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Erschöpfter verbeamteter Lehrer am Pult – dienstunfähig als Lehrer und die Versorgungslücke absichern

Ratgeber Dienstunfähigkeit

Dienstunfähig als Lehrer – was dann?

Wenn ein Lehrer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr unterrichten kann, entscheidet der Dienstherr über den vorzeitigen Ruhestand. Was das für Ruhegehalt und Einkommen bedeutet – und warum die Versorgungslücke gerade in jungen Dienstjahren groß ist.

Aktualisiert 8. August 2026 · Lesezeit 10 Min.

Kurz beantwortet

Was passiert, wenn ich als Lehrer dienstunfähig werde?

Wird ein auf Lebenszeit verbeamteter Lehrer dienstunfähig, versetzt der Dienstherr ihn in den Ruhestand und zahlt ein Ruhegehalt – das in jungen Dienstjahren deutlich unter den letzten Bezügen liegt. Referendare und Beamte auf Widerruf erhalten meist gar keine Versorgung. Diese Lücke schließt eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel.

Das Wichtigste im Überblick

  • Dienstunfähig ist, wer seine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann – als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und voraussichtlich nicht innerhalb einer landesrechtlich bestimmten Frist wieder voll dienstfähig wird (§ 26 Abs. 1 BeamtStG; Bundesbeamte: weitere sechs Monate, § 44 BBG).
  • 17 Prozent der 55.900 Neupensionierungen des öffentlichen Dienstes 2024 erfolgten wegen Dienstunfähigkeit – im Durchschnitt mit 55,8 Jahren (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 455 vom 17.12.2025).
  • Auf Lebenszeit Verbeamtete erhalten ein Ruhegehalt (1,79375 Prozent je Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent) – Zurechnungszeit (fiktiv hinzugerechnete Dienstjahre) und Mindestversorgung (gesetzliche Untergrenze) federn frühe Fälle teilweise ab.
  • Referendarinnen, Referendare sowie Beamtinnen und Beamte auf Probe werden in der Regel entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (die Beiträge werden rückwirkend in die Rentenkasse eingezahlt).
  • Gegen die Zurruhesetzung oder Entlassung sind Widerspruch und Klage möglich; später ist auch eine Rückkehr in den Dienst (Reaktivierung) vorgesehen.

Wann ist man dienstunfähig als Lehrer?

Dienstunfähig ist eine Lehrkraft, die wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen ihre Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann (§ 26 Abs. 1 BeamtStG, für Bundesbeamte § 44 BBG). Die Entscheidung trifft der Dienstherr auf Basis des amtsärztlichen Gutachtens – nicht die Lehrkraft und nicht ihre Versicherung.

Die Drei-von-sechs-Monats-Regel in der Praxis

Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und voraussichtlich nicht innerhalb einer landesrechtlich bestimmten Frist wieder voll dienstfähig wird. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte nennt § 44 Abs. 1 Satz 2 BBG dafür weitere sechs Monate.

Im Schuldienst heißt das in der Regel: Eine durchgehende Krankschreibung über ein Schulhalbjahr kann das Verfahren auslösen. Ob und wann, richtet sich nach dem Recht Ihres Landes.

Was bekommt ein Lehrer bei Dienstunfähigkeit?

Das hängt vom Status ab: Auf Lebenszeit verbeamtete Lehrkräfte werden in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt – es wächst mit jedem Dienstjahr um 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens auf 71,75 Prozent. Referendare und Beamte auf Probe werden in der Regel entlassen und nachversichert.

Die Rechnung in Euro führt Geld bei Dienstunfähigkeit.

Nachversichert statt versorgt

Wer entlassen wird, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das hilft am Anfang wenig: Die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 SGB VI) ist zu Berufsbeginn meist nicht erfüllt.

Hinzu kommt die höhere Hürde: Volle Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass weniger als drei Stunden tägliche Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbleiben (§ 43 SGB VI) – deutlich mehr als die beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit verlangt. Mehr dazu bei den Berufsanfängern.

Ausnahme Dienstunfall und Dienstbeschädigung

Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall oder einer sonstigen Dienstbeschädigung, gilt die fünfjährige Wartezeit des Beamtenversorgungsrechts nicht (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG) – nicht zu verwechseln mit der Wartezeit der Rentenversicherung aus dem vorigen Abschnitt.

Beamtinnen und Beamte auf Probe werden in diesem Fall in den Ruhestand versetzt statt entlassen (§ 28 Abs. 1 BeamtStG); zusätzlich kommt Unfallfürsorge in Betracht (§§ 30 ff. BeamtVG).

Welche Krankheiten führen zur Dienstunfähigkeit?

Rechtlich kommt es nicht auf die Diagnose an, sondern darauf, ob die Dienstpflichten dauerhaft erfüllbar bleiben – das gilt für Lehrkräfte wie für alle Beamtinnen und Beamten. In der Praxis zählen psychische Erkrankungen zu den häufigsten Gründen; daneben spielen weitere Krankheitsbilder eine große Rolle.

Ein Lehrer-Spezifikum sind Stimm- und Sprechstörungen, die das Unterrichten unmöglich machen können.

Gerade psychische Erkrankungen sind der klassische Fall, in dem der Maßstab der Berufsunfähigkeit und das amtsärztliche Votum auseinanderfallen – warum das für den Vertrag entscheidend ist, zeigt die echte DU-Klausel.

  • psychische Erkrankungen – Depressionen, Angststörungen, ausgeprägte Erschöpfungszustände,
  • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats,
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
  • Krebserkrankungen.

Wie häufig trifft es Lehrkräfte? Die amtlichen Zahlen

Belastbare Zahlen liefert die Versorgungsempfängerstatistik des Statistischen Bundesamts: 2024 gab es im öffentlichen Dienst 55.900 Neupensionierungen, 17 Prozent davon wegen Dienstunfähigkeit – im Durchschnitt mit 55,8 Jahren, gut ein Jahrzehnt vor der Regelaltersgrenze. Rund jede vierte Neupensionierung kam aus dem Schuldienst (14.400 von 55.900).

Im Bestand aller Pensionärinnen und Pensionäre ist der Schuldienst der Länder mit 466.700 Personen (32,9 Prozent, Stand 1. Januar 2025) die größte Gruppe. Eine lehrerspezifische Dienstunfähigkeits-Quote weist die Statistik nicht gesondert aus – kursierende Zahlen wie „jede dritte Lehrkraft“ sind nicht belegt.

Vom Krankenstand bis zur Entscheidung: was dazwischen liegt

Besoldung während der Krankheit

Verbeamtete Lehrkräfte erhalten ihre Besoldung bei Krankheit grundsätzlich weiter – eine Sechs-Wochen-Grenze mit anschließendem Krankengeld gibt es hier nicht. Die gilt nur für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Einzelheiten regelt das Landesrecht.

Widerspruch, Klage — und Ihre Pflichten

Gegen die Zurruhesetzung oder die Entlassung sind Widerspruch und verwaltungsgerichtliche Klage möglich; eigene ärztliche Stellungnahmen können in das Verfahren einfließen.

Umgekehrt gilt eine Pflicht: Auf Weisung des Dienstherrn müssen Sie sich amtsärztlich untersuchen lassen. Wir beraten zur Absicherung, nicht zum Verwaltungsstreit – für diesen Weg ist rechtlicher Rat der richtige Ort.

Rückkehr in den Dienst: die Reaktivierung

Ist die Dienstfähigkeit wiederhergestellt, sieht das Gesetz die erneute Berufung vor (§ 29 BeamtStG; für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte § 46 BBG). Einem Antrag ist zu entsprechen, wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen; die Frist bestimmt das Landesrecht, längstens zehn Jahre nach der Zurruhesetzung.

Für die Absicherung heißt das: Die DU-Rente endet mit der Reaktivierung – ein Bedingungsdetail, das ins Gespräch gehört.

Beihilfe und PKV im Ruhestand

Mit der Zurruhesetzung steigt der Beihilfesatz in der Regel auf 70 Prozent (Bund-Referenz: § 46 Abs. 2 BBhV; das Landesrecht kann abweichen). Der beihilfekonforme Restkostentarif muss dann weniger abdecken und wird entsprechend angepasst. Tiefe: PKV im Ruhestand.

Für wen

Für wen diese Seite ist

Der Ratgeber richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer in jeder Phase der Laufbahn – vom Referendariat bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit.

  • Referendarinnen und Referendare

    Beamte auf Widerruf: In der Regel noch keine Versorgungsansprüche, weil die Wartezeit nicht erfüllt ist. Genau hier ist die Lücke am größten.

  • Lehrer auf Probe

    Beamte auf Probe stehen zwischen Widerruf und Lebenszeit. Ansprüche entstehen erst mit erfüllter Wartezeit – die private Absicherung sollte vorher stehen.

  • Verbeamtete Lehrer auf Lebenszeit

    Ein Ruhegehalt ist zwar zugesagt, fällt bei früher Dienstunfähigkeit aber niedrig aus. Die Versorgungslücke bleibt bis zur regulären Pension bestehen.

  • Angestellte Lehrer

    Ohne Beamtenstatus greift die gesetzliche Erwerbsminderungsrente – meist niedrig und an strenge Voraussetzungen geknüpft. Auch hier lohnt der Blick auf eine private Absicherung.

Worum es geht

Diese Risiken sollten Sie kennen

Die beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit folgt eigenen Regeln, die sich von privaten Berufsunfähigkeitsbedingungen unterscheiden. Drei Punkte werden häufig unterschätzt.

Junge Dienstjahre, niedriges Ruhegehalt

Das Ruhegehalt wächst mit den Dienstjahren. Wer früh in der Laufbahn dienstunfähig wird, hat nur wenige Jahre angesammelt – die Versorgung liegt spürbar unter den letzten Bezügen.

Wartezeit nicht erfüllt

Versorgungsansprüche setzen grundsätzlich eine fünfjährige Wartezeit voraus. Referendare und Beamte auf Widerruf erfüllen sie meist nicht und werden bei Dienstunfähigkeit ohne Ruhegehalt entlassen.

Psychische Belastung im Lehrberuf

Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigen Ursachen für eine vorzeitige Zurruhesetzung im Schuldienst. Eine solide Absicherung sollte solche Diagnosen ausdrücklich einschließen.

So läuft es ab

Ihr Weg in wenigen Schritten

So läuft der Weg von der Erkrankung bis zur Versorgungsentscheidung – und an welcher Stelle die private Absicherung greift.

  1. Erkrankung und Dienstausfall

    Eine gesundheitliche Beeinträchtigung führt dazu, dass der Lehrer seinen Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr nachkommen kann.

  2. Amtsärztliche Untersuchung

    Der Dienstherr veranlasst eine amtsärztliche Begutachtung. Das ärztliche Votum ist die Grundlage für die weitere Entscheidung.

  3. Prüfung anderweitiger Verwendung

    Vor der Zurruhesetzung prüft der Dienstherr, ob eine anderweitige oder begrenzte Verwendung möglich ist. Erst danach steht die Dienstunfähigkeit fest.

  4. Zurruhesetzung oder Entlassung

    Auf Lebenszeit verbeamtete Lehrer werden in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt. Ohne erfüllte Wartezeit erfolgt in der Regel eine Entlassung ohne Versorgung.

  5. Private Absicherung leistet

    Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel zahlt die vereinbarte Rente, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt und den Lehrer in den Ruhestand versetzt – ohne eigene medizinische Nachprüfung.

Entscheidungshilfe

Situation, Bedeutung und Handlung

Ob und wie stark die Versorgungslücke ausfällt, hängt vom Beamtenstatus und den bisherigen Dienstjahren ab. Diese Übersicht hilft bei der Einordnung.

Entscheidungshilfe — Situation, was das bedeutet und welche Handlung sich empfiehlt
SituationWas das bedeutetHandlung
Referendariat / Beamter auf WiderrufWartezeit für Versorgungsansprüche in der Regel nicht erfüllt; bei Dienstunfähigkeit droht Entlassung ohne Ruhegehalt.Private Absicherung früh prüfen – der Gesundheitszustand ist zu Laufbahnbeginn meist am günstigsten.
Beamter auf ProbeAnsprüche entstehen erst mit erfüllter Wartezeit; bis dahin besteht eine Lücke.Bestehende Absicherung überprüfen und gegebenenfalls den Schutz vor der Verbeamtung auf Lebenszeit sichern.
Auf Lebenszeit, wenige DienstjahreRuhegehalt fällt niedrig aus; die Differenz zu den letzten Bezügen ist groß.Höhe der Versorgungslücke ermitteln und über eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließen.
Auf Lebenszeit, viele DienstjahreRuhegehalt ist höher, dennoch bleibt meist ein Einkommensrückgang gegenüber den aktiven Bezügen.Restlücke bewerten und den vorhandenen Schutz an die aktuelle Lebenssituation anpassen.
Angestellte LehrerKein Ruhegehalt; es greift die gesetzliche Erwerbsminderungsrente mit strengen Voraussetzungen.Private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsabsicherung prüfen, um das Einkommen zu sichern.

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Dienstunfähigkeit absichern: Beratung anfragen

Dienstunfähigkeit ist nicht dasselbe wie Berufsunfähigkeit

Die beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit ist gesetzlich geregelt: § 44 BBG gilt für Bundesbeamte, § 26 BeamtStG für Landesbeamte – und damit für die meisten Lehrer, weil Schule Ländersache ist. Dienstunfähig ist, wer wegen des körperlichen oder gesundheitlichen Zustands seine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Über die Feststellung entscheidet der Dienstherr auf Grundlage des amtsärztlichen Votums.

Private Berufsunfähigkeitsbedingungen prüfen dagegen nach eigenen Maßstäben, ob und in welchem Umfang der zuletzt ausgeübte Beruf noch ausgeübt werden kann. Diese beiden Prüfungen sind nicht deckungsgleich: Es ist möglich, dass der Dienstherr einen Lehrer in den Ruhestand versetzt, ein reiner Berufsunfähigkeitsschutz aber nicht leistet, weil er den Grad der Beeinträchtigung anders bewertet.

Deshalb kommt es auf die Vertragsklausel an: Bei einer echten DU-Klausel folgt die Versicherung dem Votum des Dienstherrn – die vereinbarte Rente knüpft an die Feststellung der Dienstunfähigkeit und die Versetzung in den Ruhestand an, ohne eigene medizinische Nachprüfung.

Wie das Ruhegehalt berechnet wird

Das Ruhegehalt bemisst sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und dem erreichten Ruhegehaltssatz, der mit jedem Dienstjahr steigt. Wer erst wenige Jahre im Dienst ist, hat einen entsprechend niedrigen Satz erreicht – das Ruhegehalt liegt dann deutlich unter den letzten aktiven Bezügen.

Bei einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es Zurechnungs- und Mindestregelungen, die die Versorgung teilweise abfedern. Sie ändern aber nichts am Grundproblem: Je früher die Dienstunfähigkeit eintritt, desto größer ist der Abstand zwischen Versorgung und gewohntem Einkommen.

Die konkreten Sätze und Berechnungsdetails richten sich nach dem jeweiligen Landesbesoldungs- und Versorgungsrecht (Stand 2026) und können sich zwischen den Bundesländern unterscheiden. Für Ihre Situation rechnen wir die Lücke gemeinsam durch.

Das Ruhegehalt bemisst sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und dem Ruhegehaltssatz: 1,79375 Prozent je Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent. Bei Dienstunfähigkeit wird die Zeit bis zum 60. Lebensjahr zu zwei Dritteln als Zurechnungszeit angerechnet; ein Versorgungsabschlag von 3,6 Prozent je Jahr des vorgezogenen Ruhestands (höchstens 10,8 Prozent) mindert das Ergebnis.

Nach unten sichert die Mindestversorgung ab. Diese Bund-Referenzwerte des Beamtenversorgungsrechts können im Landesrecht abweichen — die vollständige Beispielrechnung mit Euro-Beträgen steht bei Geld bei Dienstunfähigkeit.

Warum Referendare besonders betroffen sind

Referendarinnen und Referendare sind Beamte auf Widerruf. Versorgungsansprüche setzen grundsätzlich eine fünfjährige Wartezeit voraus, die in dieser Phase noch nicht erfüllt ist. Wird eine Referendarin während des Vorbereitungsdienstes dienstunfähig, endet das Beamtenverhältnis in der Regel durch Entlassung – ohne Ruhegehalt.

Das ist das Gegenteil der Erwartung, mit der viele in den Schuldienst starten. Gerade weil die staatliche Absicherung hier fehlt, ist der frühe Abschluss einer privaten Dienstunfähigkeitsabsicherung sinnvoll. Ein zusätzlicher Vorteil: Zu Beginn der Laufbahn liegen meist noch keine oder wenige Vorerkrankungen vor, was die Gesundheitsprüfung erleichtert.

  • Beamte auf Widerruf: Wartezeit meist nicht erfüllt
  • Bei Dienstunfähigkeit droht Entlassung ohne Versorgung
  • Früher Abschluss sichert den Gesundheitszustand ab
  • Echte DU-Klausel als zentrales Kaufkriterium

Die echte DU-Klausel schließt die Lücke

Der entscheidende Baustein ist die echte DU-Klausel: wir folgen dem Votum des Dienstherrn. Stellt der Dienstherr die Dienstunfähigkeit fest und versetzt den Lehrer in den Ruhestand, zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente – ohne eigene medizinische Nachprüfung und ohne dass ein abweichender privater Maßstab angelegt wird.

So schließt die Dienstunfähigkeitsversicherung genau die Versorgungslücke, die zwischen Ruhegehalt und bisherigem Einkommen entsteht. Wie hoch die Rente gewählt werden sollte, hängt von Status, Dienstjahren und Lebenssituation ab. Das klären wir in einem persönlichen Gespräch – ohne Online-Abschluss, dafür mit Blick auf Ihren konkreten Fall.

Zu unterscheiden sind dabei mehrere Ebenen: echte gegen unechte Klausel, vollständige gegen unvollständige Fassung und die Frage, ob auch Teildienstfähigkeit abgesichert ist. Welche Formulierungen im Bedingungswerk den Unterschied machen, zeigt die echte DU-Klausel.

FAQ

Häufige Fragen

Wer stellt die Dienstunfähigkeit fest?

Der Dienstherr entscheidet – auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Weder die Lehrkraft noch ihre Versicherung stellen die Dienstunfähigkeit fest. Auf Weisung des Dienstherrn besteht die Pflicht, sich untersuchen zu lassen; eigene ärztliche Stellungnahmen können in das Verfahren einfließen. Gegen die Entscheidung sind Widerspruch und Klage möglich.

Erhalte ich als dienstunfähiger Lehrer ein Ruhegehalt?

Auf Lebenszeit verbeamtet: ja. Referendarinnen, Referendare und Beamtinnen und Beamte auf Probe werden dagegen in der Regel entlassen und nachversichert. Wie sich der Anspruch im Einzelnen zusammensetzt, steht oben im Abschnitt zu den Leistungen.

Wie viel Pension bekommt ein Beamter bei Dienstunfähigkeit?

Das Ruhegehalt wächst um 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr, höchstens auf 71,75 Prozent. Bei Dienstunfähigkeit wird die Zeit bis zum 60. Lebensjahr zu zwei Dritteln als Zurechnungszeit angerechnet; ein Versorgungsabschlag von bis zu 10,8 Prozent mindert das Ergebnis, die Mindestversorgung sichert nach unten ab. Die Rechnung in Euro steht bei Geld bei Dienstunfähigkeit.

Was ist die Versorgungslücke?

Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem bisherigen Einkommen und der Versorgung, die bei Dienstunfähigkeit gezahlt wird. Je früher die Dienstunfähigkeit eintritt und je weniger Dienstjahre angesammelt sind, desto größer fällt diese Lücke aus.

Warum reicht eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung nicht?

Private Berufsunfähigkeitsbedingungen prüfen nach eigenen Maßstäben, ob der Beruf noch ausgeübt werden kann. Diese Prüfung ist nicht deckungsgleich mit der beamtenrechtlichen Dienstunfähigkeit. Bei einer echten DU-Klausel folgt die Versicherung dem Votum des Dienstherrn: Sie leistet, wenn dieser die Dienstunfähigkeit feststellt und die Ruhestandsversetzung ausspricht.

Was ist eine echte DU-Klausel?

Bei einer echten DU-Klausel gilt: wir folgen dem Votum des Dienstherrn. Versetzt der Dienstherr den Lehrer wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand, zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente – ohne eigene medizinische Nachprüfung.

Warum sollten Referendare besonders früh vorsorgen?

Als Beamte auf Widerruf erfüllen Referendare die Wartezeit für Versorgungsansprüche in der Regel nicht und stünden bei Dienstunfähigkeit ohne Ruhegehalt da. Zusätzlich sind zu Beginn der Laufbahn meist wenige Vorerkrankungen vorhanden, was die Gesundheitsprüfung erleichtert.

Gilt das in jedem Bundesland gleich?

Die Grundzüge folgen dem Beamtenstatusgesetz, die konkrete Versorgungsberechnung richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Landesrecht (Stand 2026) und kann zwischen den Bundesländern abweichen. Ihre individuelle Lücke ermitteln wir für Ihr Bundesland.

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