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Beihilfe für verbeamtete Lehrer in Sachsen – Bemessungssatz und private Krankenversicherung

Beihilfe nach Bundesland

Beihilfe für Lehrer in Sachsen

Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Sachsen?

In Sachsen beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne Kinder, 70 % ab dem ersten und 90 % ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind. Sachsen bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2024): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Voller Beihilfeanspruch (50/70/90 %), aber § 15 Abs. 2 SächsBhVO schließt Zahnersatz/Inlays/Implantate aus – starkes Argument für den Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein. Rechtsgrundlage: § 80 Abs. 2 SächsBG (seit 1.1.2024) i. V. m. SächsBhVO; pauschale Beihilfe § 80a SächsBG. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Bemessungssatz

Beihilfesatz nach Kinderzahl in Sachsen

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Beihilfe-Bemessungssatz in Sachsen nach Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder
SituationBemessungssatz
Aktiver Lehrer ohne Kinder50 %
Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind70 %
Ab dem zweiten Kind90 %

Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.

Pauschale Beihilfe

Sachsen bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2024): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.

Für Referendarinnen & Referendare

Voller Beihilfeanspruch (50/70/90 %), aber § 15 Abs. 2 SächsBhVO schließt Zahnersatz/Inlays/Implantate aus – starkes Argument für den Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein.

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Sachsen?

Aktive verbeamtete Lehrer in Sachsen erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne Kinder, 70 % ab dem ersten und 90 % ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Gibt es in Sachsen eine pauschale Beihilfe?

Sachsen bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2024): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.

Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Sachsen?

Voller Beihilfeanspruch (50/70/90 %), aber § 15 Abs. 2 SächsBhVO schließt Zahnersatz/Inlays/Implantate aus – starkes Argument für den Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein.

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