
Entscheidung vor dem Ernennungstermin
GKV oder PKV im Referendariat?
Mit dem Vorbereitungsdienst sind Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf ab dem ersten Tag beihilfeberechtigt. Ob sich die gesetzliche Kasse oder eine beihilfekonforme private Krankenversicherung eher lohnt, hängt von Bundesland, Familienplanung und Gesundheit ab. Dieser Ratgeber ordnet die Kriterien sachlich ein.
Aktualisiert 8. August 2026 · Lesezeit 12 Min.
Kurz beantwortet
Sollte ich mich im Referendariat gesetzlich oder privat krankenversichern?
Für beihilfeberechtigte Referendare ist die private Krankenversicherung meist günstiger: Der Dienstherr übernimmt in den meisten Ländern 50 Prozent der Kosten, eine beihilfekonforme PKV deckt zu Anwärter-Konditionen den Rest. Die gesetzliche Kasse zahlen Sie ohne Zuschuss voll selbst – außer in Ländern mit pauschaler Beihilfe. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Das Wichtigste im Überblick
- Verbeamtete Referendarinnen und Referendare sind versicherungsfrei – also nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterworfen – und entscheiden sich aktiv zwischen einem beihilfekonformen Restkostentarif (dem privaten Tarif, der nur die von der Beihilfe nicht gedeckten Restkosten absichert) und der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse. Angestellte Referendare ohne Verbeamtung bleiben gesetzlich pflichtversichert.
- Im Referendariat gilt in der Regel ein Beihilfesatz von 50 Prozent – in der gesetzlichen Kasse ist der volle Beitrag auf die Anwärterbezüge dagegen selbst zu tragen (Ausnahme: die pauschale Beihilfe in einzelnen Ländern).
- Bei Vorerkrankungen hilft die Öffnungsaktion: Das Antragsfenster läuft ein halbes Jahr ab der ersten Ernennung, und schon der Antrag wahrt die Frist – bei Lehrkräften beginnt es in der Regel mit dem Referendariat.
- Wer in der gesetzlichen Kasse bleibt, kann bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erneut entscheiden – wer früh in die private Krankenversicherung wechselt und ohne Unterbrechung weiter verbeamtet wird, hat diesen zweiten Anlauf nicht.
- Die Entscheidung hängt an Bundesland (pauschale Beihilfe!), Familienplanung und Gesundheit – nicht am Beitrag allein.
Wie ist man im Referendariat krankenversichert?
Das hängt vom Status ab: Wer als Beamtin oder Beamter auf Widerruf verbeamtet ist, wird versicherungsfrei – die Versicherungspflicht entfällt, und es entsteht in der Regel ein Beihilfeanspruch von 50 Prozent. Wer das Referendariat im Angestelltenverhältnis absolviert, bleibt – mit einem Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze – gesetzlich pflichtversichert und hat dort keine Wahl. Diese Weiche steht vor jeder weiteren Entscheidung.
Angestellt statt verbeamtet: wann das vorkommt
Nicht überall führt der Vorbereitungsdienst ins Beamtenverhältnis auf Widerruf. Einzelne Länder stellen Lehramtsreferendarinnen und -referendare im Angestelltenverhältnis ein, und auch beim Quer- oder Seiteneinstieg kommt das vor. Ohne Verbeamtung entsteht kein Beihilfeanspruch – dann gelten die Regeln für angestellte Lehrkräfte. Welcher Status für Sie gilt, steht in Ihrer Einstellungszusage; maßgeblich ist das Recht Ihres Landes.
Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung im Referendariat?
In der gesetzlichen Kasse zahlen verbeamtete Referendarinnen und Referendare den vollen Beitrag auf ihre Anwärterbezüge selbst – einen Zuschuss des Dienstherrn gibt es dort nur in Ländern mit pauschaler Beihilfe; ansonsten beteiligt er sich über die Beihilfe an der privaten Absicherung.
Was das in Euro bedeutet, rechnet PKV-Kosten im Referendariat mit aktuellen Anwärterbezügen vor. Warum die Beihilfe in der Kasse rechnerisch weitgehend verpufft, steht weiter unten im Abschnitt zur Mechanik.
PKV trotz Vorerkrankung? Die Öffnungsaktion
Wer gesundheitlich vorbelastet ist, muss den Weg in die private Absicherung nicht abschreiben. Die beteiligten Versicherer öffnen für neu verbeamtete Personen ein Antragsfenster von einem halben Jahr ab der ersten Ernennung; schon der Antrag selbst wahrt die Frist. Innerhalb dieses Fensters wird niemand aus Risikogründen abgelehnt, Leistungsausschlüsse unterbleiben, und ein Zuschlag liegt bei höchstens 30 Prozent. Für Lehrkräfte öffnet es sich in aller Regel schon zum Start des Vorbereitungsdienstes. Wer im Widerruf gesetzlich versichert geblieben ist und danach auf Probe übernommen wird, erhält ein zweites Fenster. Es handelt sich um eine Regel des Verbandes, nicht um ein Gesetz – eine Zusicherung für den Einzelfall ist damit nicht verbunden, und bei pauschaler Beihilfe gilt sie nicht.
Als zweites Instrument bleibt die anonyme Risikovoranfrage: Sie klärt die Annahmechancen, bevor ein Antrag mit Namen läuft. Welche Bedingungen im Einzelnen gelten, führt die private Krankenversicherung für verbeamtete Lehrer aus.
Kann ich meine Entscheidung später korrigieren?
Teilweise. Wer im Referendariat gesetzlich versichert bleibt, kann mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erneut entscheiden – in der Regel samt neuem Öffnungsaktions-Fenster nach den Regeln der beteiligten privaten Versicherer. Wer dagegen früh in die private Krankenversicherung wechselt und ohne Unterbrechung weiter verbeamtet wird, hat keinen automatischen Rückweg.
Die Rückkehr in die gesetzliche Kasse setzt neue Versicherungspflicht voraus – sie stellt sich also nicht von selbst ein, sondern nur über einen Statuswechsel, etwa ins Angestelltenverhältnis. Wer heute wählt, sollte deshalb die nächsten Jahrzehnte mitdenken und nicht nur den Vorbereitungsdienst. Wie sich der Wechsel bei der Verbeamtung terminieren lässt, ordnet Wechsel von der GKV in die PKV bei Verbeamtung ein.
Vor- und Nachteile: gesetzlich oder privat im Referendariat?
Beide Wege haben belastbare Argumente – welche schwerer wiegen, entscheidet Ihre Situation. Diese Gegenüberstellung bleibt bewusst preisfrei; Beitragsvergleiche gehören in die individuelle Berechnung.
Was für die gesetzliche Kasse spricht
- Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung – Vorerkrankungen wirken sich nicht auf den Beitrag aus.
- Kinder und ein Ehe- oder Lebenspartner ohne eigenes Einkommen können unter Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein.
- Die Entscheidung bindet weniger: Bei der Übernahme auf Probe lässt sich neu entscheiden.
- In Ländern mit pauschaler Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr auch am gesetzlichen Beitrag.
Was für die private Absicherung spricht
- Der Beihilfeanspruch von in der Regel 50 Prozent wird tatsächlich genutzt – in der Kasse bleibt er weitgehend ungenutzt.
- Im Vorbereitungsdienst gelten besondere Anwärter-Konditionen.
- Der Leistungsumfang ist wählbar und vertraglich vereinbart statt gesetzlich veränderbar.
- Bei Vorerkrankungen öffnet die Öffnungsaktion ein Fenster mit begrenztem Zuschlag.
Welche Frist gilt für wen?
Welcher Weg aus der gesetzlichen Kasse führt und wie viel Zeit dafür bleibt, hängt davon ab, wie Sie bisher versichert waren.
| Ausgangsstatus | Weg | Frist |
|---|---|---|
| Familienversichert | endet mit der Ernennung; Austritt über die Kasse erklären | zwei Wochen, gerechnet ab dem Hinweis der Krankenkasse (§ 188 Abs. 4 SGB V) |
| Studentisch oder als Angestellte pflichtversichert | Pflichtmitgliedschaft endet kraft Gesetzes; Austritt aus der Anschlussversicherung | zwei Wochen, gerechnet ab dem Hinweis der Krankenkasse (§ 188 Abs. 4 SGB V) |
| Freiwillig gesetzlich versichert | reguläre Kündigung | zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats (§ 175 Abs. 4 SGB V) |
| Angestellter Referendar ohne Verbeamtung | keine Wahl — gesetzlich pflichtversichert | — |
Zum Vergleich seitlich wischen →
Austritt und Kündigung werden erst mit dem Nachweis der Anschluss-Absicherung wirksam (zum Beispiel über die Versicherungsbescheinigung des privaten Versicherers).
Übergangszeit zwischen Studium und Ernennung
Zwischen dem Ende des Studiums und dem Ernennungstermin liegen oft Wochen ohne Beihilfeanspruch – die studentische Pflichtversicherung endet mit der Exmatrikulation. Wie sich die Lücke schließen lässt, hängt vom Einzelfall ab: freiwillige Weiterversicherung, Familienversicherung oder Anwartschaft. Wichtig ist, dass kein Tag ohne Schutz entsteht – geklärt wird das am besten, bevor das Studium endet.
Im Video erklärt
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
In diesem kurzen Video schildert ein Lehramtsreferendar aus eigener Erfahrung, warum er sich zu Beginn des Referendariats für die private Krankenversicherung entschieden hat.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Ein Referendar erklärt, warum sich für ihn wegen des Beihilfeanspruchs die private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen lohnt und welche Vorteile sie im Alltag bringt.
Transkript lesen
Zu Beginn meines Referendariats hatte ich die Wahl, ob ich weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein will oder in die private wechseln möchte. Der Nachteil bei der gesetzlichen ist, dass ich den Anspruch auf Beihilfe, den ich habe, nicht geltend machen kann und die Beiträge für die Versicherung komplett selbst tragen müsste. Der Vorteil bei der privaten Krankenversicherung ist, dass ich diesen Anspruch geltend machen kann und nur die Restkosten absichern müsste.
In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag, den ich zahle, nach dem Eintrittsalter, nach dem Gesundheitszustand und nach den Leistungen, die ich beanspruchen möchte. Da ich in der privaten Krankenversicherung bin und die Beihilfe bekomme, ist der Beitrag, den ich bezahle, geringer als in der gesetzlichen Krankenversicherung, und ich kann individuell festlegen, was für einen Schutz ich beanspruchen möchte.
Im Alltag bedeutet das, dass ich mir frei aussuchen kann, zu welchem Arzt ich gehen möchte, dass ich die neuesten Medikamente nutzen kann und dass ich vor allem kurze Wartezeiten habe.
Für wen
Für wen diese Seite ist
Dieser Ratgeber richtet sich an angehende verbeamtete Lehrer, die vor dem Vorbereitungsdienst die Grundsatzentscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung treffen.
Lehramtsreferendarinnen und -referendare
Mit dem Start in den Vorbereitungsdienst werden Sie zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf ernannt und sind ab diesem Tag beihilfeberechtigt. Jetzt entscheidet sich, wie Sie die Restkosten absichern.
Anwärterinnen und Anwärter vor Dienstantritt
Sie haben die Einstellungszusage und möchten die Krankenversicherung vor dem ersten Diensttag klären – rechtzeitig, damit der Versicherungsschutz zum Ernennungstermin lückenlos beginnt.
Bisher gesetzlich Versicherte
Sie sind familien- oder pflichtversichert und fragen sich, ob Sie in der Kasse bleiben oder das besondere Austrittsrecht nach § 188 Absatz 4 SGB V nutzen sollten.
Referendarinnen und Referendare mit Familienplanung oder Vorerkrankung
Bei geplanten Kindern oder gesundheitlichen Vorbelastungen wiegen die Kriterien anders. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es in Ihrer Situation ankommt.
Worum es geht
Diese Risiken sollten Sie kennen
Die Grundsatzentscheidung wirkt lange nach. Diese Punkte übersehen angehende Lehrer im Referendariat besonders häufig.
Beihilfe und gesetzliche Kasse passen nicht zusammen
Als beihilfeberechtigte Person tragen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Beitrag selbst – einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht, und die Beihilfe rechnet nur auf Restkosten einer privaten Absicherung. Ohne pauschale Beihilfe verpufft der Vorteil des Dienstherrn in der Kasse weitgehend.
Die Entscheidung fällt zu spät
Der Versicherungsschutz muss zum Ernennungstermin stehen. Gesundheitsprüfung und Antragstellung brauchen Vorlauf. Wer erst nach Dienstantritt beginnt, riskiert eine Deckungslücke in genau der Phase, in der die Beihilfe schon greift.
Bundesland-Besonderheiten bleiben unbeachtet
Ob eine pauschale Beihilfe existiert und ob im Referendariat Zahnersatz von der Beihilfe ausgeschlossen ist, unterscheidet sich je Land. Diese Unterschiede kippen die Rechnung – wer sie ignoriert, entscheidet an der eigenen Situation vorbei.
So läuft es ab
Ihr Weg in wenigen Schritten
So gehen Sie die Entscheidung strukturiert an – von der Beihilfe-Klärung bis zum lückenlosen Beginn zum Ernennungstermin.
Beihilfeanspruch und Bemessungssatz klären
Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Dienstherr Sie ab Ernennung beihilfeberechtigt stellt und mit welchem Bemessungssatz. In den meisten Ländern sind das 50 Prozent im Referendariat. Der Bedarfscheck ordnet Ihren Status und Ihr Bundesland ein.
Pauschale Beihilfe im eigenen Land prüfen
Klären Sie, ob Ihr Bundesland eine pauschale Beihilfe anbietet. Diese zahlt einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung – und macht den Verbleib in der Kasse rechnerisch überhaupt erst attraktiv. Die Wahl ist in den meisten Ländern unwiderruflich.
Familienplanung und Gesundheit gewichten
Beziehen Sie geplante Kinder, den Familienstand und mögliche Vorerkrankungen ein. Diese Faktoren wirken bei privater und gesetzlicher Absicherung unterschiedlich – von der Familienversicherung bis zur Gesundheitsprüfung.
Restkostentarif und Anwärter-Konditionen abstimmen
Fällt die Wahl auf die private Absicherung, stimmen wir einen beihilfekonformen Restkostentarif zu Anwärter-Konditionen auf Ihren Bemessungssatz ab – inklusive Zahnbaustein dort, wo die Beihilfe im Referendariat Zahnersatz ausschließt.
Beginn zum Ernennungstermin sicherstellen
Wir legen den Versicherungsbeginn auf den Ernennungstermin und begleiten die Gesundheitsvorprüfung, damit der Schutz vom ersten Diensttag an lückenlos steht. Ein bestehender gesetzlicher Schutz wird über das besondere Austrittsrecht nach § 188 Absatz 4 SGB V beendet.
Leistungen
Gesetzliche Kasse und PKV mit Beihilfe im Vergleich
| Kriterium | Gesetzliche Kasse | PKV mit Beihilfe |
|---|---|---|
| Wonach sich die Kosten richten | Höhe des Bruttoeinkommens | Eintrittsalter, Gesundheit, Leistungslinie |
| Beihilfe des Dienstherrn nutzbar | Nein (außer bei pauschaler Beihilfe) | Ja – deckt den Bemessungssatz |
| Privat abzusichern | voller Anteil selbst | nur die Restkosten |
| Kinder mitversichern | ggf. beitragsfrei möglich | je Kind eigen, über Beihilfe anteilig getragen |
| Gesundheitsprüfung | Nein | Ja (Zuschläge/Ausschlüsse möglich) |
| Leistungsumfang | gesetzlicher Katalog | frei wählbar (Linie S · M · L) |
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Mechanik-Vergleich, Stand 2026 · keine Beiträge/Preise; maßgeblich ist Ihre individuelle Situation nach Landesrecht.
Entscheidungshilfe
Situation, Bedeutung und Handlung
Welche Situation für welche Wahl spricht – als schnelle Orientierung. Maßgeblich bleibt Ihre individuelle Prüfung nach Landesrecht.
| Situation | Was das bedeutet | Handlung |
|---|---|---|
| Bundesland ohne pauschale Beihilfe | In der gesetzlichen Kasse tragen Sie den Beitrag ohne Zuschuss voll selbst; die Beihilfe des Dienstherrn wirkt nur auf Restkosten einer privaten Absicherung. | Die beihilfekonforme private Krankenversicherung zu Anwärter-Konditionen prüfen und den Restkostentarif auf den Bemessungssatz abstimmen. |
| Bundesland mit pauschaler Beihilfe | Der Dienstherr zahlt einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung. Der Verbleib in der Kasse kann dadurch tragfähig werden. Die Wahl ist meist unwiderruflich. | Beide Wege vor der Entscheidung gegenrechnen lassen, weil die Festlegung dauerhaft bindet. |
| Familienplanung mit mehreren Kindern | In der gesetzlichen Kasse sind Kinder unter Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert; in der privaten Absicherung ist jedes Kind eigenständig zu versichern, wird aber über die Beihilfe anteilig getragen. | Die Gesamtsituation der Familie einbeziehen und Beihilfesätze für Kinder und Ehepartner mitberücksichtigen. |
| Vorerkrankungen vorhanden | Die private Krankenversicherung prüft den Gesundheitszustand; je nach Befund sind Zuschläge oder Ausschlüsse möglich. Die gesetzliche Kasse nimmt ohne Gesundheitsprüfung auf. | Eine anonyme Risikovoranfrage stellen lassen, bevor Sie sich festlegen. |
| Referendariat in einem Land mit Zahnersatz-Ausschluss | In mehreren Ländern – unter anderem Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, dem Saarland und Sachsen – ist im Vorbereitungsdienst der Zahnersatz von der Beihilfe ausgeschlossen oder mit Wartezeit belegt; hier entsteht ohne Zusatzbaustein eine Lücke. | Bei privater Wahl einen Anwärtertarif mit Zahnbaustein einplanen, der diesen Ausschluss auffängt. |
| Fazit für alle Ausgangslagen | Keine der Zeilen oben lässt sich über den Monatsbeitrag entscheiden. Bundesland, Familienplanung und Gesundheit gewichten in jeder Konstellation unterschiedlich. | Ihre Situation entscheidet — nicht der Monatsbeitrag. Deshalb ordnen wir zuerst den Status und das Landesrecht ein und rechnen erst danach. |
Zum Vergleich seitlich wischen →
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Bedarfscheck startenWarum Beihilfe und gesetzliche Kasse rechnerisch nicht zusammenpassen
Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf erhalten Sie im Referendariat in den meisten Ländern einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 Prozent. Die Beihilfe ist auf das System der privaten Restkostenversicherung ausgelegt: Sie erstattet einen Teil Ihrer berücksichtigungsfähigen Aufwendungen, die verbleibende Differenz deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ab.
Bleiben Sie stattdessen in der gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss, wie ihn Angestellte kennen. Sie zahlen den Beitrag in voller Höhe selbst, und die Beihilfe rechnet nur noch auf einzelne Restkosten. Dadurch entfällt der eigentliche Vorteil des Dienstherrn weitgehend. Genau deshalb ist die private Absicherung im Referendariat in Ländern ohne pauschale Beihilfe meist der schlüssigere Weg.
Wann die gesetzliche Kasse trotzdem sinnvoll bleibt: pauschale Beihilfe
Einige Bundesländer bieten die pauschale Beihilfe an – teils als Hamburger Modell bezeichnet, weil Hamburg sie 2018 als erstes Land eingeführt hat. Dabei zahlt der Dienstherr einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag einer frei gewählten gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung, ähnlich einem Arbeitgeberzuschuss. Das macht den Verbleib in der gesetzlichen Kasse rechnerisch erst tragfähig.
Nach unserer Länderübersicht gibt es das Modell 2026 in zehn Bundesländern, jeweils mit eigener Rechtsgrundlage und eigenem Einführungsjahr – welche das sind, führt pauschale Beihilfe nach Bundesland im Einzelnen auf. Maßgeblich ist Ihr Dienstherr.
Die pauschale Beihilfe ist in den meisten Ländern unwiderruflich: Wer sie wählt, bindet sich dauerhaft und verzichtet auf die klassische, auf Restkosten bezogene Beihilfe. Ob es sie in Ihrem Land gibt und ob sie zu Ihrer Situation passt, sollte vor der Festlegung gegengerechnet werden. Die genauen Regelungen je Land halten wir in unserer Beihilfe-Übersicht bereit; Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
- Pauschale Beihilfe vorhanden: Verbleib in der gesetzlichen Kasse wird rechnerisch attraktiver.
- Keine pauschale Beihilfe: private Restkostenabsicherung ist im Referendariat meist der schlüssigere Weg.
- Die Festlegung ist in den meisten Ländern unwiderruflich – deshalb vorher beide Wege prüfen.
Familienplanung und Gesundheit als Ausschlag gebende Faktoren
Neben dem Bundesland entscheiden zwei persönliche Faktoren mit. Wer Kinder plant, sollte wissen: In der gesetzlichen Kasse können Kinder unter Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert sein, in der privaten Absicherung wird jedes Kind eigenständig versichert – dann aber über die Beihilfe anteilig getragen, bei Lehrern häufig mit einem höheren Bemessungssatz für berücksichtigungsfähige Kinder.
Der Gesundheitszustand wirkt ebenfalls unterschiedlich: Die private Krankenversicherung führt eine Gesundheitsprüfung durch, aus der je nach Befund Zuschläge oder Leistungsausschlüsse folgen können. Die gesetzliche Kasse nimmt ohne solche Prüfung auf. Bei relevanten Vorerkrankungen empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage, bevor eine Festlegung erfolgt. Steht das Referendariat erst bevor, lässt sich der Gesundheitszustand per Anwartschaft sichern – wie das funktioniert, steht bei der privaten Krankenversicherung im Referendariat.
Der Weg aus der gesetzlichen Kasse: § 188 Absatz 4 SGB V
Wer bislang gesetzlich versichert ist und sich im Referendariat für die private Absicherung entscheidet, beendet den gesetzlichen Schutz über das besondere Austrittsrecht nach § 188 Absatz 4 SGB V. Es greift, wenn ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird – hier die beihilfekonforme private Krankenversicherung.
Damit der Übergang lückenlos gelingt, sollte der private Versicherungsbeginn auf den Ernennungstermin gelegt werden. Wir stimmen Gesundheitsvorprüfung, Antragstellung und Austritt zeitlich aufeinander ab, sodass kein Tag ohne Versicherungsschutz entsteht. Für Zusatzbeiträge und Fristen gilt der jeweils aktuelle Rechtsstand.
FAQ
Häufige Fragen
Bin ich im Referendariat automatisch beihilfeberechtigt?
In den meisten Bundesländern sind Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf ab Ernennung beziehungsweise ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes beihilfeberechtigt, in der Regel mit einem Bemessungssatz von 50 Prozent. Die genaue Regelung und mögliche Fristen für Wahlleistungen richten sich nach dem Landesrecht. Der Bedarfscheck ordnet Ihren Status und Ihr Bundesland ein.
Kann ich die Beihilfe mit der gesetzlichen Krankenversicherung kombinieren?
Die klassische Beihilfe ist auf eine private Restkostenversicherung ausgelegt und lässt sich mit der gesetzlichen Kasse nicht sinnvoll kombinieren, weil dort kein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird. Nur in Ländern mit pauschaler Beihilfe erhalten Sie einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen Vollversicherung – das ist die Ausnahme, die den Verbleib in der Kasse tragfähig machen kann.
Was ist die pauschale Beihilfe und in welchen Ländern gibt es sie?
Die pauschale Beihilfe ist ein hälftiger Zuschuss des Dienstherrn zum Beitrag einer frei gewählten gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Hamburg hat sie 2018 als erstes Land eingeführt, weitere Länder sind gefolgt; die Ausgestaltung unterscheidet sich je Land, und die Wahl ist meist unwiderruflich. Ob sie in Ihrem Bundesland verfügbar ist, prüfen wir im Bedarfscheck anhand des aktuellen Stands.
Lohnt sich die private Krankenversicherung im Referendariat trotz der Kosten?
Ob sich die private Absicherung lohnt, hängt von Bundesland, Familienplanung und Gesundheit ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. In Ländern ohne pauschale Beihilfe ist sie im Referendariat rechnerisch häufig der schlüssigere Weg, weil die Beihilfe die Restkosten trägt und Anwärter-Konditionen gelten. Konkrete Beiträge ermitteln wir individuell im Gespräch anhand einer Gesundheitsvorprüfung.
Was passiert mit meiner privaten Absicherung nach dem Referendariat?
Der Anwärtertarif ist auf die Ausbildungszeit ausgelegt und geht nach dem Vorbereitungsdienst in einen regulären Beamtentarif über, sofern Sie in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Der Bemessungssatz der Beihilfe kann sich mit dem Status und der Familiensituation ändern. Wir begleiten den Übergang, damit der Schutz zu Ihrer neuen Lebenslage passt.
Haben Referendare Anspruch auf Beihilfe?
Ja. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind Sie in der Regel ab der Ernennung beihilfeberechtigt, im Referendariat üblicherweise mit einem Bemessungssatz von 50 Prozent. Maßgeblich ist das Landesrecht: Bemessungssatz, berücksichtigungsfähige Aufwendungen und Fristen können abweichen. Wie Ihr Bundesland es regelt, zeigt die Beihilfe-Übersicht nach Ländern.
Wann sollte die Entscheidung spätestens feststehen?
Die Wahl sollte zum Ernennungstermin feststehen, damit der Versicherungsschutz vom ersten Diensttag an lückenlos greift. Weil Gesundheitsprüfung und Antragstellung Vorlauf brauchen und die pauschale Beihilfe in vielen Ländern unwiderruflich ist, empfiehlt sich der Bedarfscheck einige Wochen vor Dienstantritt.
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