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Verbeamtete Lehrerin informiert sich über Ruhegehalt und Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit

Ratgeber · Dienstunfähigkeit & Versorgung

Wie viel Geld bekommt ein Lehrer bei Dienstunfähigkeit?

Ruhegehalt statt Gehalt: Wer als verbeamtete Lehrkraft dienstunfähig wird, erhält deutlich weniger als das letzte Netto – und in den ersten fünf Dienstjahren oft gar nichts. Wir erklären sachlich, wie sich die Versorgung berechnet, wo die Lücke entsteht und wie sie sich schließen lässt.

Aktualisiert 21. Juli 2026 · Lesezeit 7 Min.

Kurz beantwortet

Wie viel Geld bekommt ein Lehrer bei Dienstunfähigkeit?

Ein Ruhegehalt – aber nur nach fünf Dienstjahren (Ausnahme Dienstunfall) und fast immer deutlich unter dem letzten Gehalt: 1,79375 Prozent je Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent, abzüglich bis zu 10,8 Prozent Versorgungsabschlag. Referendarinnen, Referendare und Anwärter werden meist entlassen statt versorgt. Die Lücke schließt eine private Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel (Stand 2026, Landesrecht kann abweichen).

Beispielrechnung

Beispielrechnung: Lehrer A 13, 32 Jahre, 7 Dienstjahre (NRW, ledig)

Für eine 32-jährige Lehrkraft der Besoldungsgruppe A 13 mit sieben Dienstjahren ergibt sich in Nordrhein-Westfalen ein Ruhegehalt von rund 2.323 Euro brutto im Monat – nach Versorgungsabschlag. Gegenüber Dienstbezügen von rund 5.656 Euro bleibt damit eine Brutto-Lücke von etwa 3.333 Euro im Monat, die eine private Absicherung schließen kann.

Dienstunfähigkeit trifft früher, als viele erwarten: 17 Prozent der Neupensionierungen des Jahres 2024 erfolgten wegen Dienstunfähigkeit, im Durchschnitt bereits mit 55,8 Jahren (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 455 vom 17.12.2025). Das folgende Beispiel zeigt Schritt für Schritt, wie sich das Ruhegehalt in einem solchen Fall berechnet.

  1. Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: Grundgehalt A 13, Erfahrungsstufe 7, NRW (Besoldungstabelle mit Wirkung ab 01.04.2026, vom Landtag am 15.07.2026 beschlossen): 5.656,44 € – im Beispiel ohne Familienzuschlag und Zulagen. Ihre Stufe hängt von den anerkannten Erfahrungszeiten ab.
  2. Ruhegehaltfähige Dienstzeit: 7 Dienstjahre plus Zurechnungszeit (von 32 bis 60 Jahren, also 28 Jahre zu zwei Dritteln = 18,67 Jahre) ergeben 25,67 Jahre.
  3. Ruhegehaltssatz: 25,67 × 1,79375 Prozent = 46,05 Prozent (kaufmännisch auf zwei Dezimalstellen gerundet, § 14 Abs. 1 BeamtVG).
  4. Ruhegehalt vor Abschlag: 5.656,44 € × 46,05 Prozent ≈ 2.604,79 €.
  5. Versorgungsabschlag −10,8 Prozent (§ 14 Abs. 3 BeamtVG) – bei Dienstunfähigkeit in jungen Jahren praktisch immer in voller Höhe: ergibt ≈ 2.323 € brutto im Monat.
  6. Gegenprobe Mindestversorgung: Das Ergebnis liegt hier noch über der NRW-Mindestversorgung (rund 2.190 €, siehe unten). Bei weniger Dienstjahren oder niedrigerer Besoldung greift die Mindestversorgung als Untergrenze.
  7. Brutto-Lücke: 5.656 € Dienstbezüge − 2.323 € Ruhegehalt ≈ 3.333 € im Monat – vor Steuern und Krankenversicherungsbeitrag im Ruhestand. Das Ruhegehalt ist ein Bruttobetrag; Ihre persönliche Lücke nach Abzügen rechnen wir im kostenlosen Bedarfscheck aus.

Rechenbeispiel mit gerundeten Werten; Landesrecht und individuelle Faktoren (Familienzuschlag, Erfahrungsstufe, Teilzeitquoten) können abweichen. Verbindlich ist allein die Versorgungsauskunft Ihrer zuständigen Landesbehörde – wir stützen uns hier ausdrücklich auf Brutto-Werte und nennen bewusst keine Netto-Schätzbeträge.

Formel

Die Formel: So entsteht der Ruhegehaltssatz

Drei Rechenschritte bestimmen die Höhe des Ruhegehalts – der Versorgungsabschlag gehört dabei fest in die Formel, nicht als nachträglicher Zusatz.

  1. Ruhegehaltfähige Dienstjahre × 1,79375 Prozent ergeben den Ruhegehaltssatz (höchstens 71,75 Prozent, § 14 BeamtVG).
  2. Ruhegehaltfähige Dienstbezüge × Ruhegehaltssatz ergeben das monatliche Ruhegehalt.
  3. Davon ab: Versorgungsabschlag von 3,6 Prozent je Jahr vor der Altersgrenze, höchstens 10,8 Prozent (§ 14 Abs. 3 BeamtVG).

Was zählt als Bemessungsgrundlage?

Maßgeblich sind die zuletzt zustehenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge – im Wesentlichen das Grundgehalt plus Familienzuschlag der Stufe 1 (§ 5 Abs. 1 BeamtVG), nicht ein Durchschnitt der letzten Jahre. Ein Beförderungsamt zählt erst, wenn es mindestens zwei Jahre innegehabt wurde (§ 5 Abs. 3 BeamtVG).

Tabelle

Ruhegehaltssatz nach Alter bei Dienstunfähigkeit

Je später die Dienstunfähigkeit eintritt, desto mehr Dienstjahre kommen zusammen und desto höher fällt der Ruhegehaltssatz aus. Die Tabelle zeigt Beispielwerte für A 13, Erfahrungsstufe 7 (NRW), jeweils vor Versorgungsabschlag.

Ruhegehaltssatz und Ruhegehalt nach Alter bei Dienstunfähigkeit (A 13 St. 7, NRW)
Alter bei DUDienstjahre+ ZurechnungszeitSatzRuhegehalt (vor Abschlag)
305*+20,044,84 %≈ 2.536 €
4014+13,3349,03 %≈ 2.773 €
5024+6,6755,01 %≈ 3.112 €

Zum Vergleich seitlich wischen →

*Mit fünf Dienstjahren ist die Wartezeit gerade erfüllt. Werte vor Versorgungsabschlag; die Mindestversorgung wirkt als Untergrenze; vereinfachte Annahme der Erfahrungsstufe. Besoldung NRW mit Wirkung ab 01.04.2026 (vom Landtag am 15.07.2026 beschlossen).

Mindestversorgung

Mindestversorgung 2026 in Euro: Nordrhein-Westfalen und Bund

Nach unten sichert die Mindestversorgung das Ruhegehalt ab – sie greift, wenn die erdienten Ansprüche darunter lägen. In Nordrhein-Westfalen entspricht die amtsunabhängige Mindestversorgung 2026 rund 2.190 Euro im Monat, beim Bund rund 2.060 Euro, jeweils ohne Familienzuschlag und deutlich unter dem aktiven Lehrergehalt.

In Nordrhein-Westfalen sind das 61,6 Prozent aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 – das Land führt die Besoldungsgruppe A 4 nicht mehr (Landesrecht). Beim Bund gelten 65 Prozent aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich eines Erhöhungsbetrags von 30,68 Euro – ein gesetzlich festgelegter Aufschlag nach § 14 Abs. 4 BeamtVG, jeweils ohne Familienzuschlag.

Die 65-Prozent-Regel aus der Endstufe A 4 ist damit die Bundesregelung; die Länder weichen davon ab. Die Mindestversorgung verhindert den völligen Absturz, liegt aber deutlich unter dem gewohnten Lehrergehalt.

Entlassung

Entlassen statt versorgt: Übergangsgeld und Nachversicherung

Wer als Beamtin oder Beamter auf Probe ohne eigenen Antrag entlassen wird, erhält Übergangsgeld – Referendarinnen und Referendare auf Widerruf dagegen nicht.

Beamtinnen und Beamte auf Probe mit Dienstbezügen erhalten bei einer Entlassung ohne eigenen Antrag ein Übergangsgeld: nach einem vollen Beschäftigungsjahr das Einfache der Dienstbezüge des letzten Monats, für jedes weitere volle Jahr die Hälfte davon – insgesamt höchstens das Sechsfache (§ 47 BeamtVG).

Referendarinnen und Referendare stehen im Beamtenverhältnis auf Widerruf und beziehen Anwärterbezüge; diesen Anspruch haben sie nicht. Für sie bleibt es bei der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Angehörigen des Polizei- und Einsatzdienstes gelten für die Dienstfähigkeit teils strengere Maßstäbe (Polizeidienstfähigkeit).

Wie das Verfahren von der amtsärztlichen Untersuchung bis zur Zurruhesetzung abläuft, zeigt der Ratgeber Dienstunfähig als Lehrer.

Für wen

Für wen diese Seite ist

Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die wissen möchten, was der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit tatsächlich zahlt – und was nicht.

  • Verbeamtete Lehrer auf Lebenszeit

    Sie möchten einordnen, wie hoch Ihr Ruhegehalt bei früher Dienstunfähigkeit ausfiele und wie groß die Lücke zum heutigen Netto wäre.

  • Referendarinnen, Referendare und Anwärter

    Als Beamte auf Widerruf steht Ihnen bei Dienstunfähigkeit in der Regel kein Ruhegehalt zu – für Sie ist die Frage der Absicherung besonders dringend.

  • Beamtinnen und Beamte auf Probe

    Auch in der Probezeit führt Dienstunfähigkeit meist zur Entlassung statt zur Versorgung – mit Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

  • Wer eine DU-Absicherung plant oder prüft

    Die realistische Höhe von Ruhegehalt und Lücke ist die Grundlage, um die passende Absicherungshöhe zu bestimmen.

Worum es geht

Diese Risiken sollten Sie kennen

Drei strukturelle Punkte sorgen dafür, dass die Versorgung bei Dienstunfähigkeit fast immer kleiner ausfällt, als viele erwarten.

Wenige Dienstjahre = niedriges Ruhegehalt

Das Ruhegehalt wächst mit den ruhegehaltfähigen Dienstjahren (1,79375 Prozent je Jahr). Wer früh dienstunfähig wird, hat wenige Jahre gesammelt – das Ruhegehalt bleibt strukturell niedrig, auch wenn die Zurechnungszeit einen Teil abfedert.

Die Fünf-Jahres-Hürde

Ein Ruhegehalt setzt grundsätzlich fünf Jahre Dienstzeit voraus (§ 4 BeamtVG). Ohne erfüllte Wartezeit – und außerhalb eines Dienstunfalls – gibt es keine Beamtenversorgung; Referendare und Anwärter werden in der Regel entlassen.

Abschläge kürzen zusätzlich

Der Versorgungsabschlag mindert das Ruhegehalt um 3,6 Prozent für jedes Jahr, das der Ruhestand vor der gesetzlichen Altersgrenze beginnt – bis zu 10,8 Prozent (§ 14 Abs. 3 BeamtVG).

So läuft es ab

Ihr Weg in wenigen Schritten

So ermitteln wir Ihre persönliche Versorgungslücke – sachlich, unverbindlich und ohne Online-Abschluss.

  1. Bedarfscheck oder Rückruf

    Sie starten den Bedarfscheck oder hinterlassen Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns zu einer Zeit, die zu Ihrem Stundenplan passt.

  2. Ihre Eckdaten einordnen

    Statusgruppe (Widerruf, Probe, Lebenszeit), Bundesland, Dienstjahre und Besoldung – daraus ergibt sich, welche Versorgung Ihnen bei Dienstunfähigkeit heute zustünde.

  3. Lücke zum letzten Netto beziffern

    Wir stellen Ruhegehalt (oder Nachversicherung) und heutiges Netto gegenüber. Die Differenz ist Ihre persönliche Versorgungslücke – konkret gerechnet statt geschätzt.

  4. Absicherungshöhe bestimmen

    Auf dieser Basis legen Sie fest, welche monatliche DU-Rente die Lücke schließen soll – mit echter DU-Klausel, damit die Leistung dem Votum des Dienstherrn folgt.

  5. In Ruhe entscheiden

    Sie erhalten eine nachvollziehbare Ersteinschätzung und entscheiden anschließend selbst und unverbindlich.

Entscheidungshilfe

Situation, Bedeutung und Handlung

Was Ihre Statusgruppe im Fall der Dienstunfähigkeit finanziell bedeutet – und welche Handlung sich daraus ableitet.

Entscheidungshilfe — Situation, was das bedeutet und welche Handlung sich empfiehlt
SituationWas das bedeutetHandlung
Beamter auf Lebenszeit mit wenigen DienstjahrenRuhegehalt nach Dienstjahren plus Zurechnungszeit, gemindert um bis zu 10,8 Prozent Abschlag – die Lücke zum letzten Netto ist in jungen Jahren am größten.Versorgungslücke konkret berechnen lassen und über eine DU-Rente in passender Höhe schließen.
Referendariat / Beamte auf WiderrufBei Dienstunfähigkeit droht die Entlassung statt des Ruhestands: kein Ruhegehalt, nur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit deutlich strengeren Voraussetzungen.DU-Absicherung möglichst früh im Vorbereitungsdienst abschließen – solange der Gesundheitszustand die Annahme erleichtert.
Beamtin oder Beamter auf ProbeAuch hier ist die Entlassung der Regelfall; nur bei Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls besteht ein Versorgungsanspruch unabhängig von der Wartezeit.Bestehenden Schutz prüfen und die Zeit bis zur Lebenszeitverbeamtung nicht ungesichert lassen.
Reine BU-Police ohne echte DU-KlauselDie Versicherung kann trotz Ruhestandsversetzung leistungsfrei bleiben, wenn sie die Berufsunfähigkeit selbst nachprüft – die Versorgungslücke bliebe dann offen.Bedingungen auf die echte DU-Klausel prüfen lassen – der Versicherer sollte dem Votum des Dienstherrn folgen.

Zum Vergleich seitlich wischen →

Wie groß ist Ihre Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit? Der kostenlose Bedarfscheck rechnet sie in 15 Minuten aus – unverbindlich.

Versorgungslücke berechnen lassen

Ruhegehalt statt Gehalt: So berechnet sich die Versorgung

Zunächst zur Einordnung: Lehrerinnen und Lehrer sind in nahezu allen Bundesländern Landesbeamte. Ihre Versorgung richtet sich deshalb nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz des jeweiligen Landes, das die Grundsätze des bundesweiten Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) weitgehend übernimmt. Die folgenden Paragrafenangaben nennen das BeamtVG als bundesweiten Maßstab – im Detail kann das Landesrecht abweichen; verbindlich ist stets die Versorgungsauskunft Ihrer zuständigen Landesbehörde.

Wird eine verbeamtete Lehrkraft wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, endet die Besoldung – an ihre Stelle tritt das Ruhegehalt. Es berechnet sich aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und dem Ruhegehaltssatz: je ruhegehaltfähigem Dienstjahr 1,79375 Prozent, höchstens 71,75 Prozent (§ 14 Abs. 1 BeamtVG). Wer den Höchstsatz erreichen will, braucht dafür 40 Dienstjahre – bei früher Dienstunfähigkeit ist davon nur ein Bruchteil erreicht.

Bei Dienstunfähigkeit federt die Zurechnungszeit (§ 13 BeamtVG) einen Teil ab: Die Zeit bis zum vollendeten 60. Lebensjahr wird zu zwei Dritteln als ruhegehaltfähig hinzugerechnet. Das mildert die Härte, ersetzt aber keine echten Dienstjahre – zwischen letztem Netto und Ruhegehalt bleibt regelmäßig eine erhebliche monatliche Lücke. Wie groß sie bei Ihnen ausfiele, hängt von Besoldungsgruppe, Bundesland und Familiensituation ab; konkrete Beträge nennt verbindlich nur die Versorgungsauskunft Ihres Landes.

  • Ruhegehaltssatz: 1,79375 % je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens 71,75 %
  • Zurechnungszeit: Zeit bis zum 60. Lebensjahr wird zu zwei Dritteln angerechnet
  • Verbindliche Beträge: nur über die Versorgungsauskunft der zuständigen Landesstelle

Die Fünf-Jahres-Hürde: Wer überhaupt ein Ruhegehalt bekommt

Ein Ruhegehalt setzt grundsätzlich eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren voraus (§ 4 BeamtVG). Nur wenn die Dienstunfähigkeit Folge eines Dienstunfalls ist, entfällt diese Wartezeit. Im Klartext: Gerade in den ersten Berufsjahren – wenn die finanzielle Belastbarkeit am geringsten ist – besteht der schwächste gesetzliche Schutz.

Am härtesten trifft es Referendarinnen, Referendare und Anwärter: Als Beamte auf Widerruf werden sie bei Dienstunfähigkeit in aller Regel entlassen statt in den Ruhestand versetzt. Es gibt dann kein Ruhegehalt, sondern die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – deren Erwerbsminderungsrente an deutlich strengere versicherungsrechtliche Voraussetzungen geknüpft ist. Auch für Beamtinnen und Beamte auf Probe ist die Entlassung der Regelfall.

  • Wartezeit: 5 Jahre Dienstzeit (§ 4 BeamtVG) – Ausnahme Dienstunfall
  • Beamte auf Widerruf und auf Probe: in der Regel Entlassung statt Ruhestand
  • Folge: Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung statt Beamtenversorgung

Abschläge und Mindestversorgung: Was das Amt wirklich zahlt

Zwei weitere Stellschrauben bestimmen die Höhe. Der Versorgungsabschlag kürzt das Ruhegehalt um 3,6 Prozent für jedes Jahr, das der Ruhestand vor der maßgeblichen Altersgrenze beginnt – höchstens um 10,8 Prozent (§ 14 Abs. 3 BeamtVG). Bei Dienstunfähigkeit in jungen Jahren greift dieser Abschlag praktisch immer in voller Höhe.

Nach unten sichert die Mindestversorgung ab (§ 14 Abs. 4 BeamtVG): amtsabhängig 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder – als Bundesregelung – amtsunabhängig 65 Prozent aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4; maßgeblich ist der günstigere Betrag. Die Länder weichen ab: In Nordrhein-Westfalen bemisst sich die amtsunabhängige Mindestversorgung aus der Endstufe A 5. Die konkreten Euro-Beträge für 2026 nennt der Abschnitt zur Mindestversorgung weiter oben; sie liegen deutlich unter dem gewohnten Lehrergehalt. Details regeln die Landesbeamtenversorgungsgesetze; alle Angaben gelten mit Stand 2026 unter Vorbehalt des Landesrechts.

  • Versorgungsabschlag: 3,6 % je Jahr vorzeitigen Ruhestands, maximal 10,8 %
  • Mindestversorgung: amtsabhängig 35 % oder – im Bund – amtsunabhängig 65 % aus Endstufe A 4 (Länder wie NRW weichen ab)
  • Landesrecht-Vorbehalt: die Landesversorgungsgesetze können im Detail abweichen

Wie oft wird Dienstunfähigkeit überprüft?

Mit der Ruhestandsversetzung ist das Thema nicht endgültig abgeschlossen: Der Dienstherr kann die Dienstfähigkeit später erneut prüfen lassen und bei wiederhergestellter Gesundheit die Reaktivierung betreiben – also die erneute Berufung in das Beamtenverhältnis. Feste bundeseinheitliche Prüfintervalle gibt es nicht; Anlass, Verfahren und Fristen regeln Bundes- und Landesrecht, in der Praxis erfolgt die Nachprüfung anlassbezogen und vor allem in den ersten Jahren nach der Zurruhesetzung.

Für die private Absicherung ist deshalb ein Bedingungsmerkmal entscheidend: Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel folgt dem Votum des Dienstherrn – sie leistet, solange die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit besteht, ohne eine eigene medizinische Nachprüfung dagegenzusetzen.

  • Keine festen bundeseinheitlichen Intervalle – Nachprüfung ist anlassbezogen geregelt
  • Reaktivierung bei wiederhergestellter Dienstfähigkeit ist rechtlich vorgesehen
  • Echte DU-Klausel: die private Leistung folgt dem Votum des Dienstherrn

Die Lücke schließen: DU-Rente mit echter DU-Klausel

Die private Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente zusätzlich zum Ruhegehalt – oder ersetzt bei Referendaren und Anwärtern die fehlende Versorgung weitgehend. Entscheidend ist die echte DU-Klausel: Sie stellt allein auf die Entscheidung des Dienstherrn ab. Wird die Lehrkraft wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen, gilt der Leistungsfall als eingetreten – ohne dass der Versicherer die Berufsunfähigkeit nach eigenen Maßstäben nachprüft.

Die passende Rentenhöhe ergibt sich aus der persönlichen Lücke: Ruhegehalt (oder Nachversicherung) dem heutigen Netto gegenüberstellen, die Differenz absichern. Genau diese Rechnung machen wir im Bedarfscheck und im persönlichen Gespräch – unverbindlich und mit klaren Zahlen statt Schätzwerten.

  • DU-Rente schließt die Lücke zwischen Versorgung und letztem Netto
  • Echte DU-Klausel: Leistung folgt dem Votum des Dienstherrn – keine eigene Nachprüfung
  • Absicherungshöhe = persönliche Lücke, ermittelt im Bedarfscheck

FAQ

Häufige Fragen

Wie viel Geld bekommt ein Lehrer bei Dienstunfähigkeit?

Ein Ruhegehalt, dessen Höhe von den ruhegehaltfähigen Dienstjahren abhängt: 1,79375 Prozent je Jahr, höchstens 71,75 Prozent der Dienstbezüge, gemindert um bis zu 10,8 Prozent Versorgungsabschlag. Bei früher Dienstunfähigkeit liegt es deutlich unter dem letzten Netto; vor fünf Dienstjahren besteht außer nach einem Dienstunfall gar kein Anspruch. Verbindlich ist die Versorgungsauskunft Ihres Landes (Stand 2026).

Wie viel Geld bekommt ein Beamter bei Dienstunfähigkeit?

Dieselbe Systematik wie für verbeamtete Lehrer, die in der Regel Landesbeamte sind: Ruhegehalt nach Dienstjahren, Zurechnungszeit bis 60, Versorgungsabschlag bis 10,8 Prozent, als Untergrenze die Mindestversorgung. Entscheidend ist die Statusgruppe – Beamtinnen und Beamte auf Probe erhalten bei Entlassung unter Umständen Übergangsgeld (§ 47 BeamtVG), auf Widerruf greift die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wie oft wird Dienstunfähigkeit überprüft?

Feste bundeseinheitliche Prüfintervalle gibt es nicht. Der Dienstherr kann die Dienstfähigkeit anlassbezogen erneut prüfen lassen und bei wiederhergestellter Gesundheit die Reaktivierung betreiben; Verfahren und Fristen regeln Bundes- und Landesrecht. Eine private DU-Rente mit echter DU-Klausel folgt der Entscheidung des Dienstherrn und leistet, solange die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit besteht.

Bekommen Referendare bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt?

In der Regel nein. Referendarinnen und Referendare sind Beamte auf Widerruf und werden bei Dienstunfähigkeit meist entlassen statt in den Ruhestand versetzt. Statt eines Ruhegehalts erfolgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – deren Erwerbsminderungsrente an deutlich strengere Voraussetzungen geknüpft ist. Deshalb ist die private DU-Absicherung gerade im Vorbereitungsdienst besonders wichtig.

Was ist die Mindestversorgung?

Die gesetzliche Untergrenze des Ruhegehalts (§ 14 Abs. 4 BeamtVG): amtsabhängig 35 Prozent der Dienstbezüge oder amtsunabhängig 65 Prozent aus der Endstufe A 4 (Bund) – der günstigere Betrag gilt. In Euro sind das 2026 in Nordrhein-Westfalen rund 2.190 Euro, beim Bund rund 2.060 Euro im Monat – deutlich unter einem aktiven Lehrergehalt.

Wie hoch sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung sein?

So hoch wie Ihre persönliche Versorgungslücke: die Differenz zwischen dem heutigen Netto und dem, was bei Dienstunfähigkeit tatsächlich zustünde – Ruhegehalt, Mindestversorgung oder bei Widerrufsbeamten nur die Nachversicherung. Diese Lücke rechnen wir im Bedarfscheck konkret aus; daraus ergibt sich die passende monatliche DU-Rente.

Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit berechnen lassen

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