
Beihilfe nach Bundesland
Beihilfe für Lehrer in Saarland
Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Saarland?
In Saarland beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Saarland derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Beihilfeberechtigt (50 %), Zahnersatz/Implantate nur nach 3 Jahren Vorbeschäftigung oder bei Dienstunfall – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen. Rechtsgrundlage: BhVO Saar (§ 15). Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Bemessungssatz
Beihilfesatz nach Kinderzahl in Saarland
Zum Vergleich seitlich wischen →
| Situation | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktiver Lehrer ohne Kinder | 50 % |
| Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
| Ab dem zweiten Kind | 70 % |
Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.
Pauschale Beihilfe
Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Saarland derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg.
Für Referendarinnen & Referendare
Beihilfeberechtigt (50 %), Zahnersatz/Implantate nur nach 3 Jahren Vorbeschäftigung oder bei Dienstunfall – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen.
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Saarland?
Aktive verbeamtete Lehrer in Saarland erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Gibt es in Saarland eine pauschale Beihilfe?
Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Saarland derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg.
Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Saarland?
Beihilfeberechtigt (50 %), Zahnersatz/Implantate nur nach 3 Jahren Vorbeschäftigung oder bei Dienstunfall – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen.
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