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Verbeamteter Lehrer im Klassenzimmer – private Krankenversicherung mit Beihilfe für Lehrer

Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte

Private Krankenversicherung für verbeamtete Lehrer

Als verbeamteter Lehrer erhalten Sie Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Die private Krankenversicherung deckt beihilfekonform genau die verbleibenden Restkosten. Wie hoch Ihr Beihilfesatz ist, hängt von Bundesland und Familiensituation ab – wir rechnen es mit Ihnen durch.

  • Beihilfekonform aufgebaut: die PKV deckt genau den Anteil, den Ihre Beihilfe offen lässt
  • Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe im Leistungsumfang enthalten
  • Rechnungen bequem digital per App einreichen
  • Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten möglich

Kurz beantwortet

Wie ist die private Krankenversicherung für verbeamtete Lehrer aufgebaut?

Verbeamtete Lehrer erhalten Beihilfe vom Dienstherrn, die private Krankenversicherung deckt beihilfekonform nur die verbleibenden Restkosten. Die Beihilfe trägt meist 50 Prozent, ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind oft 70 Prozent; die Länder weichen ab (Sachsen bereits ab dem ersten Kind). Die PKV wählen Sie passend über die Leistungslinien S, M oder L (Stand 2026).

Beitrag

Wie viel zahlt ein Beamter für die private Krankenversicherung?

Verbeamtete Lehrkräfte versichern nur den Teil der Krankheitskosten, den die Beihilfe nicht abdeckt — bei 50 Prozent Beihilfesatz also die restlichen 50 Prozent. Der PKV-Beitrag richtet sich nach Einstiegsalter, Gesundheitszustand und Leistungslinie, nicht nach dem Einkommen. Einen Zuschuss des Dienstherrn zum GKV-Beitrag gibt es nur bei der unwiderruflichen Wahl der pauschalen Beihilfe.

Restkostenanteil = 100 Prozent − Beihilfesatz. Diesen Anteil versichert der beihilfekonforme Tarif — alle Kostenfaktoren im Detail.

Modellrechnung: Restkostenanteil und Beitrag je Beihilfesatz
BeispielBeihilfesatzprivat abzusichernMonatsbeitrag
Lehrkraft A13, 32 J., Berufseinstieg50 %50 % Restkostendreistellig — abhängig von Alter, Gesundheit und Linie; Ihren Beitrag zeigt der Bedarfscheck
Dieselbe Lehrkraft, 2 Kinder70 %30 % Restkostendeutlich niedriger — nur 30 % sind abzusichern
Vergleich: freiwillige GKV (voller Beitrag, kein Zuschuss)100 %bis zu rund 1.261 € (2026, kinderlos, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 % — kassenindividuell abweichend; mit Elterneigenschaft rund 1.226 €)

Zum Vergleich seitlich wischen →

Beispielspannen unverbindlich; konkrete Beiträge hängen von Eintrittsalter, Gesundheit und Leistungslinie ab. GKV-Wert = Höchstbeitrag 2026 (freiwillig, kinderlos); Quellen unten im Quellenverzeichnis.

Vorteile

Warum lohnt sich für Beamte eine private Krankenversicherung?

Für verbeamtete Lehrkräfte ist die private Krankenversicherung meist die wirtschaftlichere Wahl: Die Beihilfe übernimmt 50 bis 70 Prozent der Krankheitskosten, versichert wird nur der Rest. In der freiwilligen gesetzlichen Kasse zahlen Beamtinnen und Beamte den vollen Beitrag dagegen allein. Dazu kommen wählbare Leistungslinien — von solide bis komfortabel — und planbare Konditionen im Ruhestand.

Was die private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte attraktiv macht:

  • Beihilfe-Passung — der beihilfekonforme Tarif deckt genau den Anteil, den die Beihilfe offen lässt, ohne Doppelversicherung.
  • Leistungswahl S, M und L — die Leistungslinien finden Sie in der Tabelle weiter unten.
  • Ruhestands-Mechanik — der Beihilfesatz steigt meist auf 70 Prozent, der abzusichernde Anteil sinkt entsprechend.

Im Ruhestand

Im Ruhestand steigt der Beihilfesatz in den meisten Ländern auf 70 Prozent — der privat abzusichernde Anteil sinkt von 50 auf 30 Prozent. Der Versicherungsschutz lässt sich innerhalb von sechs Monaten nach der Beihilfeänderung ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen, was den Beitrag in der Regel deutlich senkt. Details: PKV im Ruhestand.

Einen ausführlichen Systemvergleich zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung lesen Sie im Ratgeber PKV oder GKV für Lehrer.

Auswahl

Welche private Krankenversicherung ist die beste für Lehrer?

Die „beste“ private Krankenversicherung gibt es nicht pauschal — sie ist die, deren Tarif zu Beihilfesatz, Bundesland und Lebensphase passt. Prüfen Sie fünf Kriterien: Beihilfekonformität, Leistungsumfang, Beitragsstabilität, Öffnungsaktion (erleichterte Aufnahme trotz Vorerkrankung, siehe unten) und Anwartschaft (Gesundheitszustand früh sichern, siehe unten). Wir beraten als DBV-Vertretung; einen anbieterübergreifenden Marktvergleich bieten wir nicht an.

  1. Beihilfekonformität: Der Tarif muss exakt auf Ihren Beihilfesatz abgestimmt sein, damit weder eine Lücke noch eine Doppelversicherung entsteht.
  2. Leistungsumfang: Prüfen Sie Zahnersatz, stationäre Wahlleistungen und ambulante Erstattung — die Linien S, M und L unterscheiden sich hier deutlich.
  3. Beitragsstabilität: Entscheidend ist, wie ein Versicherer kalkuliert und Alterungsrückstellungen bildet, nicht allein der Einstiegsbeitrag.
  4. Öffnungsaktion: Für neu verbeamtete Lehrkräfte sichert sie die Aufnahme trotz Vorerkrankung mit begrenztem Zuschlag — Details weiter unten.
  5. Anwartschaft: Schon im Studium oder Referendariat lässt sich der Gesundheitszustand sichern — mehr dazu weiter unten.

Grundlage

Warum sind Lehrer privat versichert?

Verbeamtete Lehrkräfte sind versicherungsfrei: Für sie besteht keine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Der Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe mit 50 bis 70 Prozent an den Krankheitskosten, die private Krankenversicherung deckt passgenau den Rest. Deshalb sind rund 93 Prozent der Beamtinnen und Beamten privat versichert (PKV-Verband, Abruf Juli 2026).

Privat vollversichern können sich drei Gruppen: Beamtinnen und Beamte (versicherungsfrei), Selbstständige und Freiberufler (ohne Bindung an eine Einkommensgrenze) sowie Angestellte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro (2026). Für angestellte Lehrkräfte gibt es eine eigene Seite.

Beihilfesätze auf einen Blick

Beihilfesätze des Bundes nach § 46 BBhV
PersonengruppeBeihilfesatz (Bund, § 46 BBhV)
Beamtinnen und Beamte (aktiv)50 %
ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern70 %
berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner70 %
Kinder80 %
Versorgungsempfänger (Ruhestand)70 %

Landesrecht geht vor (Sachsen bereits ab dem ersten Kind, Stufenmodelle in Bremen und Hessen) — Beihilfe für Lehrer nach Bundesland. In dauerhafter Teilzeit oder in Elternzeit ändert sich der Beitrag, nicht der Beihilfesatz — Teilzeit und Elternzeit.

Der Weg

Der Weg in die beihilfekonforme private Krankenversicherung

Zwei Weichenstellungen bestimmen, wie günstig und wie umfassend Ihr Schutz ausfällt: die Öffnungsaktion bei der erstmaligen Verbeamtung und die frühe Sicherung Ihres Gesundheitszustands per Anwartschaft.

Öffnungsaktion — private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung

Für neu verbeamtete Lehrkräfte gibt es die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer — die DBV nimmt daran teil (PKV-Verband-Teilnehmerliste). Sie eröffnet die Aufnahme in die beihilfekonforme Vollversicherung ohne Ablehnung aus Risikogründen und ohne Leistungsausschlüsse; ein etwaiger Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent des Beitrags begrenzt.

Stichtag ist die erstmalige Ernennung: Binnen sechs Monaten muss der Antrag beim Versicherer eingehen — bei Lehrkräften läuft diese Frist in der Regel schon ab dem Referendariat (Beamtenverhältnis auf Widerruf). Wer im Referendariat gesetzlich versichert blieb, erhält mit der Verbeamtung auf Probe eine neue Sechs-Monats-Frist. Die Öffnungsaktion gilt für die erstmalige private Vollversicherung, nicht bei Wahl der pauschalen Beihilfe, und die erleichterten Bedingungen gewährt der Versicherer des Erstantrags.

Wie der Übergang aus der gesetzlichen Kasse konkret abläuft, lesen Sie im Ratgeber Wechsel GKV zu PKV bei Verbeamtung.

Anwartschaft — Gesundheitszustand früh sichern

Schon im Studium oder Referendariat lässt sich der Gesundheitszustand per Anwartschaftsversicherung ‚einfrieren‘: Die kleine Anwartschaft konserviert den Gesundheitszustand, die große zusätzlich das Eintrittsalter samt Alterungsrückstellungen. Für Referendarinnen und Referendare gibt es eine eigene Seite.

Im Video erklärt

Tipps zur privaten Krankenversicherung

In diesem kurzen Video gibt DBV Fink & Wagner die wichtigsten Tipps, worauf Lehrer bei der Wahl ihrer privaten Krankenversicherung achten sollten.

Tipps zur privaten Krankenversicherung

Praktische Tipps zur Auswahl einer privaten Krankenversicherung für Lehrer: früher Abschluss, Anwartschaft im Studium, wahrheitsgemäße Gesundheitsangaben und sorgfältiger Tarif- und Leistungsvergleich.

Transkript lesen

Wichtig ist, dass sich die Beiträge der privaten Krankenversicherungen nach dem Alter und dem Gesundheitszustand richten und man die Versicherungen deshalb so früh wie möglich abschließen sollte. Deshalb auch mein Tipp: Die Anwartschaftsversicherung am besten schon im Studium abschließen. Damit sichert man sich den aktuellen Gesundheitszustand und kann später von kostengünstigen Konditionen profitieren.

Wichtig ist, dass ihr wahrheitsgemäße Angaben zum Gesundheitszustand macht, weil ihr ansonsten bei Falschaussagen den Versicherungsschutz riskiert. Die Leistungen solltet ihr gut vergleichen und wirklich das Paket nehmen, das euch individuell am meisten zusagt. Wichtig dabei ist auch, ans Alter zu denken, weil das eine Entscheidung für das ganze Leben ist.

Am besten reicht nicht blind alle Rechnungen ein, sondern schaut einfach, ob ihr durch die Zuzahlungen oder die Beitragsrückerstattungen profitiert. Ihr solltet den Tarif wirklich gut auswählen. Der günstigste Tarif ist nicht immer der passende Tarif, und oft haben die günstigen Tarife im Leistungsfall dann doch eine hohe Selbstbeteiligung.

Für wen

Für wen diese Seite ist

Diese Seite richtet sich an Lehrer im Beamtenverhältnis und an alle, die kurz vor der Verbeamtung stehen. Für Referendarinnen und Referendare sowie tarifbeschäftigte Lehrer gibt es eigene Seiten.

  • Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer auf Lebenszeit oder Probe

    Sie sind beihilfeberechtigt und suchen die passende beihilfekonforme Restkostenabsicherung für Ihren Beihilfesatz.

  • Lehrer kurz vor der Verbeamtung

    Sie wechseln aus dem Angestelltenverhältnis oder dem Referendariat und wollen den Übergang von GKV in die beihilfekonforme PKV klären.

  • Verbeamtete Lehrer mit Familie

    Sie möchten wissen, wie sich Ehepartner und Kinder beihilferechtlich einordnen und ab wann sich der Bemessungssatz erhöht.

  • Lehrer, die GKV und PKV vergleichen

    Sie prüfen, warum der freiwillige Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung als Beamtin oder Beamter in der Regel teurer ist.

Worum es geht

Diese Risiken sollten Sie kennen

Rund um die beihilfekonforme Absicherung entstehen typische Fehleinschätzungen. Diese Punkte sollten Sie vor einer Entscheidung kennen.

Beihilfe deckt nicht alle Kosten

Die Beihilfe übernimmt nur einen festen Anteil Ihrer Gesundheitskosten. Ohne passende Restkostenversicherung tragen Sie die verbleibende Differenz vollständig selbst – bei stationären Behandlungen kann das erheblich sein.

Kein klassischer Arbeitgeberzuschuss in der GKV

Anders als Angestellte erhalten Beamtinnen und Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (Hintergrund § 257 SGB V). Wer freiwillig in der GKV bleibt, zahlt den Beitrag ohne diesen Zuschuss und kann die individuelle Beihilfe nicht nutzen. Mehrere Länder zahlen auf Antrag stattdessen eine pauschale Beihilfe (50 Prozent zum GKV-Beitrag) – die Wahl ist in der Regel unwiderruflich und schließt die individuelle Beihilfe aus (Stand 2026, je nach Bundesland).

Beihilfesatz und Lücken unterschätzt

Der Bemessungssatz und die beihilfefähigen Leistungen unterscheiden sich je nach Dienstherr und Bundesland. Typische Lücken bei Zahnersatz oder Wahlleistungen bleiben ohne Ergänzungsbaustein offen.

So läuft es ab

Ihr Weg in wenigen Schritten

So klären wir gemeinsam Ihren Beihilfesatz und die passende beihilfekonforme Absicherung.

  1. Beihilfesatz bestimmen

    Wir ermitteln über Bundesland, Dienstherr und Familiensituation Ihren individuellen Bemessungssatz – für aktive Beamte des Bundes 50 Prozent, mit Familie ggf. 70 Prozent; die Länder weichen ab (Stand 2026).

  2. Restkostenanteil ableiten

    Aus dem Beihilfesatz ergibt sich die Quote, die Ihre private Krankenversicherung beihilfekonform abdecken muss – zum Beispiel 50 oder 30 Prozent der Kosten.

  3. Tariflinie auswählen

    Wir ordnen die beihilfekonformen Tariflinien S (Grundschutz), M und L (Premium) Ihren Ansprüchen zu und ergänzen bei Bedarf Bausteine für Zahn und Wahlleistungen.

  4. Familie einbeziehen

    Ehepartner und Kinder werden nach ihrer eigenen Beihilfeberechtigung eingeordnet, damit die Absicherung der ganzen Familie zusammenpasst.

  5. Angebot und Antrag

    Sie erhalten ein auf Ihren Beihilfesatz abgestimmtes Angebot. Auf Wunsch begleiten wir Antrag und Gesundheitsprüfung und beantworten offene Fragen persönlich.

Leistungen

Leistungslinien S, M und L im Überblick

Leistungslinien S, M und L im Überblick — Leistungsmerkmale je Tarifstufe
LeistungsbereichSML
Ambulante ärztliche Behandlung
Direkter Facharztzugang
Arzneimittel80 % bis 1.000 € / Jahr80 % bis 1.000 € / Jahr100 %
Sehhilfenbis 300 € / 3 Jahrebis 300 € / 3 Jahrebis 1.000 € / 2 Jahre
Psychotherapie100 % (bis 30. Sitzung), danach gestaffelt100 % (bis 30. Sitzung), danach gestaffelt100 % (bis 30. Sitzung), danach 80 %
Heilpraktiker (ambulant)nach Gebührenordnungnach Gebührenordnungnach Gebührenordnung
Unterbringung im KrankenhausZweibettzimmerEinbettzimmerEinbettzimmer
Chefarztbehandlung (stationär)
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnprophylaxe
Summenbegrenzung Zahn (erste Jahre)1.000 € (24 Mon.) / 2.000 € (48 Mon.)1.000 € (24 Mon.) / 2.000 € (48 Mon.)ohne Begrenzung
Präventionskurse2 / Jahr, max. 200 €2 / Jahr, max. 200 €2 / Jahr, max. 200 €
Beihilfefähige ambulante Kurbis 1.000 €bis 1.000 €bis 1.000 €
Beihilfefähige stationäre Kurbis 2.000 €bis 2.000 €bis 2.000 €
Kurkosten ohne Beihilfefähigkeit

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Stand 07/2026 · Leistungsauszug, verbindlich ist Ihr persönliches Angebot. Es gelten die Tarifbedingungen der DBV.

Entscheidungshilfe

Situation, Bedeutung und Handlung

Ihre Situation entscheidet über die passende beihilfekonforme Absicherung. Diese Übersicht ordnet die häufigsten Fälle ein.

Entscheidungshilfe — Situation, was das bedeutet und welche Handlung sich empfiehlt
SituationWas das bedeutetHandlung
Aktiver verbeamteter Lehrer ohne KinderIn vielen Bundesländern beträgt der Beihilfesatz 50 Prozent (Bund: § 46 BBhV; Länder abweichend).Die PKV deckt die verbleibenden rund 50 Prozent beihilfekonform ab. Genauen Satz im Bedarfscheck prüfen.
Verbeamteter Lehrer mit zwei oder mehr KindernBeim Bund steigt der Bemessungssatz ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind auf 70 Prozent; die Länder regeln dies unterschiedlich.Der PKV-Anteil sinkt entsprechend. Beihilfeberechtigung der Kinder mitprüfen.
Wechsel aus der gesetzlichen KrankenversicherungMit der Verbeamtung entsteht Beihilfeanspruch; ein freiwilliger Verbleib in der GKV ist ohne klassischen Arbeitgeberzuschuss und ohne Kombination mit der individuellen Beihilfe in der Regel unwirtschaftlicher. In Ländern mit pauschaler Beihilfe kann der Verbleib eine Option sein – die Wahl ist aber meist unwiderruflich.Beihilfekonformen Restkostentarif prüfen. Alterungsrückstellungen und Gesundheitszustand einbeziehen.
Lücken bei Zahnersatz oder WahlleistungenBeihilfe und Grundtarif decken nicht jede gewünschte Leistung ab, etwa hochwertigen Zahnersatz oder das Ein- bzw. Zweibettzimmer.Beihilfeergänzungs- oder Wahlleistungsbaustein hinzunehmen, abgestimmt auf Ihren Bedarf.
Drohende DienstunfähigkeitBei Dienstunfähigkeit sinkt das Einkommen; das Ruhegehalt liegt in jungen Jahren deutlich unter den letzten Bezügen (§§ 4, 14 BeamtVG).Krankenversicherung um eine Dienstunfähigkeitsabsicherung mit echter DU-Klausel ergänzen.

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Bereit für Ihren Beihilfesatz? Der kostenlose Bedarfscheck zeigt ihn in 15 Minuten — unverbindlich.

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Warum die GKV für Beamtinnen und Beamte selten passt

Angestellte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Für Beamtinnen und Beamte gilt das nicht: Einen klassischen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht (Hintergrund § 257 SGB V). Wer sich freiwillig gesetzlich versichert, trägt den Beitrag ohne diesen Zuschuss.

Hinzu kommt: Individuelle Beihilfe und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung lassen sich nicht kombinieren. Der Vorteil des Beihilfeanspruchs – dass der Dienstherr einen festen Anteil der Kosten übernimmt – verpufft dann. Deshalb ergänzen die meisten verbeamteten Lehrer ihre Beihilfe durch eine private Restkostenversicherung.

Eine Ausnahme ist die pauschale Beihilfe: Mehrere Länder zahlen freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten auf Antrag 50 Prozent zum GKV-Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich und schließt die individuelle Beihilfe aus – ob sie sich lohnt, hängt vom Bundesland und Ihrer Situation ab (Stand 2026).

  • Beihilfe deckt einen festen Anteil, meist 50 Prozent, mit Familie ggf. 70 Prozent – je nach Dienstherr und Bundesland (Referenzwert Bund; Länder abweichend, in Sachsen bis 90 Prozent).
  • Die PKV übernimmt beihilfekonform die verbleibende Differenz.
  • Kein klassischer Arbeitgeberzuschuss zur GKV für Beamtinnen und Beamte.
  • Individuelle Beihilfe und GKV-Leistungen sind nicht kombinierbar; einige Länder bieten stattdessen die pauschale Beihilfe.

PKV für Beamte: Was für Lehrer besonders gilt

Lehrerinnen und Lehrer bilden eine der größten Gruppen unter den Beamtinnen und Beamten in Deutschland. Für sie gilt dieselbe Grundlogik wie für andere Beamte: Der Dienstherr trägt über die Beihilfe einen festen Anteil der Gesundheitskosten, die private Krankenversicherung deckt beihilfekonform den Rest.

Der entscheidende Unterschied: Verbeamtete Lehrer sind fast immer Landesbeamte. Maßgeblich ist deshalb die Beihilfe des jeweiligen Bundeslandes, nicht die Bundesbeihilfeverordnung. Die Länder regeln Bemessungssätze und Besonderheiten teils abweichend – Sachsen zahlt etwa bereits ab dem ersten berücksichtigungsfähigen Kind mehr, Bremen und Hessen nutzen ein Stufenmodell. Welcher Satz für Sie gilt, klären wir anhand Ihres Bundeslandes.

  • Lehrer sind eine der größten Beamtengruppen – die beihilfekonforme PKV ist der Standardweg.
  • Maßgeblich ist die Landesbeihilfe des jeweiligen Bundeslandes, nicht die Bundesbeihilfe.
  • Bemessungssätze und Sonderregeln unterscheiden sich je nach Land (Stand 2026).

Beihilfekonforme Tarife: S, M und L

Beihilfekonforme Tarife sind so aufgebaut, dass sie genau den Anteil abdecken, den die Beihilfe offen lässt. Üblich sind drei Linien: S als Grundschutz, M als solide Absicherung und L mit Premium-Leistungen. Welche Linie passt, hängt von Ihrem gewünschten Leistungsniveau und Ihrem Beihilfesatz ab.

Typische Lücken – etwa bei Zahnersatz oder bei stationären Wahlleistungen wie dem Ein- oder Zweibettzimmer – lassen sich über Ergänzungsbausteine schließen. Konkrete Beiträge nennen wir hier bewusst nicht: Sie hängen von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang ab und werden individuell berechnet.

FAQ

Häufige Fragen

Wie ist die private Krankenversicherung für verbeamtete Lehrer aufgebaut?

Zwei Bausteine: Die Beihilfe des Dienstherrn deckt 50 bis 70 Prozent der Krankheitskosten, ein beihilfekonformer PKV-Resttarif versichert den verbleibenden Anteil. Der Beitrag richtet sich nach Einstiegsalter, Gesundheitszustand und Leistungslinie – nicht nach dem Einkommen. Die Leistungslinien S, M und L finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite.

Wie hoch ist die Beihilfe für verbeamtete Lehrer?

Als Referenzwert gilt: Für aktive Beamtinnen und Beamte beträgt der Bemessungssatz 50 Prozent, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent (Bund: § 46 Bundesbeihilfeverordnung, Stand 2026). Verbeamtete Lehrer sind jedoch Landesbeamte – die Bundesländer regeln Sätze und Besonderheiten teils abweichend, in Sachsen etwa bis 90 Prozent ab dem zweiten Kind. Ihren konkreten Satz ermitteln Sie im Bedarfscheck oder im persönlichen Gespräch.

Ist man als Lehrer immer privat versichert?

Nein. Privat versichern können sich vor allem verbeamtete Lehrer, weil sie beihilfeberechtigt sind, sowie angestellte Lehrer, deren Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Angestellte Lehrer unterhalb dieser Grenze bleiben in der Regel gesetzlich versichert. Ob die PKV für Sie infrage kommt, hängt also von Ihrem Status ab.

Wie viel zahlt ein Beamter für die private Krankenversicherung?

Beamtinnen und Beamte versichern nur den Restkostenanteil, den die Beihilfe offen lässt – bei 50 Prozent Beihilfesatz also die restlichen 50 Prozent, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern nur noch 30 Prozent. Der Beitrag richtet sich nach Einstiegsalter, Gesundheitszustand und gewählter Leistungslinie (S, M, L), nicht nach dem Einkommen. Ihren konkreten Restkostenanteil zeigt der kostenlose Bedarfscheck.

Warum lohnt sich für Beamte eine private Krankenversicherung?

Weil die Beihilfe den Großteil der Krankheitskosten trägt und nur der Rest privat versichert wird. Freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte zahlen ihren Beitrag dagegen in voller Höhe allein. Im Ruhestand steigt der Beihilfesatz in den meisten Ländern auf 70 Prozent – der abzusichernde Anteil sinkt.

Was ist die Öffnungsaktion der PKV?

Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer eröffnet neu verbeamteten Lehrkräften die Aufnahme in die beihilfekonforme Vollversicherung ohne Ablehnung aus Risikogründen und ohne Leistungsausschlüsse; ein Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent des Beitrags begrenzt. Der Antrag muss binnen sechs Monaten ab der erstmaligen Verbeamtung beim Versicherer eingehen. Sie gilt nicht bei Wahl der pauschalen Beihilfe.

Welche private Krankenversicherung ist die beste für Lehrer?

Pauschal gibt es sie nicht – die passende private Krankenversicherung richtet sich nach Beihilfesatz, Bundesland und Lebensphase. Prüfen Sie fünf Kriterien: Beihilfekonformität, Leistungsumfang, Beitragsstabilität, Öffnungsaktion und Anwartschaft. Wir beraten als DBV-Vertretung und bieten keinen anbieterübergreifenden Marktvergleich an.

Warum deckt die PKV nur die Restkosten?

Weil die Beihilfe bereits einen festen Anteil Ihrer Gesundheitskosten übernimmt. Die private Krankenversicherung ist beihilfekonform auf genau diese Beteiligung abgestimmt und versichert nur die verbleibende Differenz – so vermeiden Sie Doppelversicherung und tragen keine unnötigen Kosten.

Kann ich als Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Grundsätzlich ist ein freiwilliger Verbleib in der GKV möglich, in der Regel aber unwirtschaftlicher: Es gibt keinen klassischen Arbeitgeberzuschuss zur GKV für Beamtinnen und Beamte, und die individuelle Beihilfe lässt sich nicht mit GKV-Leistungen kombinieren. Mehrere Länder zahlen jedoch auf Antrag eine pauschale Beihilfe (50 Prozent zum GKV-Beitrag); diese Wahl ist meist unwiderruflich. Ob und für wen sich das lohnt, hängt vom Bundesland und Ihrer Situation ab (Stand 2026).

Was bedeuten die Tariflinien S, M und L?

Es sind beihilfekonforme Leistungsstufen: S steht für den Grundschutz, M für eine solide Absicherung und L für Premium-Leistungen. Sie unterscheiden sich im Leistungsumfang, etwa bei Wahlleistungen oder Zahnersatz. Welche Linie passt, klären wir anhand Ihres Bedarfs und Ihres Beihilfesatzes.

Wie werden Ehepartner und Kinder abgesichert?

Ehepartner und Kinder können eigenständig beihilfeberechtigt sein; dann erhalten sie einen eigenen Bemessungssatz und eine eigene beihilfekonforme Restkostenabsicherung. Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt beim Bund der Beihilfesatz des Lehrers. Die genaue Einordnung hängt vom jeweiligen Beihilferecht ab.

Sollte ich zusätzlich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen?

Das ist eine sinnvolle Ergänzung: Bei Dienstunfähigkeit sinkt Ihr Einkommen, das Ruhegehalt liegt in jungen Jahren deutlich unter den letzten Bezügen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel – bei der wir dem Votum des Dienstherrn folgen – schließt diese Lücke. Details finden Sie auf unserer Seite zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer.

Wann sollte ich mich um die beihilfekonforme PKV kümmern?

Am besten frühzeitig, idealerweise vor oder mit der Verbeamtung. Der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses ist die Kalkulationsgrundlage – ein früher Einstieg sichert diesen Stand. Der Bedarfscheck zeigt Ihnen in wenigen Minuten Ihren voraussichtlichen Beihilfesatz.

Wie läuft der Abschluss der beihilfekonformen PKV ab?

Zunächst klären wir im Bedarfscheck oder Gespräch Ihren Bemessungssatz und den passenden Restkostenanteil. Anschließend erhalten Sie ein auf Ihren Beihilfesatz abgestimmtes Angebot. Nach Beantwortung der Gesundheitsfragen und Einreichung des Antrags folgt der Versicherungsschein. Auf Wunsch begleiten wir jeden Schritt persönlich.

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