
Beihilfe nach Bundesland
Beihilfe für Lehrer in Brandenburg
Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Brandenburg?
In Brandenburg beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Brandenburg bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2020): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Beihilfeberechtigt ab Beginn des Beamtenverhältnisses (50 %). Rechtsgrundlage: § 62 LBG Bbg i. V. m. BBhV (entsprechende Anwendung). Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Bemessungssatz
Beihilfesatz nach Kinderzahl in Brandenburg
Zum Vergleich seitlich wischen →
| Situation | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktiver Lehrer ohne Kinder | 50 % |
| Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
| Ab dem zweiten Kind | 70 % |
Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.
Pauschale Beihilfe
Brandenburg bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2020): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
Für Referendarinnen & Referendare
Beihilfeberechtigt ab Beginn des Beamtenverhältnisses (50 %).
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Brandenburg?
Aktive verbeamtete Lehrer in Brandenburg erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Gibt es in Brandenburg eine pauschale Beihilfe?
Brandenburg bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2020): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Brandenburg?
Beihilfeberechtigt ab Beginn des Beamtenverhältnisses (50 %).
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