
Beihilfe nach Bundesland
Beihilfe für Lehrer in Berlin
Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Berlin?
In Berlin beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Berlin bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2020): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Beihilfeberechtigt (50 %), keine Leistungsausschlüsse. Rechtsgrundlage: § 76 LBG Bln i. V. m. LBhVO Bln. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Bemessungssatz
Beihilfesatz nach Kinderzahl in Berlin
Zum Vergleich seitlich wischen →
| Situation | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktiver Lehrer ohne Kinder | 50 % |
| Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
| Ab dem zweiten Kind | 70 % |
Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.
Pauschale Beihilfe
Berlin bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2020): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
Für Referendarinnen & Referendare
Beihilfeberechtigt (50 %), keine Leistungsausschlüsse.
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Berlin?
Aktive verbeamtete Lehrer in Berlin erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Gibt es in Berlin eine pauschale Beihilfe?
Berlin bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2020): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Berlin?
Beihilfeberechtigt (50 %), keine Leistungsausschlüsse.
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