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Beihilfe für verbeamtete Lehrer in Saarland – Bemessungssatz und private Krankenversicherung

Beihilfe nach Bundesland

Beihilfe für Lehrer in Saarland

Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Saarland?

In Saarland beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Saarland derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Beihilfeberechtigt (50 %), Zahnersatz/Implantate nur nach 3 Jahren Vorbeschäftigung oder bei Dienstunfall – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen. Rechtsgrundlage: BhVO Saar (§ 15). Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Bemessungssatz

Beihilfesatz nach Kinderzahl in Saarland

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Beihilfe-Bemessungssatz in Saarland nach Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder
SituationBemessungssatz
Aktiver Lehrer ohne Kinder50 %
Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
Ab dem zweiten Kind70 %

Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.

Pauschale Beihilfe

Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Saarland derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg.

Für Referendarinnen & Referendare

Beihilfeberechtigt (50 %), Zahnersatz/Implantate nur nach 3 Jahren Vorbeschäftigung oder bei Dienstunfall – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen.

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Saarland?

Aktive verbeamtete Lehrer in Saarland erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Gibt es in Saarland eine pauschale Beihilfe?

Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Saarland derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg.

Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Saarland?

Beihilfeberechtigt (50 %), Zahnersatz/Implantate nur nach 3 Jahren Vorbeschäftigung oder bei Dienstunfall – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen.

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