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Beihilfe für verbeamtete Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern – Bemessungssatz und private Krankenversicherung

Beihilfe nach Bundesland

Beihilfe für Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern

Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Mecklenburg-Vorpommern bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 05/2026): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Beihilfeberechtigt (50 %), aber Zahnersatz-Ausschluss über § 17 BBhV – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen. Rechtsgrundlage: § 80 LBG M-V i. V. m. BBhV; pauschale Beihilfe § 80a LBG M-V (ab 1.5.2026). Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Bemessungssatz

Beihilfesatz nach Kinderzahl in Mecklenburg-Vorpommern

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Beihilfe-Bemessungssatz in Mecklenburg-Vorpommern nach Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder
SituationBemessungssatz
Aktiver Lehrer ohne Kinder50 %
Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
Ab dem zweiten Kind70 %

Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.

Pauschale Beihilfe

Mecklenburg-Vorpommern bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 05/2026): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.

Für Referendarinnen & Referendare

Beihilfeberechtigt (50 %), aber Zahnersatz-Ausschluss über § 17 BBhV – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen.

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern?

Aktive verbeamtete Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine pauschale Beihilfe?

Mecklenburg-Vorpommern bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 05/2026): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.

Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Mecklenburg-Vorpommern?

Beihilfeberechtigt (50 %), aber Zahnersatz-Ausschluss über § 17 BBhV – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen.

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