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Beihilfe für verbeamtete Lehrer in Niedersachsen – Bemessungssatz und private Krankenversicherung

Beihilfe nach Bundesland

Beihilfe für Lehrer in Niedersachsen

Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Niedersachsen?

In Niedersachsen beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Niedersachsen bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2024): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Voller Beihilfeanspruch (50 %), aber § 11 NBhVO schließt Zahnersatz/Inlays/Implantate aus – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen. Rechtsgrundlage: NBhVO (§ 43); pauschale Beihilfe § 80a NBG. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Bemessungssatz

Beihilfesatz nach Kinderzahl in Niedersachsen

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Beihilfe-Bemessungssatz in Niedersachsen nach Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder
SituationBemessungssatz
Aktiver Lehrer ohne Kinder50 %
Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
Ab dem zweiten Kind70 %

Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.

Pauschale Beihilfe

Niedersachsen bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2024): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.

Für Referendarinnen & Referendare

Voller Beihilfeanspruch (50 %), aber § 11 NBhVO schließt Zahnersatz/Inlays/Implantate aus – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen.

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Niedersachsen?

Aktive verbeamtete Lehrer in Niedersachsen erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Gibt es in Niedersachsen eine pauschale Beihilfe?

Niedersachsen bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2024): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.

Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Niedersachsen?

Voller Beihilfeanspruch (50 %), aber § 11 NBhVO schließt Zahnersatz/Inlays/Implantate aus – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen.

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