Zum Inhalt springen
Beihilfe für verbeamtete Lehrer in Baden-Württemberg – Bemessungssatz und private Krankenversicherung

Beihilfe nach Bundesland

Beihilfe für Lehrer in Baden-Württemberg

Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Baden-Württemberg bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2023): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Voller Beihilfeanspruch ab Ernennung; Wahlleistungs-Erklärung binnen 5 Monaten abgeben (Ausschlussfrist). Rechtsgrundlage: § 78 LBG BW i. V. m. BVO BW; pauschale Beihilfe § 78a LBG BW. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Bemessungssatz

Beihilfesatz nach Kinderzahl in Baden-Württemberg

Zum Vergleich seitlich wischen →

Beihilfe-Bemessungssatz in Baden-Württemberg nach Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder
SituationBemessungssatz
Aktiver Lehrer ohne Kinder50 %
Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
Ab dem zweiten Kind70 %

Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.

Pauschale Beihilfe

Baden-Württemberg bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2023): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.

Für Referendarinnen & Referendare

Voller Beihilfeanspruch ab Ernennung; Wahlleistungs-Erklärung binnen 5 Monaten abgeben (Ausschlussfrist).

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Baden-Württemberg?

Aktive verbeamtete Lehrer in Baden-Württemberg erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Gibt es in Baden-Württemberg eine pauschale Beihilfe?

Baden-Württemberg bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2023): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.

Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Baden-Württemberg?

Voller Beihilfeanspruch ab Ernennung; Wahlleistungs-Erklärung binnen 5 Monaten abgeben (Ausschlussfrist).

Ihren Beihilfesatz in Baden-Württemberg kennen

Der kostenlose Bedarfscheck ordnet Ihren Satz und die passende Absicherung ein. 15 Minuten, unverbindlich.