
Ratgeber · Beihilfe
Pauschale Beihilfe (Hamburger Modell): Für wen sich der GKV-Zuschuss lohnt – und was er wirklich kostet
Fachlich geprüft von Peter Wagner und Jürgen Fink, DBV Fink & Wagner · Aktualisiert Juli 2026 · Lesezeit 9 Min.
Statt der klassischen Beihilfe auf Ihre Restkosten übernimmt der Dienstherr im Hamburger Modell die Hälfte Ihres Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich – und damit eine Entscheidung, die sich vor der Unterschrift durchrechnen lässt.
Kurz beantwortet
Für wen lohnt sich die pauschale Beihilfe im Hamburger Modell?
Die pauschale Beihilfe eignet sich vor allem für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte, für Familien mit beitragsfrei mitversicherbaren Angehörigen und bei Vorerkrankungen, die eine private Krankenversicherung verteuern würden. Der Dienstherr übernimmt 50 Prozent des GKV-Beitrags – 2026 je nach Einkommen meist rund 300 bis maximal 491 Euro im Monat. Dem stehen dauerhafte Nachteile gegenüber: Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich, der individuelle Beihilfeanspruch entfällt, und die Pflegeversicherung wird spürbar teurer. Deshalb gilt: vor der Unterschrift durchrechnen.
Für wen
Für wen lohnt sich die pauschale Beihilfe?
Dieser Ratgeber richtet sich an verbeamtete und angehende Lehrerinnen und Lehrer, die vor der Weichenstellung zwischen individueller Beihilfe mit privater Restkostenversicherung (sie deckt den Kostenanteil, den die Beihilfe nicht erstattet) und dem Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung stehen.
Die pauschale Beihilfe lohnt sich vor allem für vier Gruppen:
- Bereits gesetzlich versicherte Lehrkräfte, die ihren GKV-Beitrag bislang allein tragen,
- Lehrkräfte mit Familie, deren Kinder und nicht erwerbstätige Partnerinnen und Partner in der GKV beitragsfrei mitversichert wären,
- verbeamtete Lehrkräfte mit Vorerkrankungen, für die eine private Krankenversicherung nur mit Risikozuschlag möglich wäre,
- Lehrkräfte in dauerhafter Teilzeit oder niedrigeren Besoldungsgruppen, deren einkommensabhängiger GKV-Beitrag entsprechend niedrig ausfällt.
Für alleinstehende, gesunde Lehrkräfte in Vollzeit ist die individuelle Beihilfe mit privater Restkostenversicherung dagegen meist die leistungsstärkere und langfristig oft auch günstigere Wahl.
Bereits gesetzlich versicherte Lehrkräfte
Sie tragen den GKV-Beitrag bislang allein; die pauschale Beihilfe halbiert ihn, ohne dass Sie den Versicherungsweg wechseln müssen.
Lehrkräfte mit Familie
Kinder und nicht erwerbstätige Partnerinnen und Partner sind in der GKV häufig beitragsfrei mitversichert; in der individuellen Beihilfe bräuchte jedes Familienmitglied eine eigene Restkostenversicherung.
Verbeamtete Lehrkräfte mit Vorerkrankungen
Wo die PKV trotz Beamtenöffnungsaktion (Sonderaktion der privaten Versicherer, die Beamte trotz Vorerkrankungen mit begrenztem Zuschlag von höchstens 30 Prozent aufnimmt) teurer würde, ist der hälftige GKV-Zuschuss die planbarere Alternative.
Lehrkräfte in Teilzeit oder niedrigeren Besoldungsgruppen
Der GKV-Beitrag folgt dem Einkommen: Wer dauerhaft weniger verdient, zahlt automatisch weniger – die PKV kostet dagegen unabhängig vom Einkommen.
Höhe & Rechnung
Wie viel übernimmt die pauschale Beihilfe? Höhe und Beispielrechnung 2026
Die pauschale Beihilfe beträgt 50 Prozent Ihres Beitrags zur Krankenvollversicherung – in der Praxis meist zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. 2026 sind das bei 5.000 Euro Monatsbrutto rund 422 Euro im Monat, höchstens 491,16 Euro ab der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro.
So setzt sich der Beitrag zusammen: Als freiwillig versicherte Beamtin oder versicherter Beamter zahlen Sie den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent statt 14,6 Prozent – Sie haben keinen Anspruch auf Krankengeld, weil der Dienstherr bei Krankheit die Besoldung weiterzahlt. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, im Bundesdurchschnitt 2,9 Prozent (Stand 2026).
Die Formel: GKV-Beitrag = Einkommen × (14 % + Zusatzbeitrag) → davon übernimmt der Dienstherr die Hälfte.
| Beispiel (Monatsbrutto) | GKV-Beitrag (16,9 %) | Pauschale Beihilfe (50 %) | Ihr Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Lehrkraft A13, Vollzeit (ca. 5.000 €) | 845,00 € | 422,50 € | 422,50 € |
| Lehrkraft A13, Teilzeit ~70 % (ca. 3.500 €) | 591,50 € | 295,75 € | 295,75 € |
| Ab Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €) | 982,31 € | 491,16 € | 491,16 € |
Zur Rechnung seitlich wischen →
Mehr als 491,16 Euro im Monat gibt es 2026 also nicht – auch dann nicht, wenn Sie die pauschale Beihilfe mit einer privaten Vollversicherung kombinieren, deren Beitrag darüber liegt. Der Zuschuss ist auf die Hälfte des Höchstbeitrags der GKV gedeckelt. Hinzu kommt in jedem Fall die Pflegeversicherung, die bei der pauschalen Beihilfe teurer ausfällt als in der privaten Pflegepflichtversicherung – die Rechnung dazu finden Sie unten bei den Nachteilen.
Hinweis: Beispielrechnung mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag; Ihre Krankenkasse kann abweichen. Die genaue Ausgestaltung – etwa die Behandlung des Zusatzbeitrags – richtet sich nach dem Landesrecht.
Unterschied zur Beihilfe
Was ist der Unterschied zwischen pauschaler und individueller Beihilfe?
Die individuelle Beihilfe erstattet einen Anteil jeder einzelnen Krankheitsrechnung – in den meisten Ländern 50 Prozent, mit zwei oder mehr Kindern und im Ruhestand meist 70 Prozent; den Rest deckt eine beihilfekonforme private Restkostenversicherung. Die pauschale Beihilfe beinhaltet dagegen ausschließlich einen Zuschuss von pauschal 50 Prozent zu Ihrem Versicherungsbeitrag – dauerhaft, unabhängig von Kinderzahl und auch im Ruhestand. Ihre Behandlungen laufen dann vollständig über den Leistungskatalog der gewählten Kasse.
| Merkmal | Individuelle Beihilfe | Pauschale Beihilfe |
|---|---|---|
| Was wird bezahlt? | Anteil jeder einzelnen Rechnung | 50 % des Versicherungsbeitrags |
| Beihilfesatz | 50 %, mit ≥2 Kindern / im Ruhestand meist 70 % | Immer 50 %, keine Erhöhung |
| Ergänzung nötig | Private Restkostenversicherung | Keine (GKV-Vollschutz) |
| Leistungsniveau | Beihilfe + PKV-Tarif, u. a. Wahlleistungen möglich | GKV-Leistungskatalog |
| Familie | Angehörige beihilfeberechtigt (Kinder i. d. R. 80 %), je eigene Restkostenversicherung | GKV-Familienversicherung häufig beitragsfrei |
| Pflegeversicherung | Private Pflegepflichtversicherung (ca. 30 €/Monat) | Gesetzliche Pflegeversicherung (einkommensabhängig, teurer) |
| Abrechnung | Vorleistung, Einreichung bei Beihilfe + PKV | Kasse rechnet direkt ab |
| Widerruflich? | Wechsel zur pauschalen Beihilfe möglich (wo angeboten) | In der Regel unwiderruflich |
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Vorteile
Welche Vorteile hat die pauschale Beihilfe?
Einkommensabhängiger, hälftig bezuschusster Beitrag
Der GKV-Beitrag folgt Ihrem Einkommen. In Elternzeit, bei Teilzeit oder in niedrigeren Besoldungsgruppen sinkt er automatisch – die PKV-Prämie bliebe gleich. Mit dem hälftigen Zuschuss zahlen Sie effektiv 8,45 Prozent Ihres Einkommens (2026, bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag).
Keine Gesundheitsprüfung, kein Risikozuschlag
Wer die Voraussetzungen für die freiwillige Mitgliedschaft erfüllt – insbesondere die Vorversicherungszeiten nach § 9 SGB V –, bleibt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag gesetzlich versichert. Wo die PKV trotz Beamtenöffnungsaktion einen Risikozuschlag von bis zu 30 Prozent erheben würde, rechnet sich der GKV-Weg mit Zuschuss deutlich schneller. Ein Wechsel aus einer bestehenden PKV zurück in die GKV ist für Beamtinnen und Beamte dagegen in aller Regel nicht möglich.
Beitragsfreie Familienversicherung
Kinder und nicht erwerbstätige Partnerinnen und Partner sind in der GKV unter den üblichen Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. In der individuellen Beihilfe braucht jedes Familienmitglied eine eigene Restkostenversicherung.
Einfache Abrechnung ohne Vorleistung
Die Kasse rechnet direkt mit den Behandlern ab. Das getrennte Einreichen bei Beihilfestelle und privater Krankenversicherung – inklusive Vorleistung aus eigener Tasche – entfällt.
Nachteile
Welche Nachteile hat die pauschale Beihilfe?
Die pauschale Beihilfe hat sechs wesentliche Nachteile:
- Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
- Der individuelle Beihilfeanspruch entfällt dauerhaft.
- Der Zuschuss bleibt lebenslang bei 50 Prozent – der individuelle Beihilfesatz stiege mit Kindern und im Ruhestand auf meist 70 Prozent.
- Die gesetzliche Pflegeversicherung ist deutlich teurer als die private Pflegepflichtversicherung.
- Beiträge fallen auch auf Miet- und Kapitaleinkünfte an.
- Bei Versetzung in ein Land ohne das Modell tragen Sie den Beitrag allein.
Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich
In den meisten Ländern verzichten Sie mit dem Antrag dauerhaft auf die individuelle Beihilfe – so etwa in Baden-Württemberg (§ 78a LBG BW), Hamburg (§ 80 HmbBG) oder Sachsen (§ 80a SächsBG). Eine spätere Rückkehr zur klassischen Restkostenbeihilfe ist dann nicht mehr vorgesehen. Deshalb sollte vor der Unterschrift feststehen, dass das Modell zu Ihrer Lebensplanung passt.
Der individuelle Beihilfeanspruch entfällt
Mit der pauschalen Beihilfe erhalten Sie nicht mehr 50 Prozent auf einzelne Arzt-, Zahn- oder Krankenhausrechnungen erstattet, sondern nur noch den hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Alle Leistungen laufen dann über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung – mit deren Grenzen etwa bei Zahnersatz, Heilmitteln oder Wahlleistungen im Krankenhaus.
Der Zuschuss bleibt bei 50 Prozent – lebenslang
Bei der individuellen Beihilfe steigt der Beihilfesatz mit dem zweiten Kind und im Ruhestand in den meisten Ländern auf 70 Prozent: Nur noch 30 Prozent der Kosten müssen privat abgesichert werden, die Restkostenversicherung wird günstiger. Die pauschale Beihilfe kennt diese Dynamik nicht – es bleiben 50 Prozent des Beitrags, unabhängig von Familiensituation und Lebensphase.
Die Pflegeversicherung wird deutlich teurer
Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Mit der pauschalen Beihilfe verzichten Sie auf die private Pflegepflichtversicherung für Beamte, die rund 30 Euro im Monat kostet. Stattdessen zahlen Sie als freiwillig gesetzlich Versicherte den halben Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung – 1,8 statt 3,6 Prozent, weil sich der Dienstherr über die Beihilfe weiterhin an Pflegekosten beteiligt. Der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent kommt allerdings voll dazu.
Beispiel (2026): Kinderlose Lehrkraft mit Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 € × 2,4 % = 139,50 Euro monatlich – über 100 Euro mehr als die private Pflegepflichtversicherung. Mit Kind und 5.000 Euro Einkommen: 1,8 % = 90 Euro – immer noch etwa das Dreifache. Dieser Posten fehlt in vielen Vergleichsrechnungen und kann das Ergebnis kippen.
Beiträge auch auf Miete, Zinsen und andere Einkünfte
Als freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen Sie Beiträge nicht nur auf die Besoldung: Neben ihr zählen etwa Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung oder Pacht bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit. Wer eine vermietete Wohnung oder ein größeres Depot hat, zahlt spürbar mehr. Besonderheit in Sachsen: Bei einkommensabhängigem Beitrag bemisst sich die pauschale Beihilfe nur nach dem auf die Besoldung entfallenden Beitragsanteil, während der GKV-Beitrag auf das Gesamteinkommen anfällt – die Schere geht weiter auf.
Ein Länderwechsel kann die Rechnung kippen
Nicht jedes Bundesland kennt die pauschale Beihilfe. Wechseln Sie in ein Land ohne dieses Modell – etwa Bayern, Hessen oder Nordrhein-Westfalen –, tragen Sie den GKV-Beitrag vollständig allein. Der theoretische Weg zurück in die individuelle Beihilfe mit PKV wird mit höherem Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung und ohne Alterungsrückstellungen (das in jungen Jahren angesparte Beitragspolster, das die PKV im Alter bezahlbar hält) teuer – und kann bei ernsten Vorerkrankungen ganz scheitern.
Bundesländer
In welchen Bundesländern gibt es die pauschale Beihilfe? (Stand Juli 2026)
Die pauschale Beihilfe gibt es aktuell in zehn Bundesländern: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Schleswig-Holstein bietet nur eine eingeschränkte Variante ohne allgemeines Wahlrecht. Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und der Bund kennen das Modell bislang nicht.
| Dienstherr | Pauschale Beihilfe | Seit / Status | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | ✓ | 2023 | § 78a LBG BW |
| Bayern | ✗ | — | — |
| Berlin | ✓ | 2020 | § 76 Abs. 5 LBG Bln |
| Brandenburg | ✓ | 2020 | § 62 Abs. 6 LBG Bbg |
| Bremen | ✓ | 2019/2020 | § 80 Abs. 7, 8 BremBG |
| Hamburg | ✓ (Ursprung des Modells) | 2018 | § 80 HmbBG |
| Hessen | ✗ (nur Sachleistungsbeihilfe) | — | — |
| Mecklenburg-Vorpommern | ✓ | 1. Mai 2026 | § 80a LBG M-V |
| Niedersachsen | ✓ | 2024 | § 80a NBG |
| Nordrhein-Westfalen | ✗ (Koalitionsvertrag) | — | — |
| Rheinland-Pfalz | ✗ (Einführung diskutiert, Gesetzentwurf 2025: § 66a LBG-E) | — | — |
| Saarland | ✗ (in Diskussion) | — | — |
| Sachsen | ✓ (nur auf Besoldungsanteil) | 2024 | § 80a SächsBG |
| Sachsen-Anhalt | ✓ | 1. Januar 2026 | § 3d BesVersEG LSA |
| Schleswig-Holstein | (✓) eingeschränkt, kein allgemeines Wahlrecht | 2024 (Gesetz von 2023) | — |
| Thüringen | ✓ | 2020 | § 72 Abs. 6 ThürBG |
| Bund | ✗ | — | — |
Zur Ländertabelle seitlich wischen →
Sonderfall Hessen: Statt der pauschalen Beihilfe gibt es die Sachleistungsbeihilfe nach § 5 Abs. 5 HBeihVO: Freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte erhalten 50 Prozent; beihilfefähig ist der nachgewiesene Geldwert der von der gesetzlichen Krankenversicherung als Sachleistung erbrachten Leistungen abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen.
Sonderfall Schleswig-Holstein: Kein allgemeines Wahlrecht – die pauschale Beihilfe erhalten nur vier Gruppen: Personen, denen der Weg in die PKV verschlossen ist oder die dort finanziell benachteiligt wären; versetzte Landesbeamte, die den Zuschuss beim früheren Dienstherrn schon erhielten; wer am Stichtag 30. November 2023 freiwillig gesetzlich versichert war; sowie neu Verbeamtete auf Zeit oder auf Widerruf.
Ruhestand
Was gilt im Ruhestand?
Im Ruhestand zeigt sich der größte Langfrist-Unterschied: Bei der individuellen Beihilfe steigt der Beihilfesatz für Versorgungsempfänger in den meisten Ländern auf 70 Prozent – nur noch 30 Prozent der Krankheitskosten müssen privat versichert werden. Die pauschale Beihilfe bleibt dagegen bei 50 Prozent des Beitrags. Bemessungsgrundlage ist dann Ihre Pension – höchstens 71,75 Prozent der letzten Bezüge (Höchstversorgungssatz). Der GKV-Beitrag sinkt also mit, bleibt aber einkommensabhängig, und auch auf Miet- und Kapitaleinkünfte fallen weiterhin Beiträge an.
Der Zugang zur beitragsgünstigeren Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bleibt Beamtinnen und Beamten in aller Regel verschlossen, weil die Pension keine gesetzliche Rente ist; auch wer über frühere Angestelltenjahre eine kleine Rente bezieht, zahlt auf die Pension weiter volle Beiträge als Versorgungsbezug (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Auch der Pflege-Mehrbeitrag läuft lebenslang weiter.
Antrag
Wie beantragen Sie die pauschale Beihilfe? Voraussetzungen und Fristen
Sie beantragen die pauschale Beihilfe schriftlich bei der Beihilfestelle Ihres Dienstherrn. Voraussetzung ist eine Vollversicherung in der gesetzlichen (oder privaten) Krankenversicherung; mit dem Antrag erklären Sie den dauerhaften Verzicht auf die individuelle Beihilfe. In den meisten Ländern gilt eine Antragsfrist – üblich sind einige Monate ab Verbeamtung oder ab Inkrafttreten der Regelung; die Details regelt das Landesrecht.
- Sie sind bereits verbeamtet und freiwillig gesetzlich versichert: Prüfen Sie die Antragsfrist Ihres Landes – teils gelten Stichtags- oder Übergangsregelungen für Bestandsbeamte.
- Sie werden neu verbeamtet: Rechnen Sie vor dem Antrag beide Wege durch, denn ein Zurück gibt es in der Regel nicht.
- Formulare stellt die Beihilfestelle Ihres Landes bereit; wir prüfen mit Ihnen vorab, welche Regelung und Frist für Ihr Bundesland gilt.
Besonderheit im Referendariat: Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf gilt die Wahl zunächst nur für diesen Abschnitt des Vorbereitungsdienstes. Mit der Verbeamtung auf Probe können Sie nach dem Recht der meisten Länder erneut wählen – erst diese Entscheidung ist in der Regel endgültig.
Unsere Einordnung
Lohnt sich die pauschale Beihilfe? Unsere Einordnung
Die klare Antwort: für die meisten verbeamteten Lehrkräfte nicht – aber für eine klar umrissene Minderheit sehr wohl. Als Hamburg das Modell 2018 einführte, entschieden sich zunächst nur rund 2 Prozent der Beamtinnen und Beamten dafür (Senatsbilanz, Stand Januar 2019); inzwischen wächst die Gruppe, unter neu verbeamteten Lehrkräften in Hamburg wählt Berichten zufolge etwa jede fünfte den GKV-Weg. Bundesweit sind dennoch rund 93 Prozent der Beamtinnen und Beamten privat versichert (PKV-Verband) – auch, weil es bis 2018 keine echte Alternative gab und ein Wechsel für Bestandsbeamte den Verlust der Alterungsrückstellungen bedeuten würde. Für Gesunde in Vollzeit sprechen der steigende Beihilfesatz, das höhere Leistungsniveau und die günstigere Pflegepflichtversicherung meist für die individuelle Beihilfe.
Umgekehrt gilt: Für Lehrkräfte mit Vorerkrankungen, mit großer Familie oder dauerhaft reduzierter Stundenzahl kann die pauschale Beihilfe die planbarere und über Jahrzehnte günstigere Lösung sein. Genau diese Fälle rechnen wir im Bedarfscheck durch – mit Ihrem Bundesland, Ihrer Besoldung und Ihrer Familiensituation. Und transparent: Als an die DBV gebundener Vermittler vermitteln wir die private Restkostenversicherung – gerade deshalb sagen wir Ihnen klar, wenn die gesetzliche Kasse mit pauschaler Beihilfe für Sie die bessere Wahl ist. Weil die Entscheidung unwiderruflich ist, verdient sie eine echte Rechnung statt einer Faustregel.
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Entscheidungshilfe: Situation, Bedeutung und Handlung
| Situation | Was das bedeutet | Handlung |
|---|---|---|
| Sie sind bereits freiwillig gesetzlich versichert | Bislang tragen Sie den GKV-Beitrag allein. Bietet Ihr Land die pauschale Beihilfe, beteiligt sich der Dienstherr zur Hälfte, ohne dass Sie den Versicherungsweg wechseln müssen. | Prüfen lassen, ob Ihr Land die pauschale Beihilfe kennt und welche Antragsfrist gilt. Wir gleichen das mit Ihrem Landesrecht ab. |
| Eine private Krankenversicherung wäre nur mit Zuschlag möglich | Bei Vorerkrankungen kann die private Restkostenversicherung teurer werden oder Ausschlüsse enthalten. Der hälftige Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung kann dann die planbarere Lösung sein. | Vor der Wahl eine anonyme Risikovoranfrage in Betracht ziehen, um beide Wege realistisch zu vergleichen. |
| Sie haben Kinder oder eine nicht erwerbstätige Partnerin bzw. einen Partner | In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familienversicherung häufig beitragsfrei. Das kann die pauschale Beihilfe gegenüber mehreren privaten Restkostenverträgen attraktiver machen. | Familiensituation im Bedarfscheck angeben, damit die Rechnung den gesamten Haushalt abbildet. |
| Ein Wechsel in ein anderes Bundesland ist möglich | Nicht jedes Land bietet die pauschale Beihilfe, und die einmal getroffene Wahl wirkt in der Regel fort. Ein späterer Wechsel kann Ihre Absicherung anders stellen als erwartet. | Vor der Entscheidung klären, welche Regelung im möglichen Zielland gilt und wie sich Ihre Wahl dort auswirkt. |
| Sie erwägen den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung | Wer verbeamtet wird, könnte grundsätzlich in die private Krankenversicherung wechseln. Mit der pauschalen Beihilfe bleiben Sie gesetzlich versichert und lassen sich den Beitrag hälftig bezuschussen. | Den Verzicht auf die individuelle Beihilfe bewusst abwägen; wer aus der GKV heraus möchte, prüft das besondere Austrittsrecht nach § 188 Absatz 4 SGB V mit uns. |
| Sie arbeiten dauerhaft in Teilzeit oder in einer niedrigeren Besoldungsgruppe | Ihr GKV-Beitrag ist einkommensabhängig entsprechend niedrig – der hälftige Zuschuss verstärkt den Effekt. | Beide Wege mit Ihrer tatsächlichen Stundenzahl durchrechnen, auch für spätere Aufstockung. |
| Sie haben Mieteinnahmen oder größere Kapitalerträge | Als freiwillig Versicherte zahlen Sie auch darauf GKV-Beiträge – die pauschale Beihilfe bezuschusst in Sachsen zudem nur den auf die Besoldung entfallenden Beitragsanteil. | Nebeneinkünfte in die Vergleichsrechnung im Bedarfscheck einbeziehen. |
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So läuft es ab
Ihr Weg in wenigen Schritten
Bedarfscheck ausfüllen
Sie starten den kostenlosen Bedarfscheck und geben Bundesland, Status und Familiensituation an. So kennen wir Ihren Beihilfesatz und wissen, ob Ihr Land die pauschale Beihilfe überhaupt anbietet.
Beide Wege gegenüberstellen
Wir stellen die individuelle Beihilfe mit privater Restkostenversicherung dem hälftigen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber – mit Blick auf Beitrag, Leistungsumfang und die Absicherung Ihrer Familie.
Gesundheit und Vorerkrankungen einordnen
Wir klären, ob eine private Krankenversicherung für Sie ohne Einschränkung möglich wäre oder ob Zuschläge zu erwarten sind. Bei Vorerkrankungen kann eine anonyme Risikovoranfrage die Grundlage schaffen.
Länderwechsel und Ruhestand mitdenken
Wir berücksichtigen, ob eine Versetzung in ein anderes Land realistisch ist und wie sich Ihre Wahl im Ruhestand auswirkt – denn der einmal gewählte Weg lässt sich später meist nicht zurücknehmen.
Entscheidung vorbereiten
Sie erhalten eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre Wahl. Die Entscheidung treffen Sie – wir sorgen dafür, dass Sie die Folgen der unwiderruflichen Festlegung vorher kennen.
FAQ
Häufige Fragen
Was ist die pauschale Beihilfe im Hamburger Modell?
Die pauschale Beihilfe ist eine Alternative zur klassischen, individuellen Beihilfe. Statt einen Anteil einzelner Rechnungen zu erstatten, übernimmt der Dienstherr 50 Prozent des Beitrags zu Ihrer Krankenvollversicherung – meist zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Weil Hamburg das Modell 2018 als erstes Land eingeführt hat, spricht man vom Hamburger Modell.
Für wen lohnt sich die pauschale Beihilfe?
Vor allem für vier Gruppen: bereits gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte, Familien mit beitragsfrei mitversicherbaren Angehörigen, Lehrkräfte mit Vorerkrankungen sowie Beamtinnen und Beamte in dauerhafter Teilzeit oder niedrigeren Besoldungsgruppen. Für Alleinstehende ohne Vorerkrankungen in Vollzeit ist die individuelle Beihilfe mit privater Restkostenversicherung meist die leistungsstärkere und langfristig günstigere Wahl. Eine belastbare Antwort liefert nur die konkrete Rechnung.
Wie viel übernimmt die pauschale Beihilfe?
Der Dienstherr übernimmt 50 Prozent Ihres Beitrags zur Krankenvollversicherung. 2026 heißt das: Bei 5.000 Euro Monatsbrutto und durchschnittlichem Zusatzbeitrag rund 422 Euro Zuschuss, maximal 491,16 Euro ab der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 Euro). Die genaue Ausgestaltung, etwa Deckelungen oder die Behandlung des Zusatzbeitrags, richtet sich nach dem Landesrecht.
Was beinhaltet die pauschale Beihilfe?
Die pauschale Beihilfe beinhaltet ausschließlich einen monatlichen Zuschuss von 50 Prozent zum Beitrag Ihrer Krankenvollversicherung – keine Erstattung einzelner Behandlungskosten und keinen Zuschuss zur Pflegeversicherung. Ihre medizinischen Leistungen richten sich vollständig nach dem Leistungskatalog der gewählten Krankenkasse.
Welche Nachteile hat die pauschale Beihilfe?
Sechs Punkte: (1) Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich. (2) Der individuelle Beihilfeanspruch entfällt dauerhaft. (3) Der Zuschuss bleibt bei 50 Prozent – der individuelle Beihilfesatz stiege mit Kindern und im Ruhestand auf meist 70 Prozent. (4) Die gesetzliche Pflegeversicherung kostet bis zu über 100 Euro monatlich mehr als die private Pflegepflichtversicherung. (5) Beiträge fallen auch auf Miet- und Kapitaleinkünfte an. (6) Bei Versetzung in ein Land ohne das Modell tragen Sie den Beitrag allein.
Was ist der Unterschied zwischen pauschaler und individueller Beihilfe?
Die individuelle Beihilfe erstattet einen Anteil jeder einzelnen Rechnung – meist 50 Prozent, mit zwei Kindern oder im Ruhestand 70 Prozent; den Rest deckt eine private Restkostenversicherung. Die pauschale Beihilfe zahlt stattdessen einen dauerhaften Zuschuss von 50 Prozent zum Beitrag Ihrer Krankenvollversicherung. Der Anspruch auf Erstattung einzelner Rechnungen entfällt, und die Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
In welchen Bundesländern gibt es die pauschale Beihilfe?
Die pauschale Beihilfe gibt es aktuell in zehn Bundesländern: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (seit 1. Mai 2026), Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt (seit 1. Januar 2026) und Thüringen. Schleswig-Holstein bietet nur eine eingeschränkte Variante ohne allgemeines Wahlrecht. Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und der Bund kennen das Modell bislang nicht (Stand Juli 2026).
Ist die Wahl der pauschalen Beihilfe wirklich unwiderruflich?
In den meisten Ländern ja. Mit dem Antrag verzichten Sie dauerhaft auf die individuelle Beihilfe, und eine Rückkehr zur klassischen Restkostenbeihilfe ist nicht vorgesehen. Der genaue Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Wegen dieser Tragweite sollte die Entscheidung vor der Unterschrift durchgerechnet werden.
Was passiert mit meinem individuellen Beihilfeanspruch?
Er entfällt. Sie erhalten dann nicht mehr einen Anteil auf einzelne Arzt-, Zahn- oder Krankenhausrechnungen erstattet, sondern nur noch den hälftigen Zuschuss zum Beitrag Ihrer Krankenvollversicherung. Alle Leistungen laufen über deren Leistungskatalog.
Was kostet die Pflegeversicherung bei der pauschalen Beihilfe?
Sie zahlen den halben Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung (1,8 Prozent), Kinderlose zuzüglich 0,6 Prozent Zuschlag. An der Beitragsbemessungsgrenze sind das 2026 bis zu 139,50 Euro im Monat – die private Pflegepflichtversicherung für Beamte kostet etwa 30 Euro. Ein Zuschuss des Dienstherrn zur Pflegeversicherung ist mit der pauschalen Beihilfe nicht verbunden.
Muss ich auch auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge Beiträge zahlen?
Ja. Als freiwillig gesetzlich versicherte Beamtin oder versicherter Beamter zahlen Sie Beiträge auf alle beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze – neben der Besoldung zählen etwa Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung oder Pacht mit. In Sachsen wird die pauschale Beihilfe bei einkommensabhängigem Beitrag zudem nur auf den auf die Besoldung entfallenden Beitragsanteil gewährt.
Welche Voraussetzungen gelten für die pauschale Beihilfe?
Ihr Dienstherr muss das Modell anbieten, Sie brauchen eine Krankenvollversicherung (in der Regel die freiwillige GKV mit den Vorversicherungszeiten nach § 9 SGB V), und Sie erklären mit dem Antrag den dauerhaften Verzicht auf die individuelle Beihilfe. In den meisten Ländern gilt eine Antragsfrist nach Verbeamtung; Details regelt das Landesrecht.
Was gilt bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland oder im Ruhestand?
Die pauschale Beihilfe läuft im Ruhestand unverändert mit 50 Prozent weiter; Bemessungsgrundlage ist dann die Pension (höchstens 71,75 Prozent der letzten Bezüge). Zum Vergleich: Der individuelle Beihilfesatz stiege für Versorgungsempfänger meist auf 70 Prozent. In die Krankenversicherung der Rentner kommen Beamtinnen und Beamte in aller Regel nicht. Bei Versetzung in ein Land ohne das Modell tragen Sie den Beitrag allein.
Kann ich als Beamtin oder Beamter trotzdem in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?
Ja. Verbeamtung bedeutet keine Pflicht zur privaten Krankenversicherung. Wo die pauschale Beihilfe angeboten wird, können Sie freiwillig gesetzlich versichert bleiben und sich den Beitrag hälftig bezuschussen lassen. Wer umgekehrt aus der gesetzlichen Krankenversicherung heraus in die private wechseln möchte, prüft dafür das besondere Austrittsrecht nach § 188 Absatz 4 SGB V.
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