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Verbeamtete Lehrerin mit Kind und Ehepartner – private Krankenversicherung mit Beihilfe für die Familie

Ratgeber Beihilfe & Familie

Kinder & Ehepartner in der Beihilfe

Heirat und Geburt verändern Ihre Beihilfe. Berücksichtigungsfähige Kinder erhalten einen eigenen, meist erhöhten Beihilfesatz; für den Ehepartner besteht ein Anspruch nur unterhalb einer Einkommensgrenze. Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, greift die Konkurrenzregel. Wir ordnen Ihre Familienkonstellation ein.

Aktualisiert Juli 2026 · Lesezeit 8 Min.

Kurz beantwortet

Wie sind Kinder und Ehepartner eines verbeamteten Lehrers über die Beihilfe abgesichert?

Berücksichtigungsfähige Kinder haben einen eigenen Beihilfeanspruch mit erhöhtem Bemessungssatz – in vielen Bundesländern 80 Prozent; den Rest deckt eine private Restkostenversicherung. Der Ehepartner ist nur unterhalb einer Einkommensgrenze beihilfeberechtigt. Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, greift die Konkurrenzregel. Grenzen und Sätze richten sich nach Bundesland und Dienstherr (Stand 2026).

Für wen

Für wen diese Seite ist

Dieser Ratgeber richtet sich an verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer, deren Familie wächst oder sich verändert. Für die Grundlagen der beihilfekonformen Absicherung gibt es eine eigene Leistungsseite.

  • Verbeamtete Lehrer mit Kindern

    Sie möchten wissen, welchen eigenen Beihilfesatz Ihr Kind erhält und wie der Rest privat abgesichert wird.

  • Frisch verheiratete oder heiratende Lehrer

    Sie klären, ob Ihr Ehepartner beihilfeberechtigt ist und wo die maßgebliche Einkommensgrenze in Ihrem Bundesland liegt.

  • Paare mit zwei Beihilfeberechtigten

    Beide Elternteile sind verbeamtet oder anderweitig beihilfeberechtigt – dann greift die Konkurrenzregel beim erhöhten Satz.

  • Familien mit angestelltem Partner

    Ist der Partner gesetzlich versichert und angestellt, stellt sich die Frage: eigene Beihilfe fürs Kind oder beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung.

Worum es geht

Diese Risiken sollten Sie kennen

Rund um Kinder und Ehepartner in der Beihilfe entstehen typische Fehleinschätzungen. Diese Punkte sollten Sie kennen, bevor sich Ihre Familiensituation ändert.

Frist für die Kindernachversicherung verpasst

Für ein neugeborenes Kind lässt sich die private Restkostenabsicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten abschließen, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird – üblich ist eine Frist von zwei Monaten ab Geburt. Wer sie versäumt, riskiert eine reguläre Gesundheitsprüfung mit möglichen Zuschlägen.

Einkommensgrenze des Ehepartners übersehen

Der Ehepartner ist nur beihilfeberechtigt, solange seine Einkünfte unter der maßgeblichen Grenze bleiben. Diese Grenze unterscheidet sich je nach Dienstherr (beim Bund rund 22.650 Euro pro Jahr, dynamisch fortgeschrieben; in Berlin 20.000 Euro, in mehreren Ländern 18.000 Euro; Brandenburg 17.000 Euro). Überschreitet der Partner die Grenze, entfällt der Anspruch und die Absicherung muss anders gelöst werden.

Konkurrenzregel bei zwei Beihilfeberechtigten nicht bedacht

Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, erhält den erhöhten Bemessungssatz nur ein Elternteil. Wer den erhöhten Satz beansprucht, wird in einer gemeinsamen Erklärung gegenüber der Beihilfestelle festgelegt – der andere bleibt beim Grundsatz.

So läuft es ab

Ihr Weg in wenigen Schritten

So klären wir gemeinsam, wie Ihre Familie beihilferechtlich eingeordnet und passend abgesichert wird.

  1. Familiensituation aufnehmen

    Wir erfassen Anzahl und Alter der Kinder, den Familienstand sowie den Status Ihres Partners (verbeamtet, angestellt, gesetzlich oder privat versichert).

  2. Beihilfesatz je Familienmitglied bestimmen

    Über Bundesland und Dienstherr ermitteln wir den Bemessungssatz für Kinder (Referenzwert vieler Länder: 80 Prozent) und prüfen den Anspruch des Ehepartners anhand der Einkommensgrenze.

  3. Konkurrenzregel und Erklärung klären

    Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, legen wir mit Ihnen fest, wer den erhöhten Satz beansprucht, und weisen auf die erforderliche gemeinsame Erklärung bei der Beihilfestelle hin.

  4. Beihilfe oder Familienversicherung vergleichen

    Ist der Partner sozialversicherungspflichtig angestellt, prüfen wir, ob eine beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung der Kinder günstiger ist als eine private Restkostenabsicherung.

  5. Restkosten absichern und Fristen wahren

    Wir ordnen jedem Familienmitglied die passende beihilfekonforme Absicherung zu und begleiten die Kindernachversicherung, damit die Frist nach der Geburt eingehalten wird.

Entscheidungshilfe

Situation, Bedeutung und Handlung

Ihre Familienkonstellation entscheidet über die passende Absicherung. Diese Übersicht ordnet die häufigsten Fälle ein.

Entscheidungshilfe — Situation, was das bedeutet und welche Handlung sich empfiehlt
SituationWas das bedeutetHandlung
Kind eines verbeamteten LehrersBerücksichtigungsfähige Kinder haben einen eigenen Beihilfeanspruch mit erhöhtem Satz – in vielen Bundesländern 80 Prozent (Landesrecht abweichend).Die verbleibende Differenz beihilfekonform privat absichern. Konkreten Satz im Bedarfscheck prüfen.
Ehepartner mit Einkommen unter der GrenzeLiegen die Einkünfte unter der maßgeblichen Grenze (Bund rund 22.650 Euro pro Jahr, dynamisch fortgeschrieben; Länder abweichend), besteht ein eigener Beihilfeanspruch des Partners.Beihilfekonforme Restkostenabsicherung für den Partner einrichten. Grenze und Bundesland gegenprüfen.
Ehepartner mit Einkommen über der GrenzeÜberschreitet der Partner die Einkommensgrenze, entfällt der Beihilfeanspruch für ihn.Vollversicherung oder – bei angestelltem Partner – gesetzliche Absicherung prüfen. Im Gespräch durchrechnen.
Beide Elternteile beihilfeberechtigtDen erhöhten Bemessungssatz erhält nur ein Elternteil (Konkurrenzregel); die Zuordnung erfolgt per gemeinsamer Erklärung.Vor Antragstellung klären, wer den erhöhten Satz beansprucht, und die Erklärung bei der Beihilfestelle vorlegen.
Partner angestellt und gesetzlich versichertKinder können beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung des Partners mitversichert sein statt privat.Beihilfe plus private Restkosten gegen die beitragsfreie Familienversicherung abwägen.
Kind kurz nach der GeburtDie Kindernachversicherung ist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, wenn der Antrag fristgerecht gestellt wird (üblich: zwei Monate ab Geburt).Antrag frühzeitig vorbereiten und die Frist nicht verstreichen lassen.

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Kinder in der Beihilfe: eigener Satz, Rest privat

Berücksichtigungsfähige Kinder – in der Regel solche, für die Anspruch auf Kindergeld besteht – haben einen eigenen Beihilfeanspruch. Der Bemessungssatz für Kinder liegt in vielen Bundesländern bei 80 Prozent; der Referenzwert des Bundes findet sich in § 46 Bundesbeihilfeverordnung, die Länder regeln die genauen Sätze teils abweichend. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Restkostenversicherung des Kindes ab.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Effekten: Zum einen erhält das Kind selbst einen eigenen, hohen Beihilfesatz. Zum anderen kann sich mit Kindern der Bemessungssatz des Lehrers erhöhen – beim Bund ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind von 50 auf 70 Prozent, in Sachsen bereits ab dem ersten Kind auf 70 Prozent und ab dem zweiten auf 90 Prozent (Stand 2026). Welche Sätze in Ihrem Bundesland gelten, zeigt der Bedarfscheck.

  • Berücksichtigungsfähige Kinder erhalten einen eigenen Beihilfesatz, in vielen Ländern 80 Prozent.
  • Die verbleibende Differenz wird beihilfekonform privat versichert.
  • Zusätzlich kann sich der Satz des Lehrers mit Kindern erhöhen (Bund: ab dem zweiten Kind auf 70 Prozent).
  • Die genauen Sätze richten sich nach Dienstherr und Bundesland.

Ehepartner: Anspruch nur unter der Einkommensgrenze

Der Ehe- oder Lebenspartner eines verbeamteten Lehrers kann selbst beihilfeberechtigt sein – aber nur, wenn seine Einkünfte die maßgebliche Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze ist je nach Dienstherr unterschiedlich: Beim Bund liegt sie bei rund 22.650 Euro pro Jahr und wird jährlich dynamisch fortgeschrieben, in Berlin bei 20.000 Euro, in Brandenburg bei 17.000 Euro, in Niedersachsen und Thüringen bei 18.000 Euro (Stand 2026).

Liegt das Einkommen des Partners unter der Grenze, richtet sich der Bemessungssatz für den Ehepartner nach dem Landesrecht (in mehreren Ländern 70 Prozent). Überschreitet der Partner die Grenze dauerhaft, entfällt der Beihilfeanspruch – dann ist eine eigenständige Absicherung nötig. Ist der Partner selbst sozialversicherungspflichtig angestellt und gesetzlich versichert, kann das eine wirtschaftliche Alternative sein.

Zwei Beihilfeberechtigte: die Konkurrenzregel

Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt – etwa zwei verbeamtete Lehrer –, greift die Konkurrenzregel: Den erhöhten Bemessungssatz, der sich aus den Kindern ergibt, erhält nur ein Elternteil. Welcher, das legen die Eltern in einer gemeinsamen Erklärung gegenüber der Beihilfestelle fest; der andere Elternteil bleibt beim Grundsatz.

Eine Besonderheit gilt, wenn ein Partner Heilfürsorge erhält (etwa bei Polizei oder Bundeswehr): Dann kann ohnehin nur der Lehrer den erhöhten Satz beanspruchen, und es ist lediglich die Erklärung vorzulegen. Diese Zuordnung sollte vor der ersten Antragstellung geklärt werden, damit der erhöhte Satz von Anfang an dem richtigen Elternteil zugewiesen wird.

Beihilfe oder gesetzliche Familienversicherung?

Ist der Partner des Lehrers sozialversicherungspflichtig angestellt und gesetzlich versichert, können die gemeinsamen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei in dessen gesetzlicher Familienversicherung mitversichert werden. Das kann günstiger sein als eine private Restkostenversicherung – hängt aber von den Einkommensverhältnissen beider Partner und der konkreten Konstellation ab.

Welcher Weg für Ihre Familie sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wir vergleichen im Gespräch die Beihilfe plus private Restkosten mit der beitragsfreien Familienversicherung und beziehen dabei Fristen, Gesundheitszustand und die langfristige Absicherung ein. Konkrete Beiträge nennen wir hier bewusst nicht: Sie hängen von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ab und werden individuell berechnet.

FAQ

Häufige Fragen

Welchen Beihilfesatz erhält mein Kind?

Berücksichtigungsfähige Kinder haben einen eigenen Beihilfeanspruch mit einem erhöhten Bemessungssatz – in vielen Bundesländern 80 Prozent (Referenzwert Bund: § 46 Bundesbeihilfeverordnung, Stand 2026). Die Länder regeln die genauen Sätze teils abweichend. Die verbleibende Differenz wird beihilfekonform privat versichert. Ihren konkreten Satz zeigt der Bedarfscheck oder das persönliche Gespräch.

Ist mein Ehepartner beihilfeberechtigt?

Ihr Ehe- oder Lebenspartner ist beihilfeberechtigt, solange seine Einkünfte die maßgebliche Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze ist je nach Dienstherr unterschiedlich: beim Bund rund 22.650 Euro pro Jahr (dynamisch fortgeschrieben), in Berlin 20.000 Euro, in Brandenburg 17.000 Euro, in mehreren Ländern 18.000 Euro (Stand 2026). Liegt das Einkommen darüber, entfällt der Anspruch und die Absicherung muss anders gelöst werden.

Was gilt, wenn beide Elternteile beihilfeberechtigt sind?

Dann greift die Konkurrenzregel: Den erhöhten Bemessungssatz, der sich aus den Kindern ergibt, erhält nur ein Elternteil. Wer, das legen Sie in einer gemeinsamen Erklärung gegenüber der Beihilfestelle fest; der andere Elternteil bleibt beim Grundsatz. Erhält ein Partner Heilfürsorge, kann ohnehin nur der Lehrer den erhöhten Satz beanspruchen.

Bis wann muss ich mein neugeborenes Kind versichern?

Für die Kindernachversicherung gilt eine kurze Frist – üblich sind zwei Monate ab Geburt. Wird der Antrag fristgerecht gestellt, erfolgt die Aufnahme in die private Restkostenabsicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Wer die Frist versäumt, muss mit einer regulären Gesundheitsprüfung rechnen. Bereiten Sie den Antrag deshalb frühzeitig vor.

Beihilfe plus private Restkosten oder gesetzliche Familienversicherung fürs Kind?

Ist Ihr Partner sozialversicherungspflichtig angestellt und gesetzlich versichert, können die Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei in dessen Familienversicherung mitversichert werden. Ob das günstiger ist als eine private Restkostenabsicherung, hängt von den Einkommensverhältnissen und der Konstellation ab. Wir rechnen beide Wege im Gespräch durch.

Erhöht sich mein eigener Beihilfesatz durch Kinder?

In vielen Bundesländern ja. Beim Bund steigt der Bemessungssatz des Lehrers ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind von 50 auf 70 Prozent; in Sachsen bereits ab dem ersten Kind auf 70 Prozent und ab dem zweiten auf 90 Prozent (Stand 2026). Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, erhält den erhöhten Satz nur ein Elternteil. Die genauen Sätze richten sich nach Ihrem Dienstherrn.

Was kostet die private Absicherung fürs Kind?

Konkrete Beiträge nennen wir hier bewusst nicht: Sie hängen von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang ab und werden individuell berechnet. Da das Kind einen eigenen, hohen Beihilfesatz erhält, muss die private Restkostenversicherung nur die verbleibende Differenz abdecken. Ein Angebot erhalten Sie im Bedarfscheck oder im persönlichen Gespräch.

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