
Beihilfe nach Bundesland
Beihilfe für Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern
Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Mecklenburg-Vorpommern bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 05/2026): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Beihilfeberechtigt (50 %), aber Zahnersatz-Ausschluss über § 17 BBhV – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen. Rechtsgrundlage: § 80 LBG M-V i. V. m. BBhV; pauschale Beihilfe § 80a LBG M-V (ab 1.5.2026). Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Bemessungssatz
Beihilfesatz nach Kinderzahl in Mecklenburg-Vorpommern
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| Situation | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktiver Lehrer ohne Kinder | 50 % |
| Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
| Ab dem zweiten Kind | 70 % |
Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.
Pauschale Beihilfe
Mecklenburg-Vorpommern bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 05/2026): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
Für Referendarinnen & Referendare
Beihilfeberechtigt (50 %), aber Zahnersatz-Ausschluss über § 17 BBhV – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen.
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern?
Aktive verbeamtete Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine pauschale Beihilfe?
Mecklenburg-Vorpommern bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 05/2026): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Mecklenburg-Vorpommern?
Beihilfeberechtigt (50 %), aber Zahnersatz-Ausschluss über § 17 BBhV – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen.
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