Für berücksichtigungsfähige Kinder liegt der Beihilfesatz in der Regel bei 80 Prozent, für Ehe- oder Lebenspartner ohne ausreichendes eigenes Einkommen bei 70 Prozent; ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt auch Ihr eigener Satz in den meisten Ländern auf 70 Prozent. Wichtige Ausnahmen: In Baden-Württemberg bleibt es für seit 2013 ernannte Beamtinnen und Beamte bei 50 Prozent, Hessen und Bremen rechnen mit eigenen Stufenmodellen – in Hessen erhalten Referendarinnen und Referendare sogar pauschal 70 Prozent. Die Restkosten deckt je Familienmitglied ein eigener beihilfekonformer Tarif; die Sätze Ihres Landes zeigt die Beihilfe nach Bundesland.
Kosten
Was kostet die Krankenversicherung im Referendariat?
Die Rechnung entscheidet sich am Status: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf zahlen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen, einkommensabhängigen Beitrag allein – in der privaten Krankenversicherung dagegen nur den Restkostentarif zu Anwärter-Konditionen, weil die Beihilfe die Hälfte der berücksichtigungsfähigen Kosten trägt.
Die Formel für die GKV: Monatsbeitrag = Anwärterbezüge × (ermäßigter Beitragssatz 14,0 % + Zusatzbeitrag der Kasse, im Schnitt 2,9 %) – zuzüglich Pflegeversicherung zum halben Beitragssatz (1,8 %, mit Kinderlosenzuschlag 2,4 %), den Beihilfeberechtigte nach § 55 Abs. 1 SGB XI zahlen. Die Kehrseite: Die Pflegeleistungen der sozialen Pflegeversicherung stehen Ihnen dafür nur zur Hälfte zu – die andere Hälfte trägt im Pflegefall die Beihilfe.
| Beispiel (Anwärterbezüge ca. 1.750 € brutto) | Freiwillige GKV | Beihilfe + PKV-Anwärtertarif |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | ca. 296 €/Monat (16,9 %, voller Eigenanteil) | Restkostentarif zu Anwärter-Konditionen – deutlich weniger als der volle GKV-Beitrag; die genaue Höhe hängt von Eintrittsalter und Leistungslinie ab und steht in Ihrem Angebot |
| Pflegeversicherung | ca. 32–42 €/Monat (halber Beitragssatz wegen Beihilfeanspruch) | private Pflegepflichtversicherung zu Anwärter-Konditionen |
| Beteiligt sich der Dienstherr? | Nein – Ausnahme pauschale Beihilfe (Landesrecht, siehe oben) | Ja, die Beihilfe trägt in der Regel 50 % der berücksichtigungsfähigen Kosten |
Zum Vergleich seitlich wischen →
Stand 07/2026; Beispielrechnung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, Anwärterbezüge Stand 07/2026 (Spanne der Länder ca. 1.667–1.860 €). Ihre Kasse bzw. Ihr persönliches Angebot kann abweichen; verbindlich ist das individuelle Angebot.
Zusammen ergibt das in der freiwilligen GKV rund 328 bis 338 Euro im Monat – komplett aus eigener Tasche. Mit Beihilfe und Anwärtertarif liegt die Gesamtbelastung meist deutlich darunter.
Zur Einordnung: Gehalt und Netto
Das Gehalt im Referendariat sind Ihre Anwärterbezüge. Von rund 1.750 Euro brutto gehen keine Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge ab – dafür tragen Sie Ihren Krankenversicherungsbeitrag selbst. Mit Anwärtertarif bleibt Ihnen netto spürbar mehr als in der freiwilligen GKV; die genaue Netto-Rechnung je Bundesland zeigt der Ratgeber Was kostet die PKV im Referendariat?. Die Grundsatzentscheidung samt Leistungs- und Fristenvergleich (Austrittsrecht nach § 188 Abs. 4 SGB V) beleuchtet PKV oder GKV im Referendariat?.
Weitere Versicherungen
Welche Versicherung braucht man im Referendariat?
Drei Absicherungen haben im Referendariat Priorität: die Krankenversicherung als einzige Pflicht, dazu die Diensthaftpflicht und der Schutz vor Dienstunfähigkeit.
- Krankenversicherung – die einzige Pflicht: In Deutschland muss jede und jeder kranken- und pflegeversichert sein. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf wählen Sie zwischen Beihilfe plus beihilfekonformer PKV und der freiwilligen GKV (siehe oben).
- Diensthaftpflichtversicherung – die Berufshaftpflicht für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis: Sie deckt Schäden, die Sie in Ausübung des Dienstes verursachen, vom beschädigten Schulbuch bis zum verlorenen Schulschlüssel, der eine komplette Schließanlage kosten kann. Für wenige Euro im Monat zu haben, teilweise in Mitgliedschaften von Lehrerverbänden enthalten. Eine private Haftpflicht ersetzt sie nicht automatisch – prüfen Sie, ob Dienstschäden eingeschlossen sind.
- Dienstunfähigkeitsabsicherung – Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind bei Dienstunfähigkeit kaum abgesichert: Wer aus gesundheitlichen Gründen entlassen wird, erhält kein Ruhegehalt, sondern wird lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert – ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht wegen der Wartezeit meist noch nicht. (Nur bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls greift die Unfallfürsorge.) Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Anwärterinnen und Anwärter schließt diese Lücke – je früher, desto günstiger.
Was schon geregelt ist – ohne Ihr Zutun
- Unfallversicherung: Bei einem Dienstunfall – einschließlich des Wegs zur Schule – greift die Unfallfürsorge Ihres Dienstherrn nach Beamtenversorgungsrecht. Eine gesetzliche Unfallversicherung wie bei Angestellten besteht für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf nicht – an ihre Stelle tritt die Unfallfürsorge. Nicht abgedeckt sind Unfälle in der Freizeit; dieses Risiko fängt eine private Unfallversicherung oder, umfassender, eine Dienstunfähigkeitsabsicherung auf, die auch bei Krankheit leistet.
- Rentenversicherung: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind Sie rentenversicherungsfrei (§ 5 Abs. 1 SGB VI) – es werden keine Beiträge fällig. Verlassen Sie den Staatsdienst später ohne Versorgungsanspruch, werden Sie für die Referendariatszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI); bei einer Rückkehr ins Beamtenverhältnis binnen etwa zwei Jahren kann die Nachversicherung aufgeschoben werden (§ 184 Abs. 2 SGB VI). Im Referendariat selbst besteht kein Handlungsbedarf.
Optional, je nach Lebenslage
Eine Rechtsschutzversicherung (etwa für Streit um Prüfungsergebnisse oder Dienstrecht) und Hausrat sind sinnvolle Ergänzungen, aber keine Referendariats-Pflichtthemen. Was in Ihre Situation passt, sortiert der Bedarfscheck – ohne Paketdenken.
Für wen
Für wen diese Seite ist
Diese Seite richtet sich an angehende verbeamtete Lehrer im Vorbereitungsdienst und alle, die den Einstieg vor Dienstantritt richtig planen wollen.
Lehramtsreferendarinnen und -referendare
Sie treten den Vorbereitungsdienst als Beamtin oder Beamter auf Widerruf an und sind ab dem ersten Tag beihilfeberechtigt. Jetzt entscheidet sich, wie Sie die Restkosten absichern.
Anwärterinnen und Anwärter vor Dienstantritt
Sie haben die Einstellungszusage und möchten die Krankenversicherung vor dem ersten Diensttag klären – inklusive Gesundheitsprüfung und Beginn zum passenden Termin.
Wechslerinnen und Wechsler aus der gesetzlichen Krankenversicherung
Sie sind aktuell gesetzlich versichert und prüfen, wie Sie mit Beginn des Referendariats über § 188 Absatz 4 SGB V in die beihilfekonforme PKV wechseln.
Familien mit Kindern und Ehe- oder Lebenspartnern
Sie möchten wissen, wie Kinder und Partnerin oder Partner beihilferechtlich berücksichtigt werden und welche Kombination im Referendariat sinnvoll ist.
Nicht jeder Vorbereitungsdienst läuft im Beamtenverhältnis. Wer ihn angestellt und ohne Beihilfeanspruch absolviert, fällt unter die reguläre Sozialversicherungspflicht: Die gesetzliche Krankenkasse ist gesetzt, den Beitrag teilen Sie sich hälftig mit dem Arbeitgeber. Der Weg in die private Krankenvollversicherung öffnet sich dann erst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze – der Versicherungspflichtgrenze, ab der Angestellte in die PKV wechseln dürfen. Diese Seite behandelt den Regelfall: das Referendariat als Beamtin oder Beamter auf Widerruf.
Worum es geht
Diese Risiken sollten Sie kennen
Im Vorbereitungsdienst wird die Weichenstellung oft unter Zeitdruck getroffen. Diese Punkte werden dabei am häufigsten übersehen.
Zahnersatz-Ausschluss in einzelnen Ländern übersehen
In mehreren Bundesländern – darunter Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland – ist Zahnersatz in der Anwärterzeit von der Beihilfe ausgeschlossen oder mit Wartezeit belegt. Ohne passenden Zahnbaustein bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen. Der konkrete Umfang hängt vom jeweiligen Landesrecht ab (Stand 2026).
Frist für die gesetzliche Krankenversicherung verpasst
Wer bislang pflicht- oder familienversichert war, kann die gesetzliche Kasse mit Beginn der Beihilfeberechtigung über das besondere Austrittsrecht nach § 188 Absatz 4 SGB V beenden (bereits freiwillig Versicherte kündigen regulär). Dieser Schritt ist fristgebunden – wird er versäumt, läuft die Mitgliedschaft ungewollt weiter.
Gesundheitsprüfung zu spät angestoßen
Der Vorbereitungsdienst ist meist der Zeitpunkt mit dem besten Gesundheitszustand. Wer die Risikoprüfung erst kurz vor Dienstantritt beginnt, verliert Spielraum – etwa für eine anonyme Voranfrage bei Vorerkrankungen.
So läuft es ab
Ihr Weg in wenigen Schritten
So begleiten wir Sie vom ersten Gespräch bis zum passenden Versicherungsbeginn – ohne Vorfestlegung.
Bedarfscheck machen
Sie starten den kostenlosen Bedarfscheck und geben Ihren Status – Referendariat – sowie Ihr Bundesland an. So kennen wir Ihren Beihilfesatz und mögliche Leistungsausschlüsse in der Anwärterzeit.
Situation einordnen
Wir klären, ob Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung kommen, welche Fristen für Sie gelten und ob in Ihrem Land ein Zahnersatz-Ausschluss zu berücksichtigen ist.
Restkostenschutz zusammenstellen
Auf Basis Ihres Beihilfesatzes stellen wir einen beihilfekonformen Anwärtertarif zusammen – bei Bedarf mit Zahnbaustein für Länder mit Zahnersatz-Ausschluss.
Gesundheitsfragen vorbereiten
Wir gehen die Gesundheitsfragen mit Ihnen durch. Bei Vorerkrankungen ist eine anonyme Risikovoranfrage möglich, bevor ein Antrag gestellt wird.
Beginn zum Dienstantritt setzen
Wir stimmen den Versicherungsbeginn auf Ihren ersten Diensttag ab und – falls nötig – auf die Beendigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nach § 188 Absatz 4 SGB V.
Leistungen
Anwärtertarif: Leistungslinien S, M und L im Überblick
| Leistungsbereich | S | EmpfohlenM | L |
|---|---|---|---|
| Ambulante ärztliche Behandlung | ✓ | ✓ | ✓ |
| Direkter Facharztzugang | ✓ | ✓ | ✓ |
| Arzneimittel | 80 % bis 1.000 € / Jahr | 80 % bis 1.000 € / Jahr | 100 % |
| Sehhilfen | bis 300 € / 3 Jahre | bis 300 € / 3 Jahre | bis 1.000 € / 2 Jahre |
| Psychotherapie | 100 % (bis 30. Sitzung), danach gestaffelt | 100 % (bis 30. Sitzung), danach gestaffelt | 100 % (bis 30. Sitzung), danach 80 % |
| Heilpraktiker (ambulant) | nach Gebührenordnung | nach Gebührenordnung | nach Gebührenordnung |
| Unterbringung im Krankenhaus | Zweibettzimmer | Einbettzimmer | Einbettzimmer |
| Chefarztbehandlung (stationär) | ✓ | ✓ | ✓ |
| Zahnbehandlung | ✓ | ✓ | ✓ |
| Zahnprophylaxe | ✓ | ✓ | ✓ |
| Zahnersatz-Baustein (bei Landesausschluss in der Anwärterzeit) | zubuchbar | ✓ | ✓ |
| Präventionskurse | 2 / Jahr, max. 200 € | 2 / Jahr, max. 200 € | 2 / Jahr, max. 200 € |
| Anwärter-Konditionen in der Ausbildungszeit | ✓ | ✓ | ✓ |
Zum Vergleich der Linien seitlich wischen →
Stand 07/2026 · Leistungsauszug, verbindlich ist Ihr persönliches Angebot. Es gelten die Tarifbedingungen der DBV. Linie M ist häufig gewählt: Sie enthält den Zahnersatz-Baustein serienmäßig (in S nur zubuchbar) und schließt so die Anwärter-Lücke in Ländern mit Zahnersatz-Ausschluss, dazu das Einbettzimmer statt Zweibettzimmer. Ob M passt, hängt von Bundesland und Bedarf ab. Ein Blick fürs Kleingedruckte: Privatärztinnen und Privatärzte rechnen nach den Gebührenordnungen GOÄ und GOZ ab – bis zu welchem Steigerungssatz Ihr Tarif erstattet, entscheidet darüber, ob Sie bei Spezialisten zuzahlen; die Begriffe erklärt unser Lexikon. Und: Bleiben Sie ein Kalenderjahr leistungsfrei, zahlt die DBV eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung; die Höhe legt die DBV jährlich neu fest, ein Anspruch auf eine bestimmte Höhe besteht nicht.
Entscheidungshilfe
Situation, Bedeutung und Handlung
Ihre Ausgangslage entscheidet, worauf es im Referendariat ankommt. Diese Übersicht ordnet die häufigsten Situationen ein (Rechtsstand 2026, Details je nach Dienstherr).
| Situation | Was das bedeutet | Handlung |
|---|---|---|
| Sie kommen aus der gesetzlichen Krankenversicherung | Mit Beginn der Beihilfeberechtigung entsteht das besondere Austrittsrecht nach § 188 Absatz 4 SGB V. Die Mitgliedschaft endet nicht automatisch. | Austritt fristgerecht erklären und den PKV-Beginn nahtlos auf den Dienstantritt legen. Wir stimmen die Termine mit Ihnen ab. |
| Ihr Bundesland schließt Zahnersatz in der Anwärterzeit aus | In Ländern wie Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern oder dem Saarland trägt die Beihilfe Zahnersatz in der Anwärterzeit nicht oder erst nach Wartezeit. | Anwärtertarif mit Zahnbaustein prüfen, damit die Lücke bei Zahnersatz geschlossen ist. Wir gleichen den konkreten Ausschluss mit Ihrem Landesrecht ab. |
| Ihr Bundesland bietet die pauschale Beihilfe | Der Dienstherr würde sich alternativ hälftig an Ihrem GKV-Beitrag beteiligen. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich und bindet Sie an den GKV-Leistungskatalog; Details regelt das Landesrecht. | Vor der Entscheidung beide Wege durchrechnen – die Bundesland-Übersicht zeigt, ob Ihr Land dazugehört. |
| Ihr Vorbereitungsdienst läuft angestellt (ohne Verbeamtung) | Ohne Beihilfeanspruch gilt die reguläre Sozialversicherungspflicht; die gesetzliche Krankenversicherung ist gesetzt, der Arbeitgeber trägt seinen Beitragsanteil. Die PKV steht erst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze offen. | Absicherung wie angestellte Lehrkräfte planen. |
| Sie haben eine Vorerkrankung | Die private Krankenversicherung stellt Gesundheitsfragen. Eine offene Vorerkrankung kann zu Zuschlag oder Nachfrage führen. | Vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage stellen. So kennen Sie die Einschätzung, bevor ein formeller Antrag läuft. |
| Sie werden nach dem Referendariat nicht sofort übernommen | Ohne Anschluss-Beamtenverhältnis endet die Anwärterzeit, ohne dass eine Planstelle feststeht. Ihr PKV-Schutz und die Anwärter-Konditionen sollten nicht verloren gehen. | Frühzeitig eine Anwartschaft prüfen, um Konditionen und Gesundheitszustand für die spätere Verbeamtung zu sichern. Wir zeigen die Optionen auf. |
| Sie haben Kinder oder eine Partnerin bzw. einen Partner | Kinder und Ehe- oder Lebenspartner können beihilferechtlich berücksichtigt werden – abhängig von Einkommen und Landesrecht. | Familiensituation im Bedarfscheck mitangeben, damit wir die sinnvollste Kombination für den Haushalt zusammenstellen. |
Zum Vergleich seitlich wischen →
Bereit für Ihren Beihilfesatz? Der kostenlose Bedarfscheck zeigt ihn in 15 Minuten — unverbindlich.
Bedarfscheck startenWarum der frühe Einstieg im Referendariat zählt
Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind Sie ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes beihilfeberechtigt. Die Beihilfe des Dienstherrn übernimmt in den meisten Ländern rund 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten; die private Krankenversicherung deckt beihilfekonform die verbleibende Differenz ab.
Für die Anwärterzeit bieten die Versicherer besonders günstige Ausbildungskonditionen. Zugleich ist der Gesundheitszustand zu Beginn der Laufbahn meist am besten – beides zusammen macht den Vorbereitungsdienst zum sinnvollen Zeitpunkt, den Restkostenschutz aufzubauen und den erreichten Gesundheitsstand als Kalkulationsbasis festzuhalten.
- Beihilfeberechtigung ab dem ersten Diensttag als Beamtin oder Beamter auf Widerruf
- Anwärter-Konditionen für den Restkostentarif in der Ausbildungszeit
- Beihilfesatz und Leistungsausschlüsse hängen vom jeweiligen Dienstherrn ab (Stand 2026)
PKV trotz Vorerkrankung: Öffnungsaktion und anonyme Voranfrage
Eine Vorerkrankung muss im Referendariat kein Ausschlussgrund sein. Der Weg, den wir ohnehin empfehlen, ist die anonyme Risikovoranfrage: Vor jedem formellen Antrag holen wir für Sie – ohne Namensnennung – die Einschätzung der Versicherer ein. So kennen Sie mögliche Zuschläge oder Rückfragen, bevor eine Ablehnung aktenkundig wird und spätere Anträge belastet.
Daneben gibt es am Markt die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer für neu verbeamtete Anwärterinnen und Anwärter, die die Aufnahme trotz Vorerkrankungen erleichtert. Ob sie in Ihrem Fall der bessere Weg ist oder die anonyme Voranfrage genügt, klären wir individuell im Bedarfscheck.
Zahnersatz-Ausschluss: Worauf es je nach Bundesland ankommt
In mehreren Ländern ist Zahnersatz in der Anwärterzeit von der Beihilfe ausgeschlossen oder erst nach einer Wartezeit beihilfefähig. Betroffen sind nach aktuellem Rechtsstand unter anderem Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland; Ausnahmen bestehen etwa bei einem Unfall im Vorbereitungsdienst oder nach mehrjähriger Vorbeschäftigung im öffentlichen Dienst.
Ohne eine solche Einschränkung ist etwa Bayern. In den meisten übrigen Ländern gilt jedoch in der Anwärterzeit eine Ausschluss- oder Wartezeitregelung – welche Regel für Sie gilt, hängt vom Dienstherrn ab. Wo ein Ausschluss besteht, fängt ein Anwärtertarif mit Zahnbaustein die Lücke auf. Den konkreten Umfang gleichen wir im Bedarfscheck mit Ihrem Landesrecht ab.
PKV für Lehrer im Vorbereitungsdienst: Was gilt ab dem ersten Tag?
Damit der beihilfekonforme Restkostenschutz nahtlos zum Dienstantritt beginnt, sind drei Schritte vor dem ersten Diensttag sinnvoll: die Gesundheitsprüfung rechtzeitig anstoßen, bei gesetzlich Versicherten den Austritt nach § 188 Absatz 4 SGB V fristgerecht klären und den Versicherungsbeginn auf den ersten Diensttag legen. Wo Ihr Land Zahnersatz in der Anwärterzeit ausschließt, ergänzt ein Zahnbaustein die Lücke.
- Gesundheitsprüfung rechtzeitig vor dem Dienstantritt anstoßen
- GKV-Austritt nach § 188 Absatz 4 SGB V fristgerecht klären
- Versicherungsbeginn und GKV-Austritt auf den Dienstantritt abstimmen
Nach dem Referendariat: Probezeit, Tarifumstellung, Anwartschaft
Mit bestandener Prüfung werden Sie in der Regel Beamtin oder Beamter auf Probe und später auf Lebenszeit. Für die Krankenversicherung heißt das: Die Anwärter-Konditionen enden mit der Anwärterzeit, Ihr Restkostenschutz wird auf die regulären Bedingungen umgestellt – der Beitrag steigt spürbar, dafür bilden die Tarife dann Alterungsrückstellungen: Ein Teil des Beitrags wird angespart, um den Anstieg im Alter zu dämpfen. Die genaue Rechnung zeigt der Kosten-Ratgeber.
Drei Wege sind typisch:
- Übernahme in ein Beamtenverhältnis: Der Restkostenschutz läuft nahtlos weiter, angepasst an Ihren dann geltenden Beihilfesatz. Wie der Anschluss für verbeamtete Lehrkräfte aussieht und wie der Übergang aus der GKV bei Verbeamtung gelingt, zeigen die weiterführenden Ratgeber.
- Keine sofortige Übernahme: Eine Anwartschaft friert Ihren Gesundheitszustand ein (kleine Anwartschaft) – die große Anwartschaft sichert zusätzlich Eintrittsalter und Alterungsrückstellungen. Bei der späteren Verbeamtung starten Sie dann ohne neue Gesundheitsprüfung in den Beihilfetarif.
- Wechsel in eine Anstellung: Wer dauerhaft angestellt arbeitet, wird unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie die Absicherung als angestellte Lehrkraft aussieht, zeigt die entsprechende Leistungsseite.
FAQ
Häufige Fragen
Ist man im Referendariat privat versichert?
Nicht automatisch – die private Krankenversicherung ist eine Entscheidung. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind Sie beihilfeberechtigt und können den Beihilfeanteil mit einer beihilfekonformen PKV zu Anwärter-Konditionen ergänzen. Alternativ bleibt die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich – dann tragen Sie den Beitrag allein, sofern Ihr Bundesland nicht die pauschale Beihilfe als Zuschuss anbietet. Was für Ihre Situation passt, klären wir im Bedarfscheck.
Welche Versicherungen brauche ich fürs Referendariat?
Im Mittelpunkt steht die Krankenversicherung: als beihilfeberechtigte Anwärterin oder Anwärter eine beihilfekonforme private Restkostenversicherung, die den Beihilfeanteil ergänzt. Dazu gehören eine Diensthaftpflichtversicherung für Schäden im Schuldienst und eine Dienstunfähigkeitsabsicherung, weil Beamtinnen und Beamte auf Widerruf bei Dienstunfähigkeit kaum abgesichert sind. Rechtsschutz und Hausrat sind optional; Unfallschutz im Dienst und die Rentenfrage regelt Ihr Beamtenstatus bereits.
Haben Referendare Anspruch auf Beihilfe?
Ja. Lehramtsreferendarinnen und -referendare werden zu Beamtinnen und Beamten auf Widerruf ernannt und sind damit ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes beihilfeberechtigt. Die Beihilfe des Dienstherrn übernimmt in den meisten Ländern rund 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Gesundheitskosten. Der genaue Beihilfesatz und mögliche Leistungsausschlüsse richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht (Stand 2026).
Bin ich als Referendarin oder Referendar automatisch beihilfeberechtigt?
Ja. Mit der Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf sind Sie ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes beihilfeberechtigt. Die Beihilfe trägt in den meisten Ländern rund 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten; den Rest deckt eine beihilfekonforme private Restkostenversicherung ab.
Was sind Anwärter-Konditionen?
Für die Ausbildungszeit bieten die Versicherer besonders günstige Konditionen für den beihilfekonformen Restkostentarif. Sie gelten für die Dauer der Anwärterzeit. Nach der Übernahme in ein weiteres Beamtenverhältnis wird der Tarif auf die dann geltenden Bedingungen umgestellt.
Wie beende ich meine gesetzliche Krankenversicherung?
Mit Beginn der Beihilfeberechtigung entsteht ein besonderes Austrittsrecht nach § 188 Absatz 4 SGB V. Sie erklären den Austritt fristgerecht gegenüber Ihrer Krankenkasse; die Mitgliedschaft endet nicht von selbst. Wir stimmen den Zeitpunkt mit dem Beginn Ihrer PKV ab.
In welchen Bundesländern ist Zahnersatz für Anwärter ausgeschlossen?
Nach aktuellem Rechtsstand ist Zahnersatz in der Anwärterzeit unter anderem in Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland von der Beihilfe ausgeschlossen oder mit Wartezeit belegt. Ohne eine solche Einschränkung ist etwa Bayern; in den meisten übrigen Ländern gilt jedoch in der Anwärterzeit eine Ausschluss- oder Wartezeitregelung. Welche Regel für Sie gilt, klären wir im Bedarfscheck anhand Ihres Dienstherrn (Stand 2026).
Was passiert, wenn ich nach dem Referendariat nicht sofort übernommen werde?
Endet die Anwärterzeit ohne anschließendes Beamtenverhältnis, sollten Ihr Versicherungsschutz und die erreichten Konditionen nicht verloren gehen. Eine Anwartschaft kann Gesundheitszustand und Konditionen für die spätere Verbeamtung sichern. Wir zeigen Ihnen die Optionen im Gespräch.
Sollte ich die Versicherung vor oder nach Dienstantritt klären?
Am besten davor. So kann der Versicherungsschutz nahtlos zum ersten Diensttag beginnen, die Gesundheitsprüfung ist rechtzeitig abgeschlossen und der Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung lässt sich fristgerecht abstimmen.
Kann ich mit einer Vorerkrankung überhaupt in die PKV?
In vielen Fällen ja. Die private Krankenversicherung stellt Gesundheitsfragen; eine Vorerkrankung kann zu einer Nachfrage oder einem Zuschlag führen. Vor dem Antrag ist eine anonyme Risikovoranfrage möglich, mit der Sie die Einschätzung des Versicherers kennen, bevor ein formeller Antrag läuft.
Wie müssen sich Referendare versichern?
Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist auch im Referendariat Pflicht. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind Sie versicherungsfrei und wählen selbst: beihilfekonforme private Restkostenversicherung zum Beihilfeanspruch – der in der Praxis verbreitete Weg – oder freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zum vollen Eigenbeitrag. Die Entscheidung sollte vor dem Dienstantritt stehen, damit Fristen und Gesundheitsprüfung zusammenpassen.
Sind Referendare rentenversicherungspflichtig?
Nein. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind rentenversicherungsfrei (§ 5 Absatz 1 SGB VI); von den Anwärterbezügen gehen keine Rentenbeiträge ab. Wer den Staatsdienst später ohne Versorgungsanspruch verlässt, wird für die Referendariatszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 Absatz 2 SGB VI) – es entsteht also keine Lücke im Rentenkonto. Private Altersvorsorge bleibt sinnvoll, ist aber keine Pflicht.
Brauchen Referendare eine Unfallversicherung?
Für den Dienst nicht: Bei Dienst- und Wegeunfällen greift die Unfallfürsorge des Dienstherrn nach Beamtenversorgungsrecht – auch der Weg zur Schule und Dienstveranstaltungen zählen dazu. Freizeitunfälle sind davon nicht erfasst; dieses Risiko deckt eine private Unfallversicherung oder umfassender eine Dienstunfähigkeitsabsicherung, die auch bei Krankheit leistet.
Bin ich als angestellte Referendarin oder angestellter Referendar pflichtversichert?
Ja. Der angestellte Vorbereitungsdienst löst die volle Sozialversicherungspflicht aus – Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung; den GKV-Beitrag trägt zur Hälfte der Arbeitgeber. Eine private Vollversicherung kommt erst infrage, sobald Ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt; ergänzende Zusatztarife stehen davon unabhängig jederzeit offen.
Kann ich die PKV-Beiträge im Referendariat von der Steuer absetzen?
Ja, als Vorsorgeaufwendungen – allerdings nur den Beitragsanteil für die Basisabsicherung (§ 10 Absatz 1 Nr. 3 EStG). Anteile für Komfortleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung sind nicht absetzbar. Ihre Versicherung meldet die absetzbaren Basisbeiträge elektronisch an die Finanzverwaltung; bei den überschaubaren Anwärterbeiträgen fällt der Effekt klein aus, sollte aber nicht fehlen.
Bis zu welchem Alter gibt es Anwärtertarife?
Anwärtertarife sind an eine Altersgrenze gebunden – häufig liegt sie um das Alter von Ende 30, die genaue Grenze hängt vom Versicherer ab und klären wir im Bedarfscheck. Relevant wird das vor allem für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die später ins Referendariat starten; oberhalb der Grenze beginnen Sie direkt im regulären Beihilfetarif.
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