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Beihilfe für verbeamtete Lehrer in Schleswig-Holstein – Bemessungssatz und private Krankenversicherung

Beihilfe nach Bundesland

Beihilfe für Lehrer in Schleswig-Holstein

Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Schleswig-Holstein bietet die pauschale Beihilfe nur eingeschränkt an (seit 2024) (etwa für Bestands- oder Härtefälle); im Regelfall bleibt die beihilfekonforme private Krankenversicherung der Weg. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Voller Beihilfeanspruch (50 %), Anwärter sind von der Kostendämpfungspauschale befreit. Rechtsgrundlage: § 80 LBG SH i. V. m. BhVO SH; GKV-Zuschuss § 80a LBG SH (nur Härtefälle/Bestand). Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Bemessungssatz

Beihilfesatz nach Kinderzahl in Schleswig-Holstein

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Beihilfe-Bemessungssatz in Schleswig-Holstein nach Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder
SituationBemessungssatz
Aktiver Lehrer ohne Kinder50 %
Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
Ab dem zweiten Kind70 %

Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.

Pauschale Beihilfe

Schleswig-Holstein bietet die pauschale Beihilfe nur eingeschränkt an (seit 2024) (etwa für Bestands- oder Härtefälle); im Regelfall bleibt die beihilfekonforme private Krankenversicherung der Weg.

Für Referendarinnen & Referendare

Voller Beihilfeanspruch (50 %), Anwärter sind von der Kostendämpfungspauschale befreit.

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Schleswig-Holstein?

Aktive verbeamtete Lehrer in Schleswig-Holstein erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Gibt es in Schleswig-Holstein eine pauschale Beihilfe?

Schleswig-Holstein bietet die pauschale Beihilfe nur eingeschränkt an (seit 2024) (etwa für Bestands- oder Härtefälle); im Regelfall bleibt die beihilfekonforme private Krankenversicherung der Weg.

Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Schleswig-Holstein?

Voller Beihilfeanspruch (50 %), Anwärter sind von der Kostendämpfungspauschale befreit.

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