
Beihilfe nach Bundesland
Beihilfe für Lehrer in Sachsen
Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Sachsen?
In Sachsen beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne Kinder, 70 % ab dem ersten und 90 % ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind. Sachsen bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2024): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Voller Beihilfeanspruch (50/70/90 %), aber § 15 Abs. 2 SächsBhVO schließt Zahnersatz/Inlays/Implantate aus – starkes Argument für den Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein. Rechtsgrundlage: § 80 Abs. 2 SächsBG (seit 1.1.2024) i. V. m. SächsBhVO; pauschale Beihilfe § 80a SächsBG. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Bemessungssatz
Beihilfesatz nach Kinderzahl in Sachsen
Zum Vergleich seitlich wischen →
| Situation | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktiver Lehrer ohne Kinder | 50 % |
| Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 70 % |
| Ab dem zweiten Kind | 90 % |
Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.
Pauschale Beihilfe
Sachsen bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2024): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
Für Referendarinnen & Referendare
Voller Beihilfeanspruch (50/70/90 %), aber § 15 Abs. 2 SächsBhVO schließt Zahnersatz/Inlays/Implantate aus – starkes Argument für den Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein.
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Sachsen?
Aktive verbeamtete Lehrer in Sachsen erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne Kinder, 70 % ab dem ersten und 90 % ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.
Gibt es in Sachsen eine pauschale Beihilfe?
Sachsen bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2024): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.
Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Sachsen?
Voller Beihilfeanspruch (50/70/90 %), aber § 15 Abs. 2 SächsBhVO schließt Zahnersatz/Inlays/Implantate aus – starkes Argument für den Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein.
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