
Beihilfe nach Bundesland
Beihilfe für Lehrer in Schleswig-Holstein
Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Schleswig-Holstein bietet die pauschale Beihilfe nur eingeschränkt an (seit 2024) (etwa für Bestands- oder Härtefälle); im Regelfall bleibt die beihilfekonforme private Krankenversicherung der Weg. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Voller Beihilfeanspruch (50 %), Anwärter sind von der Kostendämpfungspauschale befreit. Rechtsgrundlage: § 80 LBG SH i. V. m. BhVO SH; GKV-Zuschuss § 80a LBG SH (nur Härtefälle/Bestand). Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Bemessungssatz
Beihilfesatz nach Kinderzahl in Schleswig-Holstein
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| Situation | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktiver Lehrer ohne Kinder | 50 % |
| Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
| Ab dem zweiten Kind | 70 % |
Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.
Pauschale Beihilfe
Schleswig-Holstein bietet die pauschale Beihilfe nur eingeschränkt an (seit 2024) (etwa für Bestands- oder Härtefälle); im Regelfall bleibt die beihilfekonforme private Krankenversicherung der Weg.
Für Referendarinnen & Referendare
Voller Beihilfeanspruch (50 %), Anwärter sind von der Kostendämpfungspauschale befreit.
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Schleswig-Holstein?
Aktive verbeamtete Lehrer in Schleswig-Holstein erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Gibt es in Schleswig-Holstein eine pauschale Beihilfe?
Schleswig-Holstein bietet die pauschale Beihilfe nur eingeschränkt an (seit 2024) (etwa für Bestands- oder Härtefälle); im Regelfall bleibt die beihilfekonforme private Krankenversicherung der Weg.
Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein?
Voller Beihilfeanspruch (50 %), Anwärter sind von der Kostendämpfungspauschale befreit.
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