Zum Inhalt springen
Angestellter Lehrer ohne Verbeamtung im Klassenzimmer – private Krankenversicherung mit Arbeitgeberzuschuss statt Beihilfe

Angestellte Lehrer ohne Verbeamtung

Private Krankenversicherung für angestellte Lehrer

Ohne Verbeamtung keine Beihilfe – aber ein Arbeitgeberzuschuss und, oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, der Weg in die PKV. Wir zeigen Ihnen, wann sich der Wechsel lohnt und wann nicht.

  • Hohe Leistungen bei Ärzten, Zahnärzten und im Krankenhaus
  • Chefarztbehandlung und Zwei-Bett-Zimmer im stationären Schutz
  • Behandlung durch Spezialisten ohne lange Wartezeiten
  • Selbstbehalt individuell wählbar – der Schutz passt sich Ihrem Bedarf an

Kurz beantwortet

Können angestellte Lehrer ohne Verbeamtung in die private Krankenversicherung wechseln?

Angestellte Lehrer können in die private Krankenversicherung wechseln, sobald ihr regelmäßiges Jahresbrutto die Versicherungspflichtgrenze übersteigt – Stand 2026 sind das 77.400 Euro (§ 6 SGB V, jährlich angepasst). Beihilfe gibt es ohne Verbeamtung nicht, dafür bezuschusst der Arbeitgeber nach § 257 SGB V auch die PKV. Ob der Wechsel lohnt, hängt von Laufbahn, Familie und Gesundheit ab.

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Wechsel ist möglich, sobald das regelmäßige Jahresbrutto die Versicherungspflichtgrenze übersteigt: 77.400 Euro im Jahr 2026 (§ 6 SGB V). Wirksam wird die Versicherungsfreiheit in der Regel mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird – und nur dann, wenn das Entgelt auch die höhere Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Wer eine Stelle von vornherein oberhalb der Grenze antritt, ist sofort versicherungsfrei.
  • Beihilfe gibt es ohne Verbeamtung nicht – dafür zahlt der Arbeitgeber nach § 257 SGB V einen Zuschuss: bis zur Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 508,59 Euro im Monat für die Krankenversicherung. Der Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung kommt separat hinzu (§ 61 Abs. 2 SGB XI).
  • Wer privat versichert ist und wieder versicherungspflichtig wird, kann nur in bestimmten Fällen eine Befreiung beantragen (§ 8 SGB V) – etwa bei Reduzierung der Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger. Der Antrag ist binnen drei Monaten zu stellen, die Befreiung ist unwiderruflich.
  • Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr ist der Weg zurück in die gesetzliche Kasse in der Regel versperrt (§ 6 Abs. 3a SGB V).
  • Mit Verbeamtungsperspektive zählt die Reihenfolge: Anwartschaft und Optionstarife sichern den Gesundheitszustand für den späteren Beihilfetarif.

Ist man als Lehrer automatisch privat versichert?

Nein. Verbeamtete Lehrkräfte sind versicherungsfrei – also nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterworfen – und wählen aktiv zwischen beihilfekonformem Restkostentarif (dem PKV-Tarif, der nur die von der Beihilfe nicht gedeckten Restkosten absichert) und freiwilliger gesetzlicher Versicherung. Angestellte Lehrkräfte sind bis zur Versicherungspflichtgrenze gesetzlich pflichtversichert. Der Status entscheidet, nicht der Beruf.

Wie sich die beiden Wege für verbeamtete Lehrkräfte unterscheiden, führt der Statusvergleich für den Fall der Verbeamtung aus.

Bekommen angestellte Lehrer einen Zuschuss zur PKV?

Angestellte Lehrer stehen anders da als verbeamtete Kolleginnen und Kollegen: Sie haben keinen Anspruch auf Beihilfe, ihre Krankenversicherung muss also den vollen Bedarf abdecken und nicht nur eine Restkostenlücke. Dafür beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen.

Der Zuschuss nach § 257 SGB V beträgt bis zur Hälfte des Beitrags, gedeckelt auf den halben Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Die private Absicherung wird dadurch nicht vollständig aus eigener Tasche getragen.

Zur Einordnung: Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers liegt 2026 bei 508,59 Euro im Monat für die Krankenversicherung – die Hälfte aus allgemeinem Beitragssatz (14,6 Prozent) plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,9 Prozent) auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro (§ 257 SGB V). Der Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung kommt separat hinzu. Liegt Ihr Beitrag darunter, zahlt der Arbeitgeber die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags.

Wichtig für die Einordnung: Die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro und die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat sind zwei verschiedene Größen. Die erste entscheidet, ob Sie überhaupt wechseln dürfen; die zweite deckelt den Zuschuss. Wie sich ein Beitrag in der privaten Krankenversicherung insgesamt zusammensetzt, ordnet PKV-Kosten für Lehrer ein.

  • Kein Beihilfeanspruch im Angestelltenverhältnis – volle Absicherung nötig
  • Arbeitgeberzuschuss auch zur PKV nach § 257 SGB V
  • Höchstzuschuss zur Krankenversicherung 2026: 508,59 Euro im Monat

Was ein Selbstbehalt für Angestellte bedeutet

Für Angestellte rechnet der Selbstbehalt anders als für Beamtinnen und Beamte: Die Beitragsersparnis einer Selbstbehalt-Stufe teilen Sie sich über den Zuschuss nach § 257 SGB V mit dem Arbeitgeber, den Selbstbehalt tragen Sie dagegen allein. Welche Stufe sich für Sie rechnet, gehört deshalb in die individuelle Beratung und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Kann ich als Angestellter privat versichert bleiben?

Nur in bestimmten Fällen. Sinkt Ihr regelmäßiges Entgelt unter die Versicherungspflichtgrenze, werden Sie grundsätzlich wieder versicherungspflichtig. Eine Befreiung nach § 8 SGB V gibt es nur bei den dort aufgezählten Tatbeständen – etwa der Reduzierung der Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger oder einer Anhebung der Versicherungspflichtgrenze über Ihr Gehalt hinaus.

Der Antrag ist binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen; die Befreiung kann danach nicht widerrufen werden (§ 8 Abs. 2 SGB V).

Teilzeit als Klassiker im Schuldienst

Teilzeit ist im Schuldienst die Regel, nicht die Ausnahme – doch nicht jeder Einkommensrückgang berechtigt zur Befreiung. Der Katalog des § 8 SGB V ist abschließend: Teilzeit qualifiziert nur, wenn die Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter herabgesetzt wird, und auch dann müssen die weiteren Voraussetzungen erfüllt sein. Was Teilzeit und Elternzeit sonst noch auslösen, steht bei Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung.

Drei Wege für angestellte Lehrer

Welcher Weg passt, hängt vor allem von Ihrer Einkommenshöhe und Ihrer Laufbahnperspektive ab. Wir ordnen Ihre Situation einer der drei Weichenstellungen zu und leiten daraus die passende Empfehlung ab.

  • Verbeamtungs-Perspektive: Ist die Verbeamtung realistisch, richtet sich die Lösung schon heute darauf aus – ein späterer Beihilfeanspruch verändert die passende Tariflogik.
  • Oberhalb der JAEG: Erst über der Versicherungspflichtgrenze steht die Wahl zwischen GKV und PKV offen – ein Einkommen genau in Höhe der Grenze genügt dafür nicht.
  • Zusatzversicherung: In Höhe der Grenze oder darunter bleibt die GKV bestehen und wird durch private Bausteine ergänzt.

Anwartschaft: die Brücke zur Verbeamtung

Zeichnet sich eine Verbeamtung ab, hält eine Anwartschaftsversicherung den späteren Beihilfetarif offen – ein ruhender Vertrag, der den heutigen Gesundheitszustand und bei der großen Anwartschaft auch die Alterungsrückstellungen sichert. Was im Einzelfall möglich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Tarifwerk. Begriffe im Lexikon · Einstieg im Referendariat

Honorar- und Vertretungslehrkräfte

Hauptberuflich freiberufliche Lehrkräfte sind – sofern die Tätigkeit tatsächlich selbstständig ausgeübt wird – nicht versicherungspflichtig beschäftigt: Der Zugang zur privaten Krankenversicherung steht ihnen ohne die Einkommensschwelle offen, dafür entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Gerade bei Honorarkräften an Volkshochschulen und Musikschulen wird der Status seit dem Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts allerdings streng geprüft; ob wirklich Selbstständigkeit vorliegt, sollte vor jeder Entscheidung geklärt sein.

Was in der PKV vertraglich vereinbart ist

In der privaten Krankenversicherung sind die tariflichen Leistungen vertraglich vereinbart; Anpassungen der Bedingungen sind nur unter den engen gesetzlichen Voraussetzungen des § 203 VVG möglich – anders als der gesetzliche Leistungskatalog, den der Gesetzgeber ändern kann. Der individuell gestaltbare Schutz reicht von der Behandlung durch Spezialisten bis zu Wahlleistungen im Krankenhaus.

Fairerweise gehört dazu: Beiträge in der PKV können sich im Zeitverlauf anpassen (Beitragsanpassung nach § 203 VVG). Wir sprechen diese Mechanik im Beratungsgespräch offen an, damit Ihre Entscheidung tragfähig bleibt.

Krankentagegeld: der Baustein, den Angestellte brauchen

Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung (§ 3 EFZG) zahlt die gesetzliche Kasse Krankengeld. In der privaten Krankenversicherung übernimmt diese Aufgabe ein Krankentagegeld-Baustein, dessen Höhe zum Netto passen muss – sonst entsteht genau dort eine Lücke, wo das Einkommen wegbricht. Für Tarifbeschäftigte nach TV-L gehört zusätzlich der tarifliche Krankengeldzuschuss in die Planung; wie lange er läuft, hängt von der Beschäftigungszeit ab.

Im Video erklärt

Anwartschaftsversicherung für Lehrer

In diesem kurzen Video erklären wir, warum sich eine Anwartschaftsversicherung für angehende Lehrer lohnt und weshalb man sie möglichst früh abschließen sollte.

Anwartschaftsversicherung für Lehrer

Eine Anwartschaftsversicherung sichert den aktuellen Gesundheitszustand und ermöglicht später den Einstieg in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung, weshalb ein früher Abschluss sinnvoll ist.

Transkript lesen

Eine Anwartschaft ist keine Krankenversicherung mit aktiven Leistungen. Sie bestimmt den Gesundheitszustand, den ich zum Zeitpunkt des Abschlusses habe, und sichert mir einen leichteren Einstieg in die Private.

Der Vorteil der Anwartschaft ist, dass, wenn ich ins Referendariat und damit auch in die private Krankenversicherung eintrete, keine neue Gesundheitsprüfung gemacht werden muss.

Deshalb macht es Sinn, die Anwartschaft so früh wie möglich abzuschließen.

Für wen

Für wen diese Seite ist

Diese Seite richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer im Angestelltenverhältnis – abzugrenzen von verbeamteten Lehrern und Referendaren, für die eigene Seiten gelten. Tarifbeschäftigt ist im Schuldienst ein erheblicher Teil der Kollegien – vor allem Quer- und Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger sowie Lehrkräfte in Ländern, die zurückhaltend verbeamten.

  • Tarifbeschäftigte Lehrer über der JAEG

    Angestellte im Schuldienst nach TV-L, deren regelmäßiges Jahresbrutto die Versicherungspflichtgrenze (Stand 2026: 77.400 Euro) überschreitet und die dadurch die Wechseloption in die PKV haben.

  • Quer- und Seiteneinsteiger ohne Verbeamtung

    Lehrer, die ohne Lehramtsstudium in den Schuldienst gekommen sind und in vielen Ländern angestellt bleiben – für sie ist die Einkommensschwelle der entscheidende Prüfpunkt.

  • Lehrer mit offener Verbeamtungsperspektive

    Beschäftigte, bei denen eine spätere Verbeamtung möglich erscheint. Hier ist die Reihenfolge der Entscheidungen wichtig, damit beim Statuswechsel kein Nachteil entsteht.

  • Angestellte unter der Versicherungspflichtgrenze

    Wer die Grenze nicht erreicht, bleibt gesetzlich pflichtversichert. Für diese Gruppe geht es nicht um den PKV-Wechsel, sondern um eine gezielte Krankenzusatzversicherung.

Nicht auf dieser Seite richtig sind Sie, wenn Sie bereits verbeamtet sind – dann gilt die Beihilfe-Logik der privaten Krankenversicherung für verbeamtete Lehrer. Stehen Sie noch vor dem Vorbereitungsdienst, führt der Einstieg über die private Krankenversicherung im Referendariat. Und wenn die Verbeamtung konkret bevorsteht, klärt der Wechsel von der GKV in die PKV bei Verbeamtung die Reihenfolge und die Fristen.

Worum es geht

Diese Risiken sollten Sie kennen

Bei angestellten Lehrerinnen und Lehrern werden regelmäßig dieselben Punkte übersehen – jeder davon kann teuer werden.

Beihilfe gibt es nur für Beamte

Angestellte Lehrer haben keinen Beihilfeanspruch. Rechnungen werden nicht anteilig vom Dienstherrn übernommen – die Absicherung muss den vollen Bedarf decken, nicht nur eine Restkostenlücke.

Der Wechsel gilt erst über der Einkommensgrenze

Maßgeblich ist das Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze (Stand 2026: 77.400 Euro, § 6 SGB V). Ein Einkommen genau in Höhe der Grenze reicht nicht – erst oberhalb entsteht die Wahloption. Wer die Grenze knapp verfehlt, bleibt in der GKV versicherungspflichtig. Die Grenze wird zudem jährlich angepasst.

Rückkehr in die GKV ist später schwer

Eine Rückkehr setzt in der Regel eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Einkommen unter der Grenze voraus – sie stellt sich also nicht von selbst ein. Ab dem 55. Lebensjahr ist der Weg zurück in die GKV nach § 6 Abs. 3a SGB V faktisch ausgeschlossen. Diese Hürde gehört ehrlich vor den Wechsel auf den Tisch.

Volle Gesundheitsprüfung – ohne Öffnungsaktion

Der Wechsel setzt eine vollständige Gesundheitsprüfung voraus: Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung sind möglich. Die erleichterten Aufnahmebedingungen der Öffnungsaktion gelten nur für Beamtinnen und Beamte, nicht für Angestellte. Wer Vorerkrankungen hat, klärt die Annahmechancen deshalb vorab über eine anonyme Voranfrage – eine Anfrage ohne Namensnennung, die keinen Eintrag in den Auskunftssystemen der Versicherer hinterlässt. Unsere Empfehlung: mehrere Monate Vorlauf einplanen.

So läuft es ab

Ihr Weg in wenigen Schritten

So klären wir mit Ihnen, ob und wie die PKV zu Ihrer Situation passt.

  1. 1. Einkommen prüfen

    Wir ermitteln Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt und gleichen es mit der Versicherungspflichtgrenze ab (Stand 2026: 77.400 Euro). Erst oberhalb der Grenze besteht die Wahloption.

  2. 2. Verbeamtungs-Perspektive einordnen

    Wir prüfen, ob in Ihrem Bundesland und Ihrer Laufbahn eine spätere Verbeamtung realistisch ist. Davon hängt ab, ob heute ein Beihilfe- oder ein Voll-Tarif die sinnvollere Route ist.

  3. 3. Bedarf und Gesundheit klären

    Wir erfassen Ihren Leistungsbedarf, die Familiensituation und den Gesundheitszustand. Der Gesundheitszustand zum Eintritt bildet die Kalkulationsbasis für die private Absicherung.

  4. 4. Zuschuss und Alternativen rechnen

    Wir beziehen den Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V ein und stellen der PKV die gesetzliche Absicherung mit Zusatzbausteinen gegenüber – sachlich, ohne pauschalen Beitragsvergleich.

  5. 5. Entscheidung und Antrag begleiten

    Sie erhalten eine dokumentierte Empfehlung. Auf Wunsch begleiten wir den Antrag, die Kündigung der GKV und die Beantragung des Arbeitgeberzuschusses.

JAEG-Check

Liegen Sie über der Versicherungspflichtgrenze 2026?

Tragen Sie Ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen ein. Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) beträgt 2026: 77.400 Euro pro Jahr (§ 6 SGB V) und wird jährlich angepasst. Erst oberhalb dieser Grenze ist der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

Ihr Bruttoeinkommen

Verlauf der Grenze: 2024: 69.300 € · 2025: 73.800 € · 2026: 77.400 € (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung, § 2 Abs. 1)

Hinweis: Die Einordnung ersetzt keine Beratung. Maßgeblich ist Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt im Sinne des § 6 SGB V; Sonderfälle (Teilzeit, mehrere Beschäftigungen, unregelmäßige Zulagen) prüfen wir individuell.

Leistungen

Leistungslinien mit wählbarem Selbstbehalt

Leistungslinien mit wählbarem Selbstbehalt — Leistungsmerkmale je Tarifstufe
LeistungsbereichSML
Selbstbehalt pro Jahr (wählbar)300 €600 €900 €
Ambulante Behandlung, Vorsorge, Heilpraktiker, Psychotherapie100 %100 %100 %
Stationär: Chefarztbehandlung / privatärztliche Behandlung
Stationär: UnterbringungZwei-Bett-ZimmerZwei-Bett-ZimmerZwei-Bett-Zimmer
Sehhilfenbis 250 € / 2 Jahrebis 250 € / 2 Jahrebis 250 € / 2 Jahre
Zahnbehandlung inkl. Inlays / Prophylaxe
Kieferorthopädiebis 100 %bis 100 %bis 100 %
Zahnersatzbis 85 %bis 85 %bis 85 %
Auslandsschutzweltweit bis 6 Monateweltweit bis 6 Monateweltweit bis 6 Monate
Ohne SelbstbehaltVorsorge, Impfungen, MutterschaftVorsorge, Impfungen, MutterschaftVorsorge, Impfungen, Mutterschaft

Zum Vergleich der Linien seitlich wischen →

Stand 07/2026 · Leistungsauszug, verbindlich ist Ihr persönliches Angebot. Der Selbstbehalt ist ein wählbarer Leistungsparameter, kein Beitrag. Für Kinder und Jugendliche gilt der halbe Selbstbehalt.

Entscheidungshilfe

Situation, Bedeutung und Handlung

Die häufigsten Ausgangslagen angestellter Lehrer – und was daraus folgt.

Entscheidungshilfe — Situation, was das bedeutet und welche Handlung sich empfiehlt
SituationWas das bedeutetHandlung
Jahresbrutto oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (Stand 2026: über 77.400 Euro)Sie können zwischen GKV und PKV wählen; der Arbeitgeber bezuschusst nach § 257 SGB V auch die private Krankenversicherung.Wechseloption individuell prüfen lassen – Laufbahn, Familie und Gesundheit einbeziehen, bevor Sie sich festlegen.
Jahresbrutto in Höhe der Grenze oder darunter (Stand 2026: bis 77.400 Euro)Es besteht Versicherungspflicht in der GKV; ein PKV-Wechsel ist derzeit nicht möglich. Ein Einkommen genau in Höhe der Grenze zählt noch nicht als Überschreiten.Leistungsniveau über eine private Krankenzusatzversicherung gezielt anheben (Zahn, stationär, ambulant).
Verbeamtung ist in absehbarer Zeit möglichMit der Verbeamtung entsteht ein Beihilfeanspruch; dann ist ein Beihilfe- statt eines Voll-Tarifs sinnvoll.Reihenfolge der Entscheidungen mit uns abstimmen, damit beim Statuswechsel kein Nachteil und keine erneute Gesundheitsprüfung im Weg steht.
Wechsel gewünscht, aber Alter über 55 oder EinkommensschwankungenEine spätere Rückkehr in die GKV ist ab dem 55. Lebensjahr faktisch ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V).Rückkehr-Hürden bewusst einplanen und die langfristige Tragfähigkeit der Entscheidung prüfen.

Zum Vergleich seitlich wischen →

Liegt Ihr Brutto über der Grenze? Der kostenlose Bedarfscheck klärt es — 15 Minuten, unverbindlich.

Kostenlose Ersteinschätzung starten

FAQ

Häufige Fragen

Kann man sich als angestellter Lehrer privat versichern?

Ja, aber nur über die Einkommensschwelle. Angestellte Lehrer können in die PKV wechseln, sobald ihr regelmäßiges Jahresbrutto die Versicherungspflichtgrenze übersteigt (Stand 2026: 77.400 Euro, § 6 SGB V). Einen Beihilfeanspruch haben sie ohne Verbeamtung nicht; der Arbeitgeber zahlt aber einen Zuschuss nach § 257 SGB V. Unter der Grenze bleibt es bei der gesetzlichen Pflichtversicherung.

Ab welchem Einkommen kann ich als angestellter Lehrer in die PKV?

Der Wechsel ist möglich, sobald Ihr regelmäßiges Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Stand 2026 liegt diese bei 77.400 Euro (§ 6 SGB V). Die Grenze wird jährlich angepasst; maßgeblich ist Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss höchstens?

2026 höchstens 508,59 Euro im Monat für die Krankenversicherung. Der Betrag ergibt sich aus § 257 SGB V: die Hälfte aus allgemeinem Beitragssatz (14,6 Prozent) und durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,9 Prozent), gerechnet auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro. Liegt Ihr Beitrag darunter, zahlt der Arbeitgeber die Hälfte davon. Der Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung kommt separat hinzu.

Habe ich als angestellter Lehrer Anspruch auf Beihilfe?

Nein. Beihilfe erhalten nur Beamtinnen und Beamte. Als angestellter Lehrer muss Ihre Krankenversicherung den vollen Bedarf abdecken. Erst mit einer Verbeamtung entstünde ein Beihilfeanspruch – dann ändert sich die passende Tariflogik.

Was passiert mit meiner PKV, wenn ich später verbeamtet werde?

Mit der Verbeamtung entsteht ein Beihilfeanspruch, und ein Beihilfe-Tarif wird sinnvoll. Deshalb sollten Sie eine mögliche Verbeamtung schon bei der ersten Entscheidung berücksichtigen. Wir stimmen die Reihenfolge so ab, dass beim Statuswechsel möglichst kein Nachteil entsteht.

Kann ich aus der PKV wieder zurück in die GKV?

Eine Rückkehr ist grundsätzlich an Bedingungen geknüpft, etwa ein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze und eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Ab dem 55. Lebensjahr ist die Rückkehr nach § 6 Abs. 3a SGB V faktisch ausgeschlossen. Wir sprechen diese Hürde vor jedem Wechsel offen an.

Ich liege unter der Versicherungspflichtgrenze – welche Optionen habe ich?

Dann bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Ihr Leistungsniveau lässt sich dennoch gezielt anheben, etwa mit einer privaten Krankenzusatzversicherung für Zahn, stationäre Wahlleistungen oder ambulante Bausteine. Welche Ergänzung passt, klären wir im Gespräch.

Können die Leistungen in der PKV nachträglich gekürzt werden?

Nicht ohne Weiteres. Die tariflich vereinbarten Leistungen gelten vertraglich; Anpassungen der Bedingungen und der Beiträge sind nur unter den engen gesetzlichen Voraussetzungen des § 203 VVG möglich – anders als der gesetzliche Leistungskatalog, den der Gesetzgeber ändern kann. Diese Mechanik erläutern wir Ihnen transparent, bevor Sie sich entscheiden.

Ihren besten Weg in die PKV finden

In wenigen Minuten sehen Sie, ob sich der Wechsel für Sie lohnt – oder sprechen Sie direkt mit Ihrem Berater der DBV Fink & Wagner. Unverbindlich.