
Beihilfe nach Bundesland
Beihilfe für Lehrer in Niedersachsen
Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Niedersachsen?
In Niedersachsen beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Niedersachsen bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2024): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Voller Beihilfeanspruch (50 %), aber § 11 NBhVO schließt Zahnersatz/Inlays/Implantate aus – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen. Rechtsgrundlage: NBhVO (§ 43); pauschale Beihilfe § 80a NBG. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Bemessungssatz
Beihilfesatz nach Kinderzahl in Niedersachsen
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| Situation | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktiver Lehrer ohne Kinder | 50 % |
| Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
| Ab dem zweiten Kind | 70 % |
Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.
Pauschale Beihilfe
Niedersachsen bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2024): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
Für Referendarinnen & Referendare
Voller Beihilfeanspruch (50 %), aber § 11 NBhVO schließt Zahnersatz/Inlays/Implantate aus – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen.
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Niedersachsen?
Aktive verbeamtete Lehrer in Niedersachsen erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Gibt es in Niedersachsen eine pauschale Beihilfe?
Niedersachsen bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2024): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Niedersachsen?
Voller Beihilfeanspruch (50 %), aber § 11 NBhVO schließt Zahnersatz/Inlays/Implantate aus – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen.
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