
Beihilfe nach Bundesland
Beihilfe für Lehrer in Nordrhein-Westfalen
Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Nordrhein-Westfalen?
In Nordrhein-Westfalen beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Nordrhein-Westfalen derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Voller Beihilfeanspruch (50 %), Zahnersatz auch für Beamte auf Widerruf beihilfefähig. Rechtsgrundlage: BVO NRW (§ 12). Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Bemessungssatz
Beihilfesatz nach Kinderzahl in Nordrhein-Westfalen
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| Situation | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktiver Lehrer ohne Kinder | 50 % |
| Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
| Ab dem zweiten Kind | 70 % |
Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.
Pauschale Beihilfe
Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Nordrhein-Westfalen derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg.
Für Referendarinnen & Referendare
Voller Beihilfeanspruch (50 %), Zahnersatz auch für Beamte auf Widerruf beihilfefähig.
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Nordrhein-Westfalen?
Aktive verbeamtete Lehrer in Nordrhein-Westfalen erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine pauschale Beihilfe?
Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Nordrhein-Westfalen derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg.
Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen?
Voller Beihilfeanspruch (50 %), Zahnersatz auch für Beamte auf Widerruf beihilfefähig.
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