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Verbeamtete Lehrerin informiert sich über Ruhegehalt und Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit

Ratgeber · Dienstunfähigkeit & Versorgung

Wie viel Geld bekommt ein Lehrer bei Dienstunfähigkeit?

Ruhegehalt statt Gehalt: Wer als verbeamtete Lehrkraft dienstunfähig wird, erhält deutlich weniger als das letzte Netto – und in den ersten fünf Dienstjahren oft gar nichts. Wir erklären sachlich, wie sich die Versorgung berechnet, wo die Lücke entsteht und wie sie sich schließen lässt.

Aktualisiert Juli 2026 · Lesezeit 7 Min.

Kurz beantwortet

Wie viel Geld bekommt ein Lehrer bei Dienstunfähigkeit?

Verbeamtete Lehrer erhalten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt – aber nur, wenn die Wartezeit von fünf Dienstjahren erfüllt ist, und fast immer deutlich weniger als das letzte Gehalt: Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 Prozent je ruhegehaltfähigem Dienstjahr (höchstens 71,75 Prozent), zusätzlich mindert ein Versorgungsabschlag von 3,6 Prozent je Jahr des vorzeitigen Ruhestands (maximal 10,8 Prozent) die Versorgung. Referendare und Anwärter werden in der Regel entlassen statt in den Ruhestand versetzt – ohne Ruhegehalt. Die Lücke zum letzten Netto schließt eine private Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel (Stand 2026, Landesrecht kann abweichen).

Für wen

Für wen diese Seite ist

Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die wissen möchten, was der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit tatsächlich zahlt – und was nicht.

  • Verbeamtete Lehrer auf Lebenszeit

    Sie möchten einordnen, wie hoch Ihr Ruhegehalt bei früher Dienstunfähigkeit ausfiele und wie groß die Lücke zum heutigen Netto wäre.

  • Referendarinnen, Referendare und Anwärter

    Als Beamte auf Widerruf steht Ihnen bei Dienstunfähigkeit in der Regel kein Ruhegehalt zu – für Sie ist die Frage der Absicherung besonders dringend.

  • Beamtinnen und Beamte auf Probe

    Auch in der Probezeit führt Dienstunfähigkeit meist zur Entlassung statt zur Versorgung – mit Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

  • Wer eine DU-Absicherung plant oder prüft

    Die realistische Höhe von Ruhegehalt und Lücke ist die Grundlage, um die passende Absicherungshöhe zu bestimmen.

Worum es geht

Diese Risiken sollten Sie kennen

Drei strukturelle Punkte sorgen dafür, dass die Versorgung bei Dienstunfähigkeit fast immer kleiner ausfällt, als viele erwarten.

Wenige Dienstjahre = niedriges Ruhegehalt

Das Ruhegehalt wächst mit den ruhegehaltfähigen Dienstjahren (1,79375 Prozent je Jahr). Wer früh dienstunfähig wird, hat wenige Jahre gesammelt – das Ruhegehalt bleibt strukturell niedrig, auch wenn die Zurechnungszeit einen Teil abfedert.

Die Fünf-Jahres-Hürde

Ein Ruhegehalt setzt grundsätzlich fünf Jahre Dienstzeit voraus (§ 4 BeamtVG). Ohne erfüllte Wartezeit – und außerhalb eines Dienstunfalls – gibt es keine Beamtenversorgung; Referendare und Anwärter werden in der Regel entlassen.

Abschläge kürzen zusätzlich

Der Versorgungsabschlag mindert das Ruhegehalt um 3,6 Prozent für jedes Jahr, das der Ruhestand vor der gesetzlichen Altersgrenze beginnt – bis zu 10,8 Prozent (§ 14 Abs. 3 BeamtVG).

So läuft es ab

Ihr Weg in wenigen Schritten

So ermitteln wir Ihre persönliche Versorgungslücke – sachlich, unverbindlich und ohne Online-Abschluss.

  1. Bedarfscheck oder Rückruf

    Sie starten den Bedarfscheck oder hinterlassen Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns zu einer Zeit, die zu Ihrem Stundenplan passt.

  2. Ihre Eckdaten einordnen

    Statusgruppe (Widerruf, Probe, Lebenszeit), Bundesland, Dienstjahre und Besoldung – daraus ergibt sich, welche Versorgung Ihnen bei Dienstunfähigkeit heute zustünde.

  3. Lücke zum letzten Netto beziffern

    Wir stellen Ruhegehalt (oder Nachversicherung) und heutiges Netto gegenüber. Die Differenz ist Ihre persönliche Versorgungslücke – konkret gerechnet statt geschätzt.

  4. Absicherungshöhe bestimmen

    Auf dieser Basis legen Sie fest, welche monatliche DU-Rente die Lücke schließen soll – mit echter DU-Klausel, damit die Leistung dem Votum des Dienstherrn folgt.

  5. In Ruhe entscheiden

    Sie erhalten eine nachvollziehbare Ersteinschätzung und entscheiden anschließend selbst und unverbindlich.

Entscheidungshilfe

Situation, Bedeutung und Handlung

Was Ihre Statusgruppe im Fall der Dienstunfähigkeit finanziell bedeutet – und welche Handlung sich daraus ableitet.

Entscheidungshilfe — Situation, was das bedeutet und welche Handlung sich empfiehlt
SituationWas das bedeutetHandlung
Beamter auf Lebenszeit mit wenigen DienstjahrenRuhegehalt nach Dienstjahren plus Zurechnungszeit, gemindert um bis zu 10,8 Prozent Abschlag – die Lücke zum letzten Netto ist in jungen Jahren am größten.Versorgungslücke konkret berechnen lassen und über eine DU-Rente in passender Höhe schließen.
Referendariat / Beamte auf WiderrufBei Dienstunfähigkeit droht die Entlassung statt des Ruhestands: kein Ruhegehalt, nur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit deutlich strengeren Voraussetzungen.DU-Absicherung möglichst früh im Vorbereitungsdienst abschließen – solange der Gesundheitszustand die Annahme erleichtert.
Beamtin oder Beamter auf ProbeAuch hier ist die Entlassung der Regelfall; nur bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls besteht ein Versorgungsanspruch unabhängig von der Wartezeit.Bestehenden Schutz prüfen und die Zeit bis zur Lebenszeitverbeamtung nicht ungesichert lassen.
Reine BU-Police ohne echte DU-KlauselDie Versicherung kann trotz Ruhestandsversetzung leistungsfrei bleiben, wenn sie die Berufsunfähigkeit selbst nachprüft – die Versorgungslücke bliebe dann offen.Bedingungen auf die echte DU-Klausel prüfen lassen – der Versicherer sollte dem Votum des Dienstherrn folgen.

Zum Vergleich seitlich wischen →

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Versorgungslücke berechnen lassen

Ruhegehalt statt Gehalt: So berechnet sich die Versorgung

Zunächst zur Einordnung: Lehrerinnen und Lehrer sind in nahezu allen Bundesländern Landesbeamte. Ihre Versorgung richtet sich deshalb nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz des jeweiligen Landes, das die Grundsätze des bundesweiten Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) weitgehend übernimmt. Die folgenden Paragrafenangaben nennen das BeamtVG als bundesweiten Maßstab – im Detail kann das Landesrecht abweichen; verbindlich ist stets die Versorgungsauskunft Ihrer zuständigen Landesbehörde.

Wird eine verbeamtete Lehrkraft wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, endet die Besoldung – an ihre Stelle tritt das Ruhegehalt. Es berechnet sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und dem Ruhegehaltssatz: je ruhegehaltfähigem Dienstjahr 1,79375 Prozent, höchstens 71,75 Prozent (§ 14 Abs. 1 BeamtVG). Wer den Höchstsatz erreichen will, braucht dafür 40 Dienstjahre – bei früher Dienstunfähigkeit ist davon nur ein Bruchteil erreicht.

Bei Dienstunfähigkeit federt die Zurechnungszeit (§ 13 BeamtVG) einen Teil ab: Die Zeit bis zum vollendeten 60. Lebensjahr wird zu zwei Dritteln als ruhegehaltfähig hinzugerechnet. Das mildert die Härte, ersetzt aber keine echten Dienstjahre – zwischen letztem Netto und Ruhegehalt bleibt regelmäßig eine erhebliche monatliche Lücke. Wie groß sie bei Ihnen ausfiele, hängt von Besoldungsgruppe, Bundesland und Familiensituation ab; konkrete Beträge nennt verbindlich nur die Versorgungsauskunft Ihres Landes.

  • Ruhegehaltssatz: 1,79375 % je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens 71,75 %
  • Zurechnungszeit: Zeit bis zum 60. Lebensjahr wird zu zwei Dritteln angerechnet
  • Verbindliche Beträge: nur über die Versorgungsauskunft der zuständigen Landesstelle

Die Fünf-Jahres-Hürde: Wer überhaupt ein Ruhegehalt bekommt

Ein Ruhegehalt setzt grundsätzlich eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren voraus (§ 4 BeamtVG). Nur wenn die Dienstunfähigkeit Folge eines Dienstunfalls ist, entfällt diese Wartezeit. Im Klartext: Gerade in den ersten Berufsjahren – wenn die finanzielle Belastbarkeit am geringsten ist – besteht der schwächste gesetzliche Schutz.

Am härtesten trifft es Referendarinnen, Referendare und Anwärter: Als Beamte auf Widerruf werden sie bei Dienstunfähigkeit in aller Regel entlassen statt in den Ruhestand versetzt. Es gibt dann kein Ruhegehalt, sondern die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – deren Erwerbsminderungsrente an deutlich strengere versicherungsrechtliche Voraussetzungen geknüpft ist. Auch für Beamtinnen und Beamte auf Probe ist die Entlassung der Regelfall.

  • Wartezeit: 5 Jahre Dienstzeit (§ 4 BeamtVG) – Ausnahme Dienstunfall
  • Beamte auf Widerruf und auf Probe: in der Regel Entlassung statt Ruhestand
  • Folge: Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung statt Beamtenversorgung

Abschläge und Mindestversorgung: Was das Amt wirklich zahlt

Zwei weitere Stellschrauben bestimmen die Höhe. Der Versorgungsabschlag kürzt das Ruhegehalt um 3,6 Prozent für jedes Jahr, das der Ruhestand vor der maßgeblichen Altersgrenze beginnt – höchstens um 10,8 Prozent (§ 14 Abs. 3 BeamtVG). Bei Dienstunfähigkeit in jungen Jahren greift dieser Abschlag praktisch immer in voller Höhe.

Nach unten sichert die Mindestversorgung ab (§ 14 Abs. 4 BeamtVG): amtsabhängig 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder amtsunabhängig 65 Prozent aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 – maßgeblich ist der günstigere Betrag. Die Mindestversorgung verhindert den völligen Absturz, liegt aber deutlich unter dem gewohnten Lehrergehalt. Details regeln die Landesbeamtenversorgungsgesetze; alle Angaben gelten mit Stand 2026 unter Vorbehalt des Landesrechts.

  • Versorgungsabschlag: 3,6 % je Jahr vorzeitigen Ruhestands, maximal 10,8 %
  • Mindestversorgung: amtsabhängig 35 % oder amtsunabhängig 65 % aus Endstufe A 4
  • Landesrecht-Vorbehalt: die Landesversorgungsgesetze können im Detail abweichen

Wie oft wird Dienstunfähigkeit überprüft?

Mit der Ruhestandsversetzung ist das Thema nicht endgültig abgeschlossen: Der Dienstherr kann die Dienstfähigkeit später erneut prüfen lassen und bei wiederhergestellter Gesundheit die Reaktivierung betreiben – also die erneute Berufung in das Beamtenverhältnis. Feste bundeseinheitliche Prüfintervalle gibt es nicht; Anlass, Verfahren und Fristen regeln Bundes- und Landesrecht, in der Praxis erfolgt die Nachprüfung anlassbezogen und vor allem in den ersten Jahren nach der Zurruhesetzung.

Für die private Absicherung ist deshalb ein Bedingungsmerkmal entscheidend: Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel folgt dem Votum des Dienstherrn – sie leistet, solange die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit besteht, ohne eine eigene medizinische Nachprüfung dagegenzusetzen.

  • Keine festen bundeseinheitlichen Intervalle – Nachprüfung ist anlassbezogen geregelt
  • Reaktivierung bei wiederhergestellter Dienstfähigkeit ist rechtlich vorgesehen
  • Echte DU-Klausel: die private Leistung folgt dem Votum des Dienstherrn

Die Lücke schließen: DU-Rente mit echter DU-Klausel

Die private Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente zusätzlich zum Ruhegehalt – oder ersetzt bei Referendaren und Anwärtern die fehlende Versorgung weitgehend. Entscheidend ist die echte DU-Klausel: Sie stellt allein auf die Entscheidung des Dienstherrn ab. Wird die Lehrkraft wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen, gilt der Leistungsfall als eingetreten – ohne dass der Versicherer die Berufsunfähigkeit nach eigenen Maßstäben nachprüft.

Die passende Rentenhöhe ergibt sich aus der persönlichen Lücke: Ruhegehalt (oder Nachversicherung) dem heutigen Netto gegenüberstellen, die Differenz absichern. Genau diese Rechnung machen wir im Bedarfscheck und im persönlichen Gespräch – unverbindlich und mit klaren Zahlen statt Schätzwerten.

  • DU-Rente schließt die Lücke zwischen Versorgung und letztem Netto
  • Echte DU-Klausel: Leistung folgt dem Votum des Dienstherrn – keine eigene Nachprüfung
  • Absicherungshöhe = persönliche Lücke, ermittelt im Bedarfscheck

FAQ

Häufige Fragen

Wie viel Geld bekommt ein Lehrer bei Dienstunfähigkeit?

Ein Ruhegehalt, dessen Höhe von den ruhegehaltfähigen Dienstjahren abhängt: 1,79375 Prozent je Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge – gemindert um bis zu 10,8 Prozent Versorgungsabschlag. Bei früher Dienstunfähigkeit liegt das Ruhegehalt deutlich unter dem letzten Netto; vor Ablauf von fünf Dienstjahren besteht außer nach einem Dienstunfall gar kein Anspruch. Verbindliche Beträge nennt die Versorgungsauskunft Ihres Landes (Stand 2026).

Wie viel Geld bekommt ein Beamter bei Dienstunfähigkeit?

Für alle Beamtinnen und Beamten gilt dieselbe Systematik wie für verbeamtete Lehrer – Lehrer sind in der Regel Landesbeamte: Ruhegehalt nach Dienstjahren (1,79375 Prozent je Jahr), Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr zu zwei Dritteln, Versorgungsabschlag bis 10,8 Prozent und als Untergrenze die Mindestversorgung (amtsabhängig 35 Prozent oder amtsunabhängig 65 Prozent aus der Endstufe A 4). Die Details regeln Bundes- bzw. Landesversorgungsrecht.

Wie oft wird Dienstunfähigkeit überprüft?

Feste bundeseinheitliche Prüfintervalle gibt es nicht. Der Dienstherr kann die Dienstfähigkeit anlassbezogen erneut prüfen lassen und bei wiederhergestellter Gesundheit die Reaktivierung betreiben; Verfahren und Fristen regeln Bundes- und Landesrecht. Eine private DU-Rente mit echter DU-Klausel folgt der Entscheidung des Dienstherrn und leistet, solange die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit besteht.

Bekommen Referendare bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt?

In der Regel nein. Referendarinnen und Referendare sind Beamte auf Widerruf und werden bei Dienstunfähigkeit meist entlassen statt in den Ruhestand versetzt. Statt eines Ruhegehalts erfolgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – deren Erwerbsminderungsrente an deutlich strengere Voraussetzungen geknüpft ist. Deshalb ist die private DU-Absicherung gerade im Vorbereitungsdienst besonders wichtig.

Was ist die Mindestversorgung?

Die gesetzliche Untergrenze des Ruhegehalts (§ 14 Abs. 4 BeamtVG): amtsabhängig 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder amtsunabhängig 65 Prozent aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 – es gilt der günstigere Betrag. Sie greift, wenn die erdienten Ansprüche darunter lägen, liegt aber deutlich unter einem aktiven Lehrergehalt.

Wie hoch sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung sein?

So hoch wie Ihre persönliche Versorgungslücke: die Differenz zwischen dem heutigen Netto und dem, was bei Dienstunfähigkeit tatsächlich zustünde – Ruhegehalt, Mindestversorgung oder bei Widerrufsbeamten nur die Nachversicherung. Diese Lücke rechnen wir im Bedarfscheck konkret aus; daraus ergibt sich die passende monatliche DU-Rente.

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