
Beihilfe nach Bundesland
Beihilfe für Lehrer in Thüringen
Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Thüringen?
In Thüringen beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Thüringen bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2020): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Regulärer Beihilfeanspruch (50 %), kein Zahnersatz-Ausschluss. Rechtsgrundlage: § 72 ThürBG i. V. m. ThürBhV. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Bemessungssatz
Beihilfesatz nach Kinderzahl in Thüringen
Zum Vergleich seitlich wischen →
| Situation | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktiver Lehrer ohne Kinder | 50 % |
| Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
| Ab dem zweiten Kind | 70 % |
Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.
Pauschale Beihilfe
Thüringen bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2020): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
Für Referendarinnen & Referendare
Regulärer Beihilfeanspruch (50 %), kein Zahnersatz-Ausschluss.
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Thüringen?
Aktive verbeamtete Lehrer in Thüringen erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Gibt es in Thüringen eine pauschale Beihilfe?
Thüringen bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2020): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Thüringen?
Regulärer Beihilfeanspruch (50 %), kein Zahnersatz-Ausschluss.
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