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Beihilfe für verbeamtete Lehrer in Brandenburg – Bemessungssatz und private Krankenversicherung

Beihilfe nach Bundesland

Beihilfe für Lehrer in Brandenburg

Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Brandenburg?

In Brandenburg beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Brandenburg bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2020): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Beihilfeberechtigt ab Beginn des Beamtenverhältnisses (50 %). Rechtsgrundlage: § 62 LBG Bbg i. V. m. BBhV (entsprechende Anwendung). Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Bemessungssatz

Beihilfesatz nach Kinderzahl in Brandenburg

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Beihilfe-Bemessungssatz in Brandenburg nach Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder
SituationBemessungssatz
Aktiver Lehrer ohne Kinder50 %
Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
Ab dem zweiten Kind70 %

Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.

Pauschale Beihilfe

Brandenburg bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2020): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.

Für Referendarinnen & Referendare

Beihilfeberechtigt ab Beginn des Beamtenverhältnisses (50 %).

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Brandenburg?

Aktive verbeamtete Lehrer in Brandenburg erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Gibt es in Brandenburg eine pauschale Beihilfe?

Brandenburg bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2020): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.

Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Brandenburg?

Beihilfeberechtigt ab Beginn des Beamtenverhältnisses (50 %).

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