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Beihilfe für verbeamtete Lehrer in Rheinland-Pfalz – Bemessungssatz und private Krankenversicherung

Beihilfe nach Bundesland

Beihilfe für Lehrer in Rheinland-Pfalz

Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Rheinland-Pfalz derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Beihilfeberechtigt (50 %) und von der Kostendämpfungspauschale befreit; Wahlleistungs-Erklärung binnen 3 Monaten (Ausschlussfrist!). Rechtsgrundlage: § 66 LBG RLP i. V. m. BVO RLP (§ 57). Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Bemessungssatz

Beihilfesatz nach Kinderzahl in Rheinland-Pfalz

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Beihilfe-Bemessungssatz in Rheinland-Pfalz nach Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder
SituationBemessungssatz
Aktiver Lehrer ohne Kinder50 %
Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
Ab dem zweiten Kind70 %

Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.

Pauschale Beihilfe

Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Rheinland-Pfalz derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg.

Für Referendarinnen & Referendare

Beihilfeberechtigt (50 %) und von der Kostendämpfungspauschale befreit; Wahlleistungs-Erklärung binnen 3 Monaten (Ausschlussfrist!).

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Rheinland-Pfalz?

Aktive verbeamtete Lehrer in Rheinland-Pfalz erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Gibt es in Rheinland-Pfalz eine pauschale Beihilfe?

Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Rheinland-Pfalz derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg.

Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Rheinland-Pfalz?

Beihilfeberechtigt (50 %) und von der Kostendämpfungspauschale befreit; Wahlleistungs-Erklärung binnen 3 Monaten (Ausschlussfrist!).

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