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Referendarin im Vorbereitungsdienst am Lehrerpult – private Krankenversicherung mit Beihilfe zu Anwärterkonditionen

Ratgeber · Kosten im Vorbereitungsdienst

Was kostet die PKV im Referendariat?

Im Referendariat ist die private Krankenversicherung meist deutlich günstiger als viele erwarten – weil der Dienstherr über die Beihilfe einen Teil trägt und für die Anwärterzeit besondere Konditionen gelten. Wir erklären, wovon Ihr Beitrag abhängt, warum sich kein Pauschalpreis nennen lässt und was nach dem Referendariat auf Sie zukommt.

Aktualisiert Juli 2026 · Lesezeit 8 Min.

Kurz beantwortet

Was kostet die private Krankenversicherung im Referendariat?

Im Referendariat gelten in der PKV besondere Anwärterkonditionen, weil Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf beihilfeberechtigt sind: Die Beihilfe trägt in den meisten Ländern 50 Prozent, privat abzusichern ist nur die Restkostenquote. Ein Pauschalpreis ist nicht seriös nennbar – der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheit, Beihilfesatz und Leistungsumfang ab.

Für wen

Für wen diese Seite ist

Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die vor oder zu Beginn des Vorbereitungsdienstes wissen möchten, was die private Krankenversicherung tatsächlich kostet und wovon der Beitrag abhängt.

  • Referendarinnen und Referendare vor Dienstantritt

    Sie haben die Einstellungszusage und möchten die Kosten der Krankenversicherung realistisch einschätzen, bevor Sie sich festlegen.

  • Anwärterinnen und Anwärter mit knappem Budget

    Die Anwärterbezüge sind begrenzt. Sie möchten verstehen, warum der Restkostenschutz in der Anwärterzeit vergleichsweise günstig kalkuliert ist.

  • Wechslerinnen und Wechsler aus der gesetzlichen Kasse

    Sie vergleichen den Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung mit der beihilfekonformen PKV und wollen die Rechenlogik hinter beiden Wegen kennen.

  • Vorausplanende mit Blick auf die Zeit danach

    Sie wollen früh wissen, wie sich der Beitrag nach dem Referendariat verändert, wenn der Anwärtertarif in einen Beamtentarif übergeht.

Worum es geht

Diese Risiken sollten Sie kennen

Beim Thema Kosten entstehen im Referendariat immer wieder dieselben Fehleinschätzungen. Diese Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie vergleichen.

Vergleich mit dem vollen PKV-Beitrag statt der Restkostenquote

Wer im Referendariat rechnet, vergleicht oft mit dem Beitrag, den ein Selbstständiger für eine Vollversicherung zahlt. Das führt in die Irre: Beihilfeberechtigte versichern nur die Restkosten. Trägt die Beihilfe 50 Prozent, wird auch nur die verbleibende Quote privat abgesichert – die Kalkulationsbasis ist eine ganz andere.

Gesetzliche Kasse ohne Arbeitgeberzuschuss unterschätzt

Bleiben Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es keinen Arbeitgeberanteil wie bei Angestellten – der Dienstherr zahlt keinen Zuschuss zur GKV. Der Beitrag bemisst sich nach den gesetzlichen Sätzen auf Ihre Bezüge und ist in voller Höhe selbst zu tragen. Zusätzlich verzichten Sie auf Ihren Beihilfeanspruch.

Kostensprung nach dem Referendariat nicht eingeplant

Die günstigen Anwärterkonditionen gelten nur für die Ausbildungszeit. Mit der Übernahme in ein weiteres Beamtenverhältnis stellt der Versicherer auf einen regulären Beamtentarif um. Wer diesen Übergang nicht kennt, wird vom veränderten Beitrag überrascht.

So läuft es ab

Ihr Weg in wenigen Schritten

So kommen Sie von der offenen Frage „Was kostet das?“ zu einer belastbaren Zahl für Ihre Situation – ohne Vorfestlegung.

  1. Bedarfscheck starten

    Sie geben Ihren Status – Referendariat – und Ihr Bundesland an. So kennen wir Ihren Beihilfesatz, denn er bestimmt, welche Restkostenquote überhaupt privat abzusichern ist.

  2. Restkostenquote bestimmen

    Aus dem Beihilfesatz ergibt sich der privat zu versichernde Anteil. Trägt die Beihilfe in Ihrem Land 50 Prozent, bleibt eine entsprechend kleine Restkostenquote – die Kalkulationsbasis für Ihren Beitrag.

  3. Leistungsumfang festlegen

    Sie entscheiden, welche Leistungen Ihnen wichtig sind – etwa Ein- oder Zweibettzimmer, Zahnbaustein für Länder mit Zahnersatz-Ausschluss in der Anwärterzeit. Jede Leistung wirkt auf den Beitrag.

  4. Gesundheitszustand prüfen

    Wir gehen die Gesundheitsfragen mit Ihnen durch. Vorerkrankungen können zu einem Zuschlag führen; bei Bedarf ist vorab eine anonyme Risikovoranfrage möglich.

  5. Persönlichen Beitrag ermitteln

    Auf dieser Grundlage – Beihilfesatz, Leistungswahl, Alter und Gesundheitszustand – erhalten Sie einen konkreten, für Sie gültigen Beitrag. Erst jetzt ist eine belastbare Zahl möglich.

Entscheidungshilfe

Situation, Bedeutung und Handlung

Wovon Ihr Beitrag konkret abhängt, ordnet diese Übersicht ein. Sie zeigt, welcher Faktor die Kosten in welche Richtung bewegt (Rechtsstand 2026, Details je nach Dienstherr und Landesrecht).

Entscheidungshilfe — Situation, was das bedeutet und welche Handlung sich empfiehlt
SituationWas das bedeutetHandlung
Ihr Beihilfesatz ist höher (z. B. mit berücksichtigungsfähigen Kindern)Je höher der Beihilfesatz, desto kleiner die privat zu versichernde Restkostenquote. Für Kinder gilt beihilferechtlich ein eigener, in der Regel höherer Bemessungssatz.Familiensituation im Bedarfscheck angeben, damit die Restkostenquote und der Beitrag korrekt auf Ihren tatsächlichen Bemessungssatz abgestellt werden.
Sie wählen einen umfangreicheren LeistungsumfangZusatzbausteine wie Ein- oder Zweibettzimmer, Heilpraktikerleistungen oder ein Zahnbaustein erhöhen den Beitrag, weil mehr Leistungen abgesichert sind.Leistungen nach Bedarf priorisieren. Wir zeigen, welche Bausteine in Ihrer Situation sinnvoll sind und wie sie sich auf den Beitrag auswirken.
Ihr Bundesland schließt Zahnersatz in der Anwärterzeit ausIn einzelnen Ländern trägt die Beihilfe Zahnersatz in der Anwärterzeit nicht oder erst nach Wartezeit. Ohne Baustein bleiben diese Kosten bei Ihnen.Anwärtertarif mit Zahnbaustein prüfen. Der Baustein wirkt auf den Beitrag, schließt aber eine sonst offene Lücke.
Sie haben eine VorerkrankungDie private Krankenversicherung stellt Gesundheitsfragen. Eine Vorerkrankung kann zu einem Beitragszuschlag oder einer Nachfrage führen.Vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage stellen, um die Einschätzung des Versicherers zu kennen, bevor ein formeller Antrag läuft.
Sie bleiben freiwillig in der gesetzlichen KrankenversicherungDer Beitrag bemisst sich nach den gesetzlichen Sätzen auf Ihre Bezüge und ist ohne Arbeitgeberzuschuss in voller Höhe selbst zu tragen. Der Beihilfeanspruch bleibt dabei ungenutzt.Beide Wege gegenrechnen lassen. In Ländern mit pauschaler Beihilfe kann der Verbleib in der Kasse dennoch sinnvoll sein – das klären wir im Check.

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Warum sich kein Pauschalpreis nennen lässt

Anders als bei einem Handytarif gibt es in der privaten Krankenversicherung keinen einheitlichen Listenpreis. Der Beitrag wird für jede Person individuell kalkuliert. Vier Faktoren bestimmen ihn: das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand, der Beihilfesatz und der gewählte Leistungsumfang.

Das Eintrittsalter fließt ein, weil der Versicherer für jüngere Versicherte über die gesamte Laufzeit kalkuliert – ein früher Einstieg im Referendariat wirkt sich hier günstig aus. Der Gesundheitszustand wird über die Gesundheitsprüfung erfasst; Vorerkrankungen können zu einem Zuschlag führen. Der Beihilfesatz entscheidet, wie groß die privat zu versichernde Restkostenquote überhaupt ist. Und der Leistungsumfang – etwa die Wahl des Krankenhauszimmers oder ein Zahnbaustein – legt fest, wofür Sie überhaupt versichert sind.

Deshalb ist jede pauschale Beitragsangabe wenig aussagekräftig. Belastbar wird die Zahl erst, wenn diese vier Faktoren für Ihre Situation feststehen – genau das leistet der Bedarfscheck mit anschließender Vorprüfung.

  • Eintrittsalter: früher Einstieg im Referendariat wirkt günstig
  • Gesundheitszustand: Vorerkrankungen können einen Zuschlag auslösen
  • Beihilfesatz: bestimmt die Größe der privat zu versichernden Restkostenquote
  • Leistungsumfang: jeder Baustein wirkt auf den Beitrag

Warum Anwärtertarife im Referendariat besonders günstig sind

Für die Ausbildungszeit bieten die Versicherer eigene Anwärterkonditionen an. Der Hintergrund ist einfach: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind Sie ab dem ersten Diensttag beihilfeberechtigt. Die Beihilfe des Dienstherrn trägt in den meisten Ländern 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten. Privat abzusichern ist damit nur die verbleibende Restkostenquote – und nicht der volle Aufwand einer Krankenvollversicherung.

Hinzu kommt, dass der Gesundheitszustand zu Beginn der Laufbahn meist am besten ist und die Kalkulation dauerhaft auf diesem eingetretenen Alter aufsetzt. Beides zusammen – kleine Restkostenquote und früher Einstieg – macht den Vorbereitungsdienst zum kostengünstigen Zeitpunkt für den Aufbau des Restkostenschutzes.

Der Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung

Bleiben Sie im Referendariat freiwillig gesetzlich versichert, gelten die gesetzlichen Rechengrößen 2026. Der Beitrag bemisst sich nach dem gesetzlichen Beitragssatz auf Ihre beitragspflichtigen Einnahmen, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für freiwillig versicherte Beamtinnen und Beamte ohne Krankengeldanspruch greift dabei der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent nach § 243 SGB V; hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der 2026 im Durchschnitt bei 2,9 Prozent liegt.

Auf diesen Krankenversicherungsbeitrag kommt die Pflegeversicherung: 3,6 Prozent mit Kind beziehungsweise unter 23 Jahren, 4,2 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahren. Der entscheidende Punkt beim Vergleich: Diesen gesamten Beitrag tragen Sie im Referendariat allein – einen Arbeitgeberzuschuss wie bei Angestellten zahlt der Dienstherr nicht. Gleichzeitig bleibt Ihr Beihilfeanspruch, der die private Restkostenversicherung so günstig macht, ungenutzt.

In den meisten Ländern spricht die Rechnung deshalb für die beihilfekonforme PKV. Eine Ausnahme sind Länder mit pauschaler Beihilfe: Dort beteiligt sich der Dienstherr auch am Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, sodass der Verbleib in der Kasse sinnvoll sein kann. Welcher Weg für Sie günstiger ist, hängt von Ihrem Bundesland, Ihrer Familienplanung und Ihrem Gesundheitszustand ab.

  • Ermäßigter Beitragssatz 2026: 14,0 Prozent (ohne Krankengeldanspruch, § 243 SGB V)
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 Prozent (kassenindividuell abweichend)
  • Pflegeversicherung 2026: 3,6 Prozent mit Kind bzw. unter 23, 4,2 Prozent kinderlos ab 23
  • Kein Arbeitgeberzuschuss zur GKV im Referendariat – der Beitrag ist allein zu tragen

Was nach dem Referendariat mit dem Beitrag passiert

Die Anwärterkonditionen sind an die Ausbildungszeit gebunden. Werden Sie im Anschluss in ein weiteres Beamtenverhältnis übernommen, stellt der Versicherer den Anwärtertarif auf einen regulären Beamtentarif um. Der Beitrag verändert sich dabei – die Kalkulation folgt dann den Bedingungen für Beamtinnen und Beamte auf Probe beziehungsweise auf Lebenszeit.

Wichtig ist der Blick auf den Beihilfesatz: In vielen Ländern steigt der Bemessungssatz mit dem Status oder mit berücksichtigungsfähigen Kindern, was die privat zu versichernde Restkostenquote verkleinert. Wird die Anwärterzeit dagegen ohne anschließendes Beamtenverhältnis beendet, sollten der Versicherungsschutz und die erreichten Konditionen nicht verloren gehen – hier kann eine Anwartschaft Gesundheitszustand und Kalkulationsgrundlage für die spätere Verbeamtung sichern. Wir planen diesen Übergang mit Ihnen von Anfang an mit.

FAQ

Häufige Fragen

Kann man sagen, was die PKV im Referendariat pro Monat kostet?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Der Beitrag wird individuell kalkuliert und hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beihilfesatz und gewähltem Leistungsumfang ab. Belastbar wird die Zahl erst, wenn diese Faktoren für Ihre Situation feststehen – das ermitteln wir im Bedarfscheck mit anschließender Vorprüfung.

Warum ist die PKV in der Anwärterzeit günstiger als sonst?

Weil Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf beihilfeberechtigt sind. Die Beihilfe trägt in den meisten Ländern 50 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten, sodass nur die kleine Restkostenquote privat abzusichern ist. Zusätzlich bieten die Versicherer für die Ausbildungszeit besondere Anwärterkonditionen an.

Welche Faktoren bestimmen die Höhe meines Beitrags?

Vier Faktoren: das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand, der Beihilfesatz und der gewählte Leistungsumfang. Ein früher Einstieg im Referendariat wirkt günstig, ein höherer Beihilfesatz verkleinert die zu versichernde Restkostenquote, und jeder zusätzliche Leistungsbaustein erhöht den Beitrag.

Ist die gesetzliche Krankenversicherung im Referendariat nicht billiger?

Meist nicht. In der gesetzlichen Kasse bemisst sich der Beitrag nach den gesetzlichen Sätzen auf Ihre Bezüge – 2026 greift für freiwillig versicherte Beamte ohne Krankengeldanspruch der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag sowie die Pflegeversicherung. Diesen Beitrag tragen Sie im Referendariat allein, ohne Arbeitgeberzuschuss, und Ihr Beihilfeanspruch bleibt ungenutzt. In Ländern mit pauschaler Beihilfe kann der Verbleib in der Kasse dennoch sinnvoll sein.

Was passiert mit dem Beitrag nach dem Referendariat?

Die Anwärterkonditionen gelten nur für die Ausbildungszeit. Mit der Übernahme in ein weiteres Beamtenverhältnis stellt der Versicherer auf einen regulären Beamtentarif um; der Beitrag verändert sich entsprechend. In vielen Ländern steigt zugleich der Beihilfesatz, was die privat zu versichernde Restkostenquote verkleinert.

Erhöht ein Zahnbaustein den Beitrag – und wann brauche ich ihn?

Ein Zahnbaustein wirkt auf den Beitrag, schließt aber eine sonst offene Lücke. In mehreren Bundesländern – Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, dem Saarland und Sachsen – ist Zahnersatz in der Anwärterzeit von der Beihilfe ausgeschlossen oder mit Wartezeit belegt. Wo dieser Ausschluss besteht, fängt der Baustein die Kosten auf. Welche Regel für Sie gilt, gleichen wir im Bedarfscheck mit Ihrem Landesrecht ab (Stand 2026).

Wie erfahre ich meinen konkreten Beitrag?

Über den kostenlosen Bedarfscheck. Sie geben Status und Bundesland an, wir bestimmen Ihren Beihilfesatz und die Restkostenquote, klären den gewünschten Leistungsumfang und gehen die Gesundheitsfragen durch. Auf dieser Grundlage erhalten Sie einen für Sie gültigen Beitrag – unverbindlich.

Ihren Beihilfesatz kennen – in wenigen Minuten

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