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Beihilfe für verbeamtete Lehrer in Hessen – Bemessungssatz und private Krankenversicherung

Beihilfe nach Bundesland

Beihilfe für Lehrer in Hessen

Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Hessen?

In Hessen beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne Kinder, 55 % ab dem ersten und 60 % ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind. Hessen rechnet in 5-Punkt-Stufen: +5 je Kind (max. 70 %), Verheiratete starten bei 55 %; stationär +15 Punkte (max. 85 %). Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Hessen derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Regulär beihilfeberechtigt, Zahnersatz auch in der Anwärterzeit beihilfefähig. Rechtsgrundlage: § 15 HBeihVO. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Bemessungssatz

Beihilfesatz nach Kinderzahl in Hessen

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Beihilfe-Bemessungssatz in Hessen nach Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder
SituationBemessungssatz
Aktiver Lehrer ohne Kinder50 %
Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind55 %
Ab dem zweiten Kind60 %

Hessen rechnet in 5-Punkt-Stufen: +5 je Kind (max. 70 %), Verheiratete starten bei 55 %; stationär +15 Punkte (max. 85 %).

Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.

Pauschale Beihilfe

Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Hessen derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg.

Für Referendarinnen & Referendare

Regulär beihilfeberechtigt, Zahnersatz auch in der Anwärterzeit beihilfefähig.

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Hessen?

Aktive verbeamtete Lehrer in Hessen erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne Kinder, 55 % ab dem ersten und 60 % ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Gibt es in Hessen eine pauschale Beihilfe?

Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Hessen derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg.

Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Hessen?

Regulär beihilfeberechtigt, Zahnersatz auch in der Anwärterzeit beihilfefähig.

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