
Beihilfe nach Bundesland
Beihilfe für Lehrer in Rheinland-Pfalz
Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Rheinland-Pfalz derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Beihilfeberechtigt (50 %) und von der Kostendämpfungspauschale befreit; Wahlleistungs-Erklärung binnen 3 Monaten (Ausschlussfrist!). Rechtsgrundlage: § 66 LBG RLP i. V. m. BVO RLP (§ 57). Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Bemessungssatz
Beihilfesatz nach Kinderzahl in Rheinland-Pfalz
Zum Vergleich seitlich wischen →
| Situation | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktiver Lehrer ohne Kinder | 50 % |
| Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
| Ab dem zweiten Kind | 70 % |
Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.
Pauschale Beihilfe
Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Rheinland-Pfalz derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg.
Für Referendarinnen & Referendare
Beihilfeberechtigt (50 %) und von der Kostendämpfungspauschale befreit; Wahlleistungs-Erklärung binnen 3 Monaten (Ausschlussfrist!).
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Rheinland-Pfalz?
Aktive verbeamtete Lehrer in Rheinland-Pfalz erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Gibt es in Rheinland-Pfalz eine pauschale Beihilfe?
Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Rheinland-Pfalz derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg.
Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Rheinland-Pfalz?
Beihilfeberechtigt (50 %) und von der Kostendämpfungspauschale befreit; Wahlleistungs-Erklärung binnen 3 Monaten (Ausschlussfrist!).
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