
Entscheidung vor dem Ernennungstermin
GKV oder PKV im Referendariat?
Mit dem Vorbereitungsdienst sind Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf ab dem ersten Tag beihilfeberechtigt. Ob sich die gesetzliche Kasse oder eine beihilfekonforme private Krankenversicherung eher lohnt, hängt von Bundesland, Familienplanung und Gesundheit ab. Dieser Ratgeber ordnet die Kriterien sachlich ein.
Aktualisiert Juli 2026 · Lesezeit 9 Min.
Kurz beantwortet
Sollte ich mich im Referendariat gesetzlich oder privat krankenversichern?
Für beihilfeberechtigte Referendare ist die private Krankenversicherung meist günstiger: Der Dienstherr übernimmt in den meisten Ländern 50 Prozent der Kosten, eine beihilfekonforme PKV deckt zu Anwärter-Konditionen den Rest. Die gesetzliche Kasse zahlen Sie ohne Zuschuss voll selbst – außer in Ländern mit pauschaler Beihilfe. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Im Video erklärt
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
In diesem kurzen Video schildert ein Lehramtsreferendar aus eigener Erfahrung, warum er sich zu Beginn des Referendariats für die private Krankenversicherung entschieden hat.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Ein Referendar erklärt, warum sich für ihn wegen des Beihilfeanspruchs die private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen lohnt und welche Vorteile sie im Alltag bringt.
Transkript lesen
Zu Beginn meines Referendariats hatte ich die Wahl, ob ich weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein will oder in die private wechseln möchte. Der Nachteil bei der gesetzlichen ist, dass ich den Anspruch auf Beihilfe, den ich habe, nicht geltend machen kann und die Beiträge für die Versicherung komplett selbst tragen müsste. Der Vorteil bei der privaten Krankenversicherung ist, dass ich diesen Anspruch geltend machen kann und nur die Restkosten absichern müsste.
In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag, den ich zahle, nach dem Eintrittsalter, nach dem Gesundheitszustand und nach den Leistungen, die ich beanspruchen möchte. Da ich in der privaten Krankenversicherung bin und die Beihilfe bekomme, ist der Beitrag, den ich bezahle, geringer als in der gesetzlichen Krankenversicherung, und ich kann individuell festlegen, was für einen Schutz ich beanspruchen möchte.
Im Alltag bedeutet das, dass ich mir frei aussuchen kann, zu welchem Arzt ich gehen möchte, dass ich die neuesten Medikamente nutzen kann und dass ich vor allem kurze Wartezeiten habe.
Für wen
Für wen diese Seite ist
Dieser Ratgeber richtet sich an angehende verbeamtete Lehrer, die vor dem Vorbereitungsdienst die Grundsatzentscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung treffen.
Lehramtsreferendarinnen und -referendare
Sie treten den Vorbereitungsdienst als Beamtin oder Beamter auf Widerruf an und sind ab Ernennung beihilfeberechtigt. Jetzt entscheidet sich, wie Sie die Restkosten absichern.
Anwärterinnen und Anwärter vor Dienstantritt
Sie haben die Einstellungszusage und möchten die Krankenversicherung vor dem ersten Diensttag klären – rechtzeitig, damit der Versicherungsschutz zum Ernennungstermin lückenlos beginnt.
Bisher gesetzlich Versicherte
Sie sind familien- oder pflichtversichert und fragen sich, ob Sie in der Kasse bleiben oder das besondere Austrittsrecht nach § 188 Absatz 4 SGB V nutzen sollten.
Referendarinnen und Referendare mit Familienplanung oder Vorerkrankung
Bei geplanten Kindern oder gesundheitlichen Vorbelastungen wiegen die Kriterien anders. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es in Ihrer Situation ankommt.
Worum es geht
Diese Risiken sollten Sie kennen
Die Grundsatzentscheidung wirkt lange nach. Diese Punkte übersehen angehende Lehrer im Referendariat besonders häufig.
Beihilfe und gesetzliche Kasse passen nicht zusammen
Als beihilfeberechtigte Person tragen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Beitrag selbst – einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht, und die Beihilfe rechnet nur auf Restkosten einer privaten Absicherung. Ohne pauschale Beihilfe verpufft der Vorteil des Dienstherrn in der Kasse weitgehend.
Die Entscheidung fällt zu spät
Der Versicherungsschutz muss zum Ernennungstermin stehen. Gesundheitsprüfung und Antragstellung brauchen Vorlauf. Wer erst nach Dienstantritt beginnt, riskiert eine Deckungslücke in genau der Phase, in der die Beihilfe schon greift.
Bundesland-Besonderheiten bleiben unbeachtet
Ob eine pauschale Beihilfe existiert und ob im Referendariat Zahnersatz von der Beihilfe ausgeschlossen ist, unterscheidet sich je Land. Diese Unterschiede kippen die Rechnung – wer sie ignoriert, entscheidet an der eigenen Situation vorbei.
So läuft es ab
Ihr Weg in wenigen Schritten
So gehen Sie die Entscheidung strukturiert an – von der Beihilfe-Klärung bis zum lückenlosen Beginn zum Ernennungstermin.
Beihilfeanspruch und Bemessungssatz klären
Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Dienstherr Sie ab Ernennung beihilfeberechtigt stellt und mit welchem Bemessungssatz. In den meisten Ländern sind das 50 Prozent im Referendariat. Der Bedarfscheck ordnet Ihren Status und Ihr Bundesland ein.
Pauschale Beihilfe im eigenen Land prüfen
Klären Sie, ob Ihr Bundesland eine pauschale Beihilfe anbietet. Diese zahlt einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung – und macht den Verbleib in der Kasse rechnerisch überhaupt erst attraktiv. Die Wahl ist in den meisten Ländern unwiderruflich.
Familienplanung und Gesundheit gewichten
Beziehen Sie geplante Kinder, den Familienstand und mögliche Vorerkrankungen ein. Diese Faktoren wirken bei privater und gesetzlicher Absicherung unterschiedlich – von der Familienversicherung bis zur Gesundheitsprüfung.
Restkostentarif und Anwärter-Konditionen abstimmen
Fällt die Wahl auf die private Absicherung, stimmen wir einen beihilfekonformen Restkostentarif zu Anwärter-Konditionen auf Ihren Bemessungssatz ab – inklusive Zahnbaustein dort, wo die Beihilfe im Referendariat Zahnersatz ausschließt.
Beginn zum Ernennungstermin sicherstellen
Wir legen den Versicherungsbeginn auf den Ernennungstermin und begleiten die Gesundheitsvorprüfung, damit der Schutz vom ersten Diensttag an lückenlos steht. Ein bestehender gesetzlicher Schutz wird über das besondere Austrittsrecht nach § 188 Absatz 4 SGB V beendet.
Leistungen
Gesetzliche Kasse und PKV mit Beihilfe im Vergleich
| Kriterium | Gesetzliche Kasse | PKV mit Beihilfe |
|---|---|---|
| Wonach sich die Kosten richten | Höhe des Bruttoeinkommens | Eintrittsalter, Gesundheit, Leistungslinie |
| Beihilfe des Dienstherrn nutzbar | Nein (außer bei pauschaler Beihilfe) | Ja – deckt den Bemessungssatz |
| Privat abzusichern | voller Anteil selbst | nur die Restkosten |
| Kinder mitversichern | ggf. beitragsfrei möglich | je Kind eigen, über Beihilfe anteilig getragen |
| Gesundheitsprüfung | Nein | Ja (Zuschläge/Ausschlüsse möglich) |
| Leistungsumfang | gesetzlicher Katalog | frei wählbar (Linie S · M · L) |
Zum Vergleich der Linien seitlich wischen →
Mechanik-Vergleich, Stand 2026 · keine Beiträge/Preise; maßgeblich ist Ihre individuelle Situation nach Landesrecht.
Entscheidungshilfe
Situation, Bedeutung und Handlung
Welche Situation für welche Wahl spricht – als schnelle Orientierung. Maßgeblich bleibt Ihre individuelle Prüfung nach Landesrecht.
| Situation | Was das bedeutet | Handlung |
|---|---|---|
| Bundesland ohne pauschale Beihilfe | In der gesetzlichen Kasse tragen Sie den Beitrag ohne Zuschuss voll selbst; die Beihilfe des Dienstherrn wirkt nur auf Restkosten einer privaten Absicherung. | Die beihilfekonforme private Krankenversicherung zu Anwärter-Konditionen prüfen und den Restkostentarif auf den Bemessungssatz abstimmen. |
| Bundesland mit pauschaler Beihilfe | Der Dienstherr zahlt einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung. Der Verbleib in der Kasse kann dadurch tragfähig werden. Die Wahl ist meist unwiderruflich. | Beide Wege vor der Entscheidung gegenrechnen lassen, weil die Festlegung dauerhaft bindet. |
| Familienplanung mit mehreren Kindern | In der gesetzlichen Kasse sind Kinder unter Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert; in der privaten Absicherung ist jedes Kind eigenständig zu versichern, wird aber über die Beihilfe anteilig getragen. | Die Gesamtsituation der Familie einbeziehen und Beihilfesätze für Kinder und Ehepartner mitberücksichtigen. |
| Vorerkrankungen vorhanden | Die private Krankenversicherung prüft den Gesundheitszustand; je nach Befund sind Zuschläge oder Ausschlüsse möglich. Die gesetzliche Kasse nimmt ohne Gesundheitsprüfung auf. | Eine anonyme Risikovoranfrage stellen lassen, bevor Sie sich festlegen. |
| Referendariat in einem Land mit Zahnersatz-Ausschluss | In mehreren Ländern – unter anderem Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, dem Saarland und Sachsen – ist im Vorbereitungsdienst der Zahnersatz von der Beihilfe ausgeschlossen oder mit Wartezeit belegt; hier entsteht ohne Zusatzbaustein eine Lücke. | Bei privater Wahl einen Anwärtertarif mit Zahnbaustein einplanen, der diesen Ausschluss auffängt. |
Zum Vergleich seitlich wischen →
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Bedarfscheck startenWarum Beihilfe und gesetzliche Kasse rechnerisch nicht zusammenpassen
Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf erhalten Sie im Referendariat in den meisten Ländern einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 Prozent. Die Beihilfe ist auf das System der privaten Restkostenversicherung ausgelegt: Sie erstattet einen Teil Ihrer berücksichtigungsfähigen Aufwendungen, die verbleibende Differenz deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ab.
Bleiben Sie stattdessen in der gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss, wie ihn Angestellte kennen. Sie zahlen den Beitrag in voller Höhe selbst, und die Beihilfe rechnet nur noch auf einzelne Restkosten. Dadurch entfällt der eigentliche Vorteil des Dienstherrn weitgehend. Genau deshalb ist die private Absicherung im Referendariat in Ländern ohne pauschale Beihilfe meist der schlüssigere Weg.
Wann die gesetzliche Kasse trotzdem sinnvoll bleibt: pauschale Beihilfe
Einige Bundesländer bieten die pauschale Beihilfe an – teils als Hamburger Modell bezeichnet, weil Hamburg sie 2018 als erstes Land eingeführt hat. Dabei zahlt der Dienstherr einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag einer frei gewählten gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung, ähnlich einem Arbeitgeberzuschuss. Das macht den Verbleib in der gesetzlichen Kasse rechnerisch erst tragfähig.
Die pauschale Beihilfe ist in den meisten Ländern unwiderruflich: Wer sie wählt, bindet sich dauerhaft und verzichtet auf die klassische, auf Restkosten bezogene Beihilfe. Ob es sie in Ihrem Land gibt und ob sie zu Ihrer Situation passt, sollte vor der Festlegung gegengerechnet werden. Die genauen Regelungen je Land halten wir in unserer Beihilfe-Übersicht bereit; Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
- Pauschale Beihilfe vorhanden: Verbleib in der gesetzlichen Kasse wird rechnerisch attraktiver.
- Keine pauschale Beihilfe: private Restkostenabsicherung ist im Referendariat meist der schlüssigere Weg.
- Die Festlegung ist in den meisten Ländern unwiderruflich – deshalb vorher beide Wege prüfen.
Familienplanung und Gesundheit als Ausschlag gebende Faktoren
Neben dem Bundesland entscheiden zwei persönliche Faktoren mit. Wer Kinder plant, sollte wissen: In der gesetzlichen Kasse können Kinder unter Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert sein, in der privaten Absicherung wird jedes Kind eigenständig versichert – dann aber über die Beihilfe anteilig getragen, bei Lehrern häufig mit einem höheren Bemessungssatz für berücksichtigungsfähige Kinder.
Der Gesundheitszustand wirkt ebenfalls unterschiedlich: Die private Krankenversicherung führt eine Gesundheitsprüfung durch, aus der je nach Befund Zuschläge oder Leistungsausschlüsse folgen können. Die gesetzliche Kasse nimmt ohne solche Prüfung auf. Bei relevanten Vorerkrankungen empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage, bevor eine Festlegung erfolgt.
Der Weg aus der gesetzlichen Kasse: § 188 Absatz 4 SGB V
Wer bislang gesetzlich versichert ist und sich im Referendariat für die private Absicherung entscheidet, beendet den gesetzlichen Schutz über das besondere Austrittsrecht nach § 188 Absatz 4 SGB V. Es greift, wenn ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird – hier die beihilfekonforme private Krankenversicherung.
Damit der Übergang lückenlos gelingt, sollte der private Versicherungsbeginn auf den Ernennungstermin gelegt werden. Wir stimmen Gesundheitsvorprüfung, Antragstellung und Austritt zeitlich aufeinander ab, sodass kein Tag ohne Versicherungsschutz entsteht. Für Zusatzbeiträge und Fristen gilt der jeweils aktuelle Rechtsstand.
FAQ
Häufige Fragen
Bin ich im Referendariat automatisch beihilfeberechtigt?
In den meisten Bundesländern sind Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf ab Ernennung beziehungsweise ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes beihilfeberechtigt, in der Regel mit einem Bemessungssatz von 50 Prozent. Die genaue Regelung und mögliche Fristen für Wahlleistungen richten sich nach dem Landesrecht. Der Bedarfscheck ordnet Ihren Status und Ihr Bundesland ein.
Kann ich die Beihilfe mit der gesetzlichen Krankenversicherung kombinieren?
Die klassische Beihilfe ist auf eine private Restkostenversicherung ausgelegt und lässt sich mit der gesetzlichen Kasse nicht sinnvoll kombinieren, weil dort kein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird. Nur in Ländern mit pauschaler Beihilfe erhalten Sie einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen Vollversicherung – das ist die Ausnahme, die den Verbleib in der Kasse tragfähig machen kann.
Was ist die pauschale Beihilfe und in welchen Ländern gibt es sie?
Die pauschale Beihilfe ist ein hälftiger Zuschuss des Dienstherrn zum Beitrag einer frei gewählten gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Hamburg hat sie 2018 als erstes Land eingeführt, weitere Länder sind gefolgt; die Ausgestaltung unterscheidet sich je Land, und die Wahl ist meist unwiderruflich. Ob sie in Ihrem Bundesland verfügbar ist, prüfen wir im Bedarfscheck anhand des aktuellen Stands.
Lohnt sich die private Krankenversicherung im Referendariat trotz der Kosten?
Ob sich die private Absicherung lohnt, hängt von Bundesland, Familienplanung und Gesundheit ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. In Ländern ohne pauschale Beihilfe ist sie im Referendariat rechnerisch häufig der schlüssigere Weg, weil die Beihilfe die Restkosten trägt und Anwärter-Konditionen gelten. Konkrete Beiträge ermitteln wir individuell im Gespräch anhand einer Gesundheitsvorprüfung.
Was passiert mit meiner privaten Absicherung nach dem Referendariat?
Der Anwärtertarif ist auf die Ausbildungszeit ausgelegt und geht nach dem Vorbereitungsdienst in einen regulären Beamtentarif über, sofern Sie in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Der Bemessungssatz der Beihilfe kann sich mit dem Status und der Familiensituation ändern. Wir begleiten den Übergang, damit der Schutz zu Ihrer neuen Lebenslage passt.
Wann sollte die Entscheidung spätestens feststehen?
Die Wahl sollte zum Ernennungstermin feststehen, damit der Versicherungsschutz vom ersten Diensttag an lückenlos greift. Weil Gesundheitsprüfung und Antragstellung Vorlauf brauchen und die pauschale Beihilfe in vielen Ländern unwiderruflich ist, empfiehlt sich der Bedarfscheck einige Wochen vor Dienstantritt.
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