
Beihilfe nach Bundesland
Beihilfe für Lehrer in Bayern
Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Bayern?
In Bayern beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Bayern derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Voller Beihilfeanspruch ab dem ersten Tag, keine Leistungsausschlüsse. Rechtsgrundlage: Art. 96 Abs. 3 BayBG i. V. m. BayBhV. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Bemessungssatz
Beihilfesatz nach Kinderzahl in Bayern
Zum Vergleich seitlich wischen →
| Situation | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktiver Lehrer ohne Kinder | 50 % |
| Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % |
| Ab dem zweiten Kind | 70 % |
Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.
Pauschale Beihilfe
Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Bayern derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg.
Für Referendarinnen & Referendare
Voller Beihilfeanspruch ab dem ersten Tag, keine Leistungsausschlüsse.
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Bayern?
Aktive verbeamtete Lehrer in Bayern erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Gibt es in Bayern eine pauschale Beihilfe?
Eine pauschale Beihilfe (hälftiger Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung) bietet Bayern derzeit nicht an; für beihilfeberechtigte Lehrer ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung meist der schlüssigere Weg.
Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Bayern?
Voller Beihilfeanspruch ab dem ersten Tag, keine Leistungsausschlüsse.
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