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Beihilfe für verbeamtete Lehrer in Hamburg – Bemessungssatz und private Krankenversicherung

Beihilfe nach Bundesland

Beihilfe für Lehrer in Hamburg

Bemessungssatz nach Kinderzahl, pauschale Beihilfe und die Regeln für Referendarinnen und Referendare – mit Rechtsgrundlage. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Hamburg?

In Hamburg beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz für aktive verbeamtete Lehrer 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Hamburg bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2018): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Für Referendarinnen und Referendare gilt: Beihilfeberechtigt (50 %), aber § 7 HmbBeihVO schließt Zahnersatz/Inlays/Implantate aus – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen. Rechtsgrundlage: § 80 HmbBG i. V. m. HmbBeihVO. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Bemessungssatz

Beihilfesatz nach Kinderzahl in Hamburg

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Beihilfe-Bemessungssatz in Hamburg nach Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder
SituationBemessungssatz
Aktiver Lehrer ohne Kinder50 %
Mit einem berücksichtigungsfähigen Kind50 %
Ab dem zweiten Kind70 %

Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Maßgeblich ist Ihre persönliche Situation nach Landesrecht.

Pauschale Beihilfe

Hamburg bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2018): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.

Für Referendarinnen & Referendare

Beihilfeberechtigt (50 %), aber § 7 HmbBeihVO schließt Zahnersatz/Inlays/Implantate aus – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen.

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe für Lehrer in Hamburg?

Aktive verbeamtete Lehrer in Hamburg erhalten einen Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % ohne oder mit einem berücksichtigungsfähigen Kind und 70 % ab dem zweiten Kind. Den verbleibenden Anteil deckt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Stand 2026, unter Vorbehalt des Landesrechts.

Gibt es in Hamburg eine pauschale Beihilfe?

Hamburg bietet zusätzlich die pauschale Beihilfe an (seit 2018): Wer sich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, erhält einen hälftigen Zuschuss zum Beitrag. Diese Wahl ist in der Regel unwiderruflich.

Was gilt für Referendarinnen und Referendare in Hamburg?

Beihilfeberechtigt (50 %), aber § 7 HmbBeihVO schließt Zahnersatz/Inlays/Implantate aus – Anwärter-Tarif mit Zahnbaustein prüfen.

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