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Beihilfe für verbeamtete Lehrer in Sachsen-Anhalt – Bemessungssatz und private Krankenversicherung

Beihilfe nach Bundesland

Beihilfe für Lehrer in Sachsen-Anhalt

Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Sachsen-Anhalt bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2026): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Regulärer Beihilfeanspruch nach BBhV-Regeln (50 %). Rechtsgrundlage: § 3 BesVersEG LSA i. V. m. BBhV; pauschale Beihilfe § 3d BesVersEG LSA. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Bemessungssatz

Beihilfesatz nach Kinderzahl in Sachsen-Anhalt

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Beihilfe-Bemessungssatz in Sachsen-Anhalt nach Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder
SituationBemessungssatz
Aktiver Lehrer ohne Kinder50 %
Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
Ab dem zweiten Kind70 %

Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.

Pauschale Beihilfe

Sachsen-Anhalt bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2026): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.

Für Referendarinnen & Referendare

Regulärer Beihilfeanspruch nach BBhV-Regeln (50 %).

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Sachsen-Anhalt?

Aktive verbeamtete Lehrer in Sachsen-Anhalt erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Gibt es in Sachsen-Anhalt eine pauschale Beihilfe?

Sachsen-Anhalt bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2026): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.

Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Sachsen-Anhalt?

Regulärer Beihilfeanspruch nach BBhV-Regeln (50 %).

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