
Beihilfe nach Bundesland
Beihilfe für Lehrer in Baden-Württemberg
Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Baden-Württemberg bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2023): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Voller Beihilfeanspruch ab Ernennung; Wahlleistungs-Erklärung binnen 5 Monaten abgeben (Ausschlussfrist). Rechtsgrundlage: § 78 LBG BW i. V. m. BVO BW; pauschale Beihilfe § 78a LBG BW. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Bemessungssatz
Beihilfesatz nach Kinderzahl in Baden-Württemberg
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| Situation | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktiver Lehrer ohne Kinder | 50 % |
| Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
| Ab dem zweiten Kind | 70 % |
Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.
Pauschale Beihilfe
Baden-Württemberg bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2023): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
Für Referendarinnen & Referendare
Voller Beihilfeanspruch ab Ernennung; Wahlleistungs-Erklärung binnen 5 Monaten abgeben (Ausschlussfrist).
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Baden-Württemberg?
Aktive verbeamtete Lehrer in Baden-Württemberg erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Gibt es in Baden-Württemberg eine pauschale Beihilfe?
Baden-Württemberg bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2023): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Baden-Württemberg?
Voller Beihilfeanspruch ab Ernennung; Wahlleistungs-Erklärung binnen 5 Monaten abgeben (Ausschlussfrist).
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